hallo!
kurz nach einem notariellen Kaufvertrag habe ich festgestellt, daß der verkäufer mich getäuscht hat.
ich habe einen fast komplett ausgebaute dachwohnung als noch sondereigentum gekauft. der eingangsbereich muß noch gemacht werden.
die kosten wurden auch beim kaufpreis berücksichtigt. nun hat sich aber herausgestellt daß der verkäufer für den ausbau der dachwohnung schon gar keine baugenehmigung bekommen hat, was er mir verschwiegen hat. wie sieht das jetzt rechtlich aus? wie soll ich mich verhalten?
kann ich vom kaufvertrag noch zurücktreten?
bin für rasche antworten dankbar
Hallo,
ohne dir nahetreten zu wollen. In diesem Fall würde ich mich nicht an ein Forum wenden, sondern schnellstens zum Notar, der diesen Vertrag aufgesetzt hat und sich bei ihm beraten lassen.
Gerhard
das mach ich natürlich sofort! danke !
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Hallo !
Du mußt nicht zurücktreten, der Vertrag ist ungültig.
mfgConrad
So ein gefährlicher Unfug
Du mußt nicht zurücktreten, der Vertrag ist ungültig.
Sagt jemand, der vom Fall nur die hier geschilderten wenigen Fakten kennt, den Vertrag im Original nicht gesehen, geschweige denn gelesen und verstanden hat und ganz sicher nicht haften will, wenn der Fragesteller daraufhin jetzt eine ggf. notwendige Anfechtung unterlässt und dann auf dem Haus und den Kosten sitzen bleibt.
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz
P.S. Nach einem Gespräch mit dem Notar, der allerdings nicht einseitig beraten oder als parteiischer Anwalt in der Sache auftreten darf, ist bei Unklarheiten einzig und allein der Gang zum spezialisierten Anwaltskollegen erfolgversprechend um eine vernünftige Einschätzung des Falls zu bekommen (ggf. sogar angesichts des Streitwerts mehrere Meinungen einholen, das hierfür ausgegebene Geld kann sich lohnen). Der Kollege wird sich dann erst einmal den Vertrag intensiv durcharbeiten, viele Fragen stellen, evtl. weitere Unterlagen anfordern, ggf. mal etwas Literatur zu einzelnen Punkten lesen und dann sagen können, was an der Sache wirklich dran ist, und wie man ggf. hier dann richtig vorgeht. Dauert natürlich alles viel länger als hier einen Satz in die Gegend zu rotzen, ist aber vermutlich auch besser.
Hallo Natascha,
Du bist wirklich in eine unangenehme Situation gerutscht.Um Dir helfen zu können müsste man wissen, was wurde in dem Kaufvertrag vereinbart. Einen einfachen Rücktritt von einem beurkundeten Kaufvertrag gibt es nicht. Einen Lösungsansatz könnte sicher eine „Täuschung“ sein, aber da mußt Du zuerst einmal den Notar befragen, den Du musstest Ihn ja auch bezahlen und ein Notar sollte für beide Seiten beratend tätig sein. Solltest Du weitere Fragen haben, kannst Du mir gern schreiben. www.immo-ratgeber.de/
[email protected]
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Hallo,
sofort einen Anwalt aufsuchen. Es gibt keinen Rücktritt. Hier muss zuerst die Täuschung nachgewiesen werden. Danach kommt es zur Rückabwicklung. Hierbei muss der Verkäufer im Falle des Unterliegens sämtliche Kosten übernehmen.
Gruss Günter
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