Rücktritt vom Handyvertrag wegen fehlender AGB?

Es wurde im Shop vom debitel ein Handyvertrag über 24 Monate geschlossen. Im Zuge des Beratungsgespräches wurde vom Verkäufer auch nicht gesagt, welcher Provider Vertragspartner ist. Vom Kunden wurde aber auch nicht danach gefragt.

3 Tage später wurde schriftlich der abgeschlossene Vertrag vom Kunden schriftlich widerrufen. Der Vertragspartner O2 lehnt die Kündigung ab.

Nach meiner Kenntnis greift ein 14-tätigens Rücktrittsrecht nur dann, wenn der Vertrag den Richtlinien von Fernabsatzgeschäften unterliegt. Ein Rücktrittsrecht scheint bei Shop-Geschäften unter „normalen“ Umständen wohl ausgeschlossen zu sein.

In diesem Fall wurde Seitens der Vertragsanbieters (debitel-Shop) bei Vertragsabschluß weder auf die AGB hingewiesen oder ausgehändigt. Auch steht im vom Kunden unterschrieben Vertrag kein Hinweis zur Kenntnisnahme der AGB oder das diese Bestandteil des Vertrages sind.

Meine Frage ist, ob aufgrund des oben aufgeführten Sachverhaltes eine Kündigung wegen fehlender AGB möglich ist.

Als Nicht-Jurist würde ich argumentieren, dass dem Kunden erst mit Zusendung der Vertragsbestätigung Kenntnis über den Provider und seine AGB gelangte und zwar nach seiner Unterschrift. Insofern war es dem Kunden unmöglich, sich vorher vollumfänglich über die Vertragsbedingungen zu informieren.

Hallo,

Meine Frage ist, ob aufgrund des oben aufgeführten
Sachverhaltes eine Kündigung wegen fehlender AGB möglich ist.

aus fehlenden AGB kann kein Rücktritts-, Kündigungs- oder Sonstwasgrund abgeleitet werden. Fehlende AGB bedeuten nur, daß die gesetzlichen Regelungen gelten.

Gruß
Christian

Christian, vielen Dank für die Antwort.

Dazu 2 Fragen:
Wenn also dann die gesetzlichen Regelungen treffen, ist ein Widerruf aufgrund BGB möglich?

Wenn andereseits sich der Provider bei der Ablehnung der Kündigung sich auf seine AGB beruft?

Dazu 2 Fragen:
Wenn also dann die gesetzlichen Regelungen treffen, ist ein
Widerruf aufgrund BGB möglich?

Ich wüßte nicht, auf welcher Grundlage man in diesem Fall ein Widerrufsrecht ableiten könnte: hier geht es weder um ein Fernabsatz- noch um ein Haustürgeschäft.

Wenn andereseits sich der Provider bei der Ablehnung der
Kündigung sich auf seine AGB beruft?

Es würde schon reichen, wenn er sich auf das BGB beruft.

Im BGB §355, Abs 2, ich zitiere:

Aus dem ersten Satz würde ich ableiten, dass es grundsätzlich eine 14-tägige Widerrufsfrist gibt, weil im weiteren Teil dieses Absatzes für Fernabsatzgeschäfte nur die Ausführungsbestimmungen aufgeführt werden.

Na da ignorierst du aber schon den ersten Satz

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt

Welches Gesetz räumt dir das nochmals ein wenn du im Laden einkaufst? Richtig - keines.

Gruss HighQ

Ich interpretiere den Abs. 1 dahingehend, dass das Widerrufsrecht sich aus mehreren Rechtvorschriften zusammen setzt, wie z.B.§13 BGB. Es müssen also gewisse (gesetzliche) Voraussetzungen vorliegen, damit §355 Anwendung finden kann.

Ansonsten verweise ich auf http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

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Ich interpretiere den Abs. 1 dahingehend, dass das
Widerrufsrecht sich aus mehreren Rechtvorschriften zusammen
setzt, wie z.B.§13 BGB. Es müssen also gewisse (gesetzliche):Voraussetzungen vorliegen, damit §355 Anwendung finden kann.

Voraussetzungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht: Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, Fernabsatz oder Haustürgeschäft… und da können wir aufhören zu prüfen, weil schon die zweite Bedingung nicht erfüllt ist.

Aber Du kannst die Frage gerne auch im richtigen Brett Allgemeine Rechtsfragen stellen. Die Antwort wird nicht anders ausfallen.

Moin.
Erst mal lesen -> http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht#G.C3.BCl…

Es wurde im Shop vom debitel ein Handyvertrag über 24 Monate
geschlossen. Im Zuge des Beratungsgespräches wurde vom
Verkäufer auch nicht gesagt, welcher Provider Vertragspartner
ist. Vom Kunden wurde aber auch nicht danach gefragt.

3 Tage später wurde schriftlich der abgeschlossene Vertrag vom
Kunden schriftlich widerrufen. Der Vertragspartner O2 lehnt
die Kündigung ab.

In diesem Fall wurde Seitens der Vertragsanbieters
(debitel-Shop) bei Vertragsabschluß weder auf die AGB
hingewiesen oder ausgehändigt.
Auch steht im vom Kunden unterschrieben Vertrag kein Hinweis zur
Kenntnisnahme der AGB oder das diese Bestandteil des Vertrages sind.

Meine Frage ist, ob aufgrund des oben aufgeführten
Sachverhaltes eine Kündigung wegen fehlender AGB möglich ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4f…

Siehe auch,
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/305-agb.htm
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

mfg
W.

Ja wenn dir die Antworten die richtig sind nicht gefallen, sondern du nur eine Meinungsbestätigung akzeptierst, warum fragst du dann so offen?

Schreib doch klar:
Das glaube ich und ich will es bestätigt haben, egal ob es nun richtig ist oder nicht.

Gruss HighQ