Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo zusammen,

hab eine Frage, die mich seit einigen Tagen umtreibt und hoffe, hier Hilfe zu bekommen.

Im Fall des Annahmeverzuges ist es ja grundsätzlich möglich, im gegenseitigen Einvernehmen vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Gibt es für diese Art des Rücktritts (ich meine hier nicht wegen mangelhafter oder verspäteter Leistung) eine gestzlich Grundlage? oder geht die Möglichkeit, der einvernehmlichen Vertragsauflösung auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit zurück?

Vielen Dank für die Antwort(en)
Gruß,
Jasmin

Hallo Jasmin,

so wie für den Abschluss nahezu jeden Vertrages die Freiheit der Parteien besteht, den Vertrag abzuschließen oder nicht, besteht diese gleiche Freiheit bei der Auflösung eines Vertrages. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann jeder Vertrag auch wieder aufgelöst (rückgängig) gemacht werden. Man kann dies auch als neuen Vertrag zwischen den Parteien (über die Auflösung des ursprünglich geschlossenen) verstehen, dann wird es logischer.

Gruß

ewurscht

Hallo,

ja, das ist mir klar. Ich wollte gern die gesetzliche Grundlage dafür wissen. Also wo steht im Gesetzt, das ich den Vertrag auflösen darf?

Vielen Danke:smile:
Jasmin