Ich muss aus gesundheitlichen gründen den Verkauf einer Eigentumswohnung rückgängig machen. Verkauf wurde schon noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Hallo Conny,
das ist schnell beantwortet: Du kannst juristisch gar nichts machen; der Vertrag ist zustande gekommen und damit gültig und wirksam und von beiden Parteien einzuhalten.
Etwaige gesundheitliche Gründe haben rechtlich keinerlei Bewandnis, vor allem, wenn sie nicht unmittelbar mit dem Zustandekommen des Vertrages zu tun haben, was hier nicht der Fall zu sein scheint.
Du kannst allenfalls versuchen, mit dem Käufer in Kontakt zu treten und mit ihm eine Einigung zu finden. Zu den Kosten: Der Notar muss natürlich bezahlt werden, evtl. noch einmal eine Beurkundung, dass der Kauf rückgägngi gemacht wird (bin aber nicht sicher, ob das beglaubigt werden muss) und allenfalls irgendeine Aufwandspauschale für den Käufer.
Viel gravierender kann seind: Der Käufer hat eine Finanzierung unterschrieben und kommt aus dem Darlehensvertrag nicht mehr raus, dann fallen ggf. die kompletten Zinsen als Vorfälligkeitsentschädigung an und das ist finanziell für Dich nicht sinnvoll und wahrscheinlich auch nicht darstellbar. Evtl. kann man mit der Bank reden, aber viel Hoffnung habe ich da nicht.
Sorry, bessere Nachrichten kann ich nicht schreiben, leider etwas spät, Deine Überlegung.
Alles Gute!
nch
Ich muss aus gesundheitlichen gründen den Verkauf einer
Eigentumswohnung rückgängig machen. Verkauf wurde schon
noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Am Besten fragst Du den Notar.
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noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Hallo conny2012,
meines Wissens kann man da nichts machen, außer weiter zu verkaufen, also schnell Makler suchen.
Gruss
Ich muss aus gesundheitlichen gründen den Verkauf einer
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noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Hallo,
ich kann diese Frage nicht beantworten, die Antwort hängt von so vielen Umständen ab, die mir nicht bekannt sind. Wenden Sie sich an den Notar, der den Kauf beurkundet hat oder an einen Anwalt.
MfG
Andreas Kleiner
Ein Verkauf (und bei Immobilien sogar notariell beurkundet) ist ein Eigentumsübergang. Nur der Käufer hat unter bestimmten Bedingungen ein befristetes Rücktrittsrecht. Egal welcher Termin für den „Vollzug“ festgelegt wurde.
Ausnahme: Man hat etwas verkauft, was nicht unbestrittenes Eigentum war.
- Pech -
Aber!!: Man kann den Käufer vielleicht überzeugen zurückzutreten (eventuell mit Zahlung einer Entschädigung) - für genauere Vorgehensweise fehlt mir von dieser Plattform aus die Kenntnis.
MfG
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Kann ich leider nicht helfen, tut mir leid.
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kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Hallo Conny,da kann ich leider nicht weiter helfenLG Witharos
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noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
hey,
sorry nicht mein Gebiet
vE
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noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Aus meinem eigenen Hauskauf weiss ich, dass der Eigentumsübergang und damit der rechtlich entscheidende Zeitpunkt die Unterschrift beim Notar ist. Grundbucheintrag und Übergabe sind nur nachgelagerte Handlungen.
Am besten mal den Notar fragen, ob und was man da noch machen kann. Die beraten im allgemeinen sehr gut und kennen sich auf diesem Rechtsgebiet am besten aus. Zudem ist der Notar in der Regel neutraler Mittler zwischen den Parteien.
Aber meine erste Einschätzung ist: Sie haben die Wohnung gekauft und wenn die Verkäufer Sie nicht aus Kulanz aus dem Vertrag entlassen, sind Sie daran gebunden. Bei einer Rückgängigmachung des kaufvertrages dürften zumindest die angefallenen Kosten (Notar, Ämter, ggf. Makler) an Ihnen hängen bleiben.
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noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Zusatz zu meiner vorherigen Antwort:
Sie sind wohl Verkäufer der Wohnung, sorry glatt überlesen.
Aber das gilt das Gleiche, nur das hier natürlich beim Käufer ganz andere Probleme anfallen (Finanzierungskosten, Altwohnung bereits gekündigt etc.)
Es tut mir leid, aber das macht die Lage natürlich noch schwieriger.
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noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Zu speziell, da frage mal lieber ein darauf spezialisierten Anwalt.
mfG
Hallo Conny,
leider kann ich Dir echt nichts Gutes sagen. Nach meinem Rechtsverständnis ist der notariell beurkundete Kauf einer Eigentumswohnung als Rechtsgeschäft wasserdicht und unumstößlich.
Lösung A):
Du redest mit dem Verkäufer, bittest ihn, auf Deine gesundheitlichen Gründe einzugehen und den Verkauf (aus dessen Sicht) zurückzunehmen. Falls der wirklich darauf eingeht, müßt Ihr beide wieder zum Notar, ihm das verklickern - und dann hat der Verkäufer seine alte Wohnung wieder und Du bist sie los. Die Notar- und anderen Kosten des Verkäufers müßtest halt Du übernehmen.
Lösung B):
Wenn der Verkäufer darauf nicht eingeht, bleibst Du zwangsläufig der aktuelle Eigentümer der Wohnung. Dann mußt Du sie selbst verkaufen und versuchen, eben einen möglichst hohen Gegenwert zu erhalten.
Fazit:
Weil eben Immobilien(ver)kauf so eine hekle Sache ist, gibt es diese Pflicht zur Notarbeurkundung mit Beratung etc.
Ist halt jetzt echt schwierig für Dich. Aber was Besseres kann ich Dir leider nicht schreiben.
Herzliche Grüße
Bernhard
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Hi Conny,
tut mir leid, keine Ahnung - da hilft nur ein RA.
Gruß
Ernesto
Hallo,
vielen Dank für die Anfrage.
Vor einer Beantwortung möchte ich darauf hinweisen, dass meine Ausführungen nur meine Meinung darstellen, keinesfalls eine juristische Beratung ersetzen oder sein können. Ich bin kein Anwalt, somit kann und darf ich auch keine Rechtsberatung durchführen. Ich bemühe mich dennoch, möglichst genau zu antworten und entsprechende Hinweise zu geben, wie Sie weiter verfahren könnten…
Nun zu Ihrer Anfrage:
Sie haben Ihre Wohnung verkauft und bereits einen notariellen Vertrag unterzeichnet.
Vom Grundsatz richtet sich dieses Geschäft nach den Vorschriften des Zivilrechts, hier in Deutschland also nach dem BGB. Es können jedoch noch weitere Vorschriften hinzukommen, bzw. auch betroffen sein.
Nach dem BGB haben Sie einen Vertrag geschlossen, der notariell beglaubigt wurde. Abgeschlossen ist der Vertrag mit Zahlung des Kaufpreises und Übergabe der erworbenen Sache.
Dies ist, wenn ich es richtig verstehe, noch nicht geschehen.
Meiner Meinung nach verhält es sich dennoch so, dass Sie nicht ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten können. Hier stellt sich zunächst die Frage, wie lange die Beurkundung schon her ist, was sicherlich ein wichtiger Gesichtspunkt ist.
Wenn ich es aber richtig bewerte, können Si e nach Vertragsunterzeichnung nicht einfach vom Verkauf zurücktreten. Auf jeden Fall werden Sie schadensersatzpflichtig und ich denke mit den vollumfänglichen Kosten und Gebühren, die auf den Käufer bereits zugekommen sind und aufgrund des Rücktritts schon zugekommen sind.
Normalerweise stellt es sich so dar, dass gerade bei einem Hausverkauf längere Verhandlungen und Vorabsprachen getroffen werden müssen. Der Käufer muss die Finanzierung regeln und würde sich ebenso schadensersatzpflichtig machen, wenn er nach Leistung der Unterschrift unter dem notariellen Vertrag nicht zahlungsfähig wäre.
Ich vermute hier einfach, dass Sie nicht einfach vom Vertrag zurücktreten können. Das sollten Sie aber auf jeden Fall mit dem Notar besprechen, ob und welche Möglichkeit es gibt. Der Notar, der die Beurkundung vorgenommen hat, ist ihnen gegenüber ebenso beratungspflichtig, wie den Käufern gegenüber.
Zu den Kosten: Aufgrund der Höhe des Preises beim Kauf einer Immobilie gehe ich davon aus, dass Sie sicherlich mit einer höheren Schadensersatzforderung zu rechnen haben. Wenn der Käufer bei der Bank bereits einen Vertrag über eine Finanzierung abgeschlossen hat, ist er dieser gegenüber verpflichtet. Bei einer Auflösung des Vertrages wird er möglicherweise Vorfälligkeitszinsen zahlen müssen, die mehrere tausend Euro betragen können.
Die Tätigkeit des Notars muss dann ebenfalls gezahlt werden. Diese Kosten hat normalerweise der Käufer zu zahlen. Auch bei einer Auflösung des Vertrages wird der Notar sicherlich auf seiner Bezahlung beharren. Inwieweit bereits Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch entstanden sind, ist zu prüfen. Ebenfalls muss festgestellt werden, ob bereits Grunderwerbssteuer (5% des Kaufpreises) gezahlt wurden. Die sollten zwar wieder zurückgezahlt werden, jedoch sicherlich nicht sofort.
Wenn Sie also tatsächlich von dem Vertrag zurücktreten wollen oder müssen, würde ich Ihnen raten, dass Sie sich schnellstens an einen Fachanwalt wenden. Zwar entstehen auch da wiederum Kosten für Sie, jedoch denke ich, wird dieser Schritt unvermeidlich sein…
Viele Grüsse
eterno
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kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Hallo,
wenn der Vertrag keine Ausstiegsklausel enthält (was wahrscheinlich iat), dann hast Du keine Chance (gekauft ist gekauft). Du kannst dann nur noch diese Wohnung wieder selbst verkaufen.
Grüße
Ich muss aus gesundheitlichen gründen den Verkauf einer
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noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?
Hi
ich sehe da keine Chance, ohne erhebliche Kosten da raus zu kommen.
Der Käufer wird nicht nur seine Auslagen haben sollen sonder evtl. auch Schadensersatz, falls er sich eine neue, teurere Wohnung kaufen muss.
Frag am bsten den Notar…
Gruß
HaWeThie
Ich muss aus gesundheitlichen gründen den Verkauf einer
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noteriell beurkundet und soll zum 1.4 abgewickelt werden. Was
kann ich machen und welche kosten kommen auf mich zu?