Es wurde im Shop vom debitel ein Handyvertrag über 24 Monate geschlossen. Im Zuge des Beratungsgespräches wurde vom Verkäufer auch nicht gesagt, welcher Provider Vertragspartner ist. Vom Kunden wurde aber auch nicht danach gefragt.
3 Tage später wurde schriftlich der abgeschlossene Vertrag vom Kunden schriftlich widerrufen. Der Vertragspartner O2 lehnt die Kündigung ab.
Nach meiner Kenntnis greift ein 14-tätigens Rücktrittsrecht nur dann, wenn der Vertrag den Richtlinien von Fernabsatzgeschäften unterliegt. Ein Rücktrittsrecht scheint bei Shop-Geschäften unter „normalen“ Umständen wohl ausgeschlossen zu sein.
In diesem Fall wurde Seitens der Vertragsanbieters (debitel-Shop) bei Vertragsabschluß weder auf die AGB hingewiesen oder ausgehändigt. Auch steht im vom Kunden unterschrieben Vertrag kein Hinweis zur Kenntnisnahme der AGB oder das diese Bestandteil des Vertrages sind.
Meine Frage ist, ob aufgrund des oben aufgeführten Sachverhaltes eine Kündigung wegen fehlender AGB möglich ist.
Als Nicht-Jurist würde ich argumentieren, dass dem Kunden erst mit Zusendung der Vertragsbestätigung Kenntnis über den Provider und seine AGB gelangte und zwar nach seiner Unterschrift. Insofern war es dem Kunden unmöglich, sich vorher vollumfänglich über die Vertragsbedingungen zu informieren.