Rücktritt vom Kauf nach 2 erolglosen Nachbesserung

Ich habe im Juli ein Notebook für 1300€ gekauft.
Nach 3 Monaten blieb der Bildschirm schwarz.
Auf Garantie wurde ein neues Motherboard eingebaut.
Diese entleert den Accu rapide im ausgeschalteten Zustand.
Auf Garanie wurde es angeblich repariert und ein neuer Accu eingebaut.
Jetzt entlädt sich der Accu noch schneller. in 40 Min 12 %.
Kann ich verlangen , daß der Händler mir ein anderes neues Notbook für den gleich Wert gibt.
So wie der Zusatnd jetzt ist kann ich das Notebook nicht verwenden.
mfg
Schlosser

Sorry, aber das ist eher eine Frage die Du einen Anwalt stellen müsstest.
MfG
Michael

Ich habe im Juli ein Notebook für 1300€ gekauft.
Nach 3 Monaten blieb der Bildschirm schwarz.
Auf Garantie wurde ein neues Motherboard eingebaut.
Diese entleert den Accu rapide im ausgeschalteten Zustand.
Auf Garanie wurde es angeblich repariert und ein neuer Accu
eingebaut.
Jetzt entlädt sich der Accu noch schneller. in 40 Min 12 %.
Kann ich verlangen , daß der Händler mir ein anderes neues
Notbook für den gleich Wert gibt.
So wie der Zusatnd jetzt ist kann ich das Notebook nicht
verwenden.
mfg

Hallo Sie,

schauen Sie bitte unter diesen links nach. Danke.

http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-o…
http://www.verbrauchernews.de/vertraege/rueckgabe_um…
http://www.verbrauchernews.de/vertraege/rueckgabe_um…

Mit freundlichen Grüßen
cobra-dera

Schlosser

Da ich kein Anwalt bin, kann ich hier auch keine fundierte Rechtsberatung geben, aber ich will dennoch versuchen, zu helfen. Also einfach so muss kein Händler einfach etwas tauschen. Er muss dir dein Gerät reparieren. Wenn du sagst, dass es unzumutbar wird, dann musst du ihm das rechtzeitig vor einem Reparaturversuch ankündigen. Du kannst keinen Ersatz verlangen, aber vom Kaufvertrag zurück treten. In deinem konkreten Fall also musst du das Geärt noch einmal zur Reparatur bringen und dabei schriftlich ankündigen, dass du aufgrund der Vorgeschichte nach einem weiteren erfolgosen Reparaturversuch vom Kaufvertrag zurück trittst. Sollte es dann wieder nicht funktionieren, kannst du rückabwickeln. Hier hat man aber dann normalerweise immer noch Probleme mit dem Händler, denn wenn der einfach nicht will, dann kann man sein Recht nur über Anwälte durchdrücken und das kostet wieder Geld.

hallo achim 5 , bei warenwert 1300.- € sofort rechtsanwalt - evtl. zum Verkäufer = letzte chache: neues gleichwertiges notebook oder geld zurück sonst direkt zum Rechtsanwalt .
gruß günther

Hallo,
das ist nicht in Ordnung. Du hast 2 Jahre Garantie darauf ein voll funktionsfähiges Notebook zu erhalten.
Es gibt auch eine juristische Regelung, wie oft ein Händler die Gelegenheit hat, seine Ware nachzubessern.
Ich glaube, daß zwei Chancen schon eine zuviel sind, weiss es aber nicht genau. Also:
Entschlossen in dem Laden auftauchen, entweder Geld zurück oder ein neues Gerät einfordern, vielleicht in Begleitung, das stärkt das Rückgrat. Nicht zurückweichen und bei Mißerfolg einen RA beauftragen (schlechteste aber letzte Option). Gruß, Boris

Hallo,
da wirst Du kaum eine Chance haben oder die gehen unwahrscheinlicherweise auf Kulanz. Die haben laut Ihrer Garantien bzw.auch Gewährleistungen die Möglichkeit so oft zu reparieren, wie nötig. Hatte am Dienstag auf Sat 1, Akte 2010 dazu eine Sendung gesehen, hier kannste mal lesen:
http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/topthemen/…

hoffe einmal etwas geholfen zu haben,

mfg, schöne Vor-Weihnachtstage und schöne Feiertage

Hallo Schlosser,

am Besten telefonischen Kontakt zur Herstellerfirma aufnehmen!

Grüße,
Oli

Ich glaube der Verkäufer kann zweimal nachbessern (z.B. Reparatur) und dann kann man ein neues Gerät oder sein Geld zurück verlangen. Ich weiss es aber nicht genau.

Das ist wohl eher eine Frage für den Rechtsanwalt - ich kann Dir da auch nicht mehr sagen. Sorry.

Gruss,
Mario