Rücktritt vom Fernabsatzvertrag innerhalb d. Frist

Angenommen man möchte mal testen wie das mit dem Xremiere-Angebot ist.

Es besteht die Möglichkeit, einen Vertrag mit Xremiere über Internet abzuschließen und würde die D-Box und Smart-Card einige Tage später zugesandt bekommen.

Angenommen in den AGB’s stünde: „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Xremiere mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch telefonische Freischaltung)."

Wenn das entsprechende Programm aber schon über die Smart-Card von Beginn an freigeschaltet ist (beispielsweise „Golf-World“), weil man dieses mit Vertragsabschluß so bestellt hat, dann müsste man doch das Recht haben, dieses Programm einige Tage testen und bei nicht Gefallen den Vertrag kündigen zu können.

In dem Moment, wo mir die Box mit der Smart-Card zugegangen ist, müsste ich auch das Recht haben, die bereits für mich freigeschalteten Programme anzuschauen. Das Anschauen der für mich bereits von Anfang an freigeschalteten Programme dürfte doch nicht zum Erlöschen der Widerrufsmöglichkeit führen, solange ich mich innerhalb der 14-tägigen Frist bewege?

Was meint Xremiere mit „Ausführen der Dienstleistung“?

Wie ist die Rechtslage?

Danke für kompetente Info

Angenommen man möchte mal testen wie das mit dem
Xremiere-Angebot ist.

Angenommen man postet in einem Forum ohne Anrede…

Angenommen in den AGB’s stünde: „Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in
Textform. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Xremiere
mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie
diese selbst veranlasst haben (z.B. durch telefonische
Freischaltung)."

Dann entspräche das dem rechtlich zulässigen.

Wenn das entsprechende Programm aber schon über die Smart-Card
von Beginn an freigeschaltet ist (beispielsweise
„Golf-World“), weil man dieses mit Vertragsabschluß so
bestellt hat, dann müsste man doch das Recht haben, dieses
Programm einige Tage testen und bei nicht Gefallen den Vertrag
kündigen zu können.

Warum?

In dem Moment, wo mir die Box mit der Smart-Card zugegangen
ist, müsste ich auch das Recht haben, die bereits für mich
freigeschalteten Programme anzuschauen. Das Anschauen der für
mich bereits von Anfang an freigeschalteten Programme dürfte
doch nicht zum Erlöschen der Widerrufsmöglichkeit führen,
solange ich mich innerhalb der 14-tägigen Frist bewege?

Nein. Das ist nicht Sinn und Zweck des Widerufsrechts. Sonst könnte man sich eine Leistung bestellen, diese 14 Tage nutzen, widerufen, zurück schicken, eine Leistung bestellen, diese 14 Tage nutzen, widerufen, zurück schicken, eine Leistung bestellen, diese 14 Tage nutzen, widerufen, zurück schicken,eine Leistung bestellen, diese 14 Tage nutzen, widerufen, zurück schicken u.s.w. u.s.w. …

Was meint Xremiere mit „Ausführen der Dienstleistung“?

Das Erbringen der bestellten Leistung, also die Möglichkeit, dass der Kunde die Programme ansehen kann.

Wie ist die Rechtslage?

BGB § 312d Abs. 2

Gruß

S.J.