rein Rechtlich könnte doch nun Unternehmen 1 vom Kaufvertrag
zurücktretten oder nicht?
Warum? Lag denn zum Zeitpunkt des Kaufs beweisbar ein Mangel vor? Denn nur darauf bezieht sich die Sachmangelhaftung, eine Mindesthaltbarkeit gibt es nicht.
Oder geht es um Garantie? Dann müsste man mal in die Garantiebedingungen hinein schauen. Wobei ich stark bezweifle, dass darin von einem Rücktritt vom Kaufvertrag die Rede ist.
Lies mal faq:1152 dazu. Und faq:1656.
Gruß
loderunner (ianal)
Also laut dem letzten Techniker war die Anlage von Anfang an Falsch eingestellt, die Anlage kommt aus Italien, daher wären die Einstellungen auch noch für ein warmes Land eingestellt gewesen!
Also Morgen wäre das Ungefähr die 7. Reperatur und die Analge ist gerade mal 1,5 Jahre alt und jedes mal der selbe Fehler!
Es wurde daher doch schon mehr als 3. mal Nachgebessert, gilt hier nicht dann… entwerder komplett Neu oder Rücktritt?
Also laut dem letzten Techniker war die Anlage von Anfang an
Falsch eingestellt, die Anlage kommt aus Italien, daher wären
die Einstellungen auch noch für ein warmes Land eingestellt
gewesen!
Wenn es die Einstellung war, ergeben sich zwei Fragen:
a) wie kann eine falsche Einstellung zu einem Defekt führen?
b) warum ist diese Einstellung dreimal falsch gewesen?
c) war die Einstellung Sache des Lieferanten oder des Benutzers?
Also Morgen wäre das Ungefähr die 7. Reperatur und die Analge
ist gerade mal 1,5 Jahre alt und jedes mal der selbe Fehler!
Watt denn nu?
Es wurde daher doch schon mehr als 3. mal Nachgebessert, gilt
hier nicht dann… entwerder komplett Neu oder Rücktritt?
Nö. Nur dann, wenn’s wirklich ein Mangel war, der bereits beim Gefahrenübergang vorlag.
Warum hast Du die genannten faq’s nicht einfach mal gelesen? Im Gegensatz zu meinem Text stammen die von jemand, der sich wirklich damit auskennt.
Wenn es die Einstellung war, ergeben sich zwei Fragen:
a) wie kann eine falsche Einstellung zu einem Defekt führen?
b) warum ist diese Einstellung dreimal falsch gewesen?
c) war die Einstellung Sache des Lieferanten oder des
Benutzers?
a) kann ich dir nicht sagen, hat irgendwas mit dem Druck in den Leitungen zu tun, daher schaltet sich der Kompressor ab!
b) hatte mich verschrieben, die Techniker waren mehr als 7 mal da, hab das aber auch alles auf Protokoll
c) an dieser Klima (für Rechenzentrum) kann der Benutzer nichts regeln, außer die Temperatur! Die Einstellungen müssen immer von einem Techniker vorgenommen werden und der letzte meinte, die Anlage ist seit Anfang an falsch eingestellt, aber trotzdem tritt das Problem wieder auf!
Warum hast Du die genannten faq’s nicht einfach mal gelesen?
Im Gegensatz zu meinem Text stammen die von jemand, der sich
wirklich damit auskennt.
Dann weißt Du ja jetzt, dass es darauf ankommt, ob der Mangel nachweislich(!) bereits beim Kauf vorlag. Wenn der Kunde aber nicht mal genau den Fehler kennt, wird es schwierig mit dem Nachweis. Vielleicht beim nächsten Mal eine andere Firma reparieren lassen?
Btw., wer hat eigentlich die sieben Serviceeinsätze bezahlt? Könnte auch ein Schuldeingeständnis des Lieferanten sein.
Gruß
loderunner (ianal)
Dann weißt Du ja jetzt, dass es darauf ankommt, ob der Mangel
nachweislich(!) bereits beim Kauf vorlag. Wenn der Kunde aber
nicht mal genau den Fehler kennt, wird es schwierig mit dem
Nachweis. Vielleicht beim nächsten Mal eine andere Firma
reparieren lassen?
Btw., wer hat eigentlich die sieben Serviceeinsätze bezahlt?
Könnte auch ein Schuldeingeständnis des Lieferanten sein.
Nun ja, das war alles auf Garantie, daher haben die ja die Kosten übernommen, also es ist so… wir haben ein fertiges Rechenzentrum gekauft, daher haben wir nichts selbst eingebaut!
Btw., wer hat eigentlich die sieben Serviceeinsätze bezahlt?
Könnte auch ein Schuldeingeständnis des Lieferanten sein.
Nun ja, das war alles auf Garantie,
Garantie oder (wahrscheinlicher)Gewährleistung?
daher haben die ja die Kosten übernommen,
das weist zumindest heftig darauf hin, dass sich der Lieferant einer Schuld bewusst ist. Und damit das nun endgültig wird, würde ich an Stelle des Kunden zeitnah zu einem Reparaturfall unter Fristsetzung verlangen, dass eine andere Klimaanlage eingebaut wird.
also es ist so… wir haben ein fertiges
Rechenzentrum gekauft, daher haben wir nichts selbst
eingebaut!
Dann sehe ich schwarz mit dem Rücktritt, dann müsste nämlich die ganze Anlage zurück gegeben werden.
Aber: ianal!
Btw., Du meinst vermutlich Rechneranlage, ein Rechenzentrum ist schon ein wenig größer…