Rücktritt vom Kaufvertrag

Wer weiß Rat. Es ist folgendes passiert.

Ich habe am vorletzten Sonntag bei o2 ein Handy incl. Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Habe diese Woche am Montag bekommen und schon einen Schaden.

Die Handytasche hat am Gürtelclip nicht gehalten und viel zu Boden. (Straßenbelag)
Antenne verkratzt. Nun war allerdings vorher auch schon ein Mangel erkennbar. (es handelt sich im übrigen um ein PDA und Handy in Einem. xda) Und zwar ist der Lautsprecher nicht ganz in Ordnung, die Klingeltöne sind oft recht scheppernd…

Nun, ich rief die Hotline. Ich bekam folgende Antwort:
zum Lautsprecher: das wäre normal, das liegt momentan an den Frequenzen, das haben alle pdas z.Z. Da können wir momentan nichts tun.
zum Schaden an der Antenne: im Grunde erfolgt das tragen des Gürtelclips auf eigene Gefahr und ich wäre quasi selber Schuld. Aber ich könne es einschicken und es würde geprüft und dann würde entschieden zu welchem Preis ich einen Austausch machen lassen könne.

Toller Service… !!! Ich würde jetzt gerne zurücktreten.
Geht das irgendwie??? Hat da jemand Ahnung?

gruss,
woern

Hi!

Also die Sache mit der „eigenen Gefahr“ bei Verwendung des Clips! Man man!

Was ist denn bitte sonst der Funktionszweck eines Gürtelclips?
O2 legt ja gut los - aber egal:

Ich hab noch nicht ganz verstanden:

Willst du aus dem Vertrag(1) raus? Oder, willst Du nur das Handy(2) neu bzw. abgeben?

Gruß,

Tillmann

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eigentlich wollte ich nur den schaden ersetzt haben - aber das spielen die nicht mit.
jetzt würde ich gerne aus dem vertrag raus.
gibt es da normalerweise nicht so 10-tages-fristen o.ä.???

Ich hab noch nicht ganz verstanden:

Willst du aus dem Vertrag(1) raus? Oder, willst Du nur das
Handy(2) neu bzw. abgeben?

Hallo Woern,

Ich habe am vorletzten Sonntag bei o2 ein Handy incl.
Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Habe diese Woche am Montag
bekommen und schon einen Schaden.

Ok, ich kenne deine Verträge zwar nicht genau, gehe aber mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, daß du hier NICHT einen Kaufvertrag für ein Handy INCL. einen Mobilfunkvertrages abgeschlossen hast.
I.d.R. sind das zwei verschiedene Verträge, vgl. ob du auch zwei Unterschriften getätigt hast.
Der Kaufvertrag bzgl. des Handys ist zwar i.d.R. mit dem Mobilfunkvertrag in soweit verkoppelt, so daß du das Handy zum subventionierten Kaufpreis erhältst, er ist aber ein eigenständiger Vertrag.

Die Handytasche hat am Gürtelclip nicht gehalten und viel zu
Boden. (Straßenbelag)
Antenne verkratzt.

So, handelt es sich hierbei um ein von O2 verkauften Gürtelclip, du kannst nachweisen ihn sachgerecht verwendet zu haben (keine Hundeleine nebst Hund dran :wink:) dann sollte hier ein Material und/oder Produktionsfehler vorliegen.
Hast du diesen Kauf in direktem Zusammenhang mit dem Kauf des Handys getätigt, sollte O2 auch für die Reparatur/bzw. Ersatzkosten aufkommen.
Wenn dieser Mangel vorliegt hast du auch das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Hier auch wieder: EIN Kaufvertrag = Handy + Clip oder ZWEI Handy und Clip?

Nun war allerdings vorher auch schon ein
Mangel erkennbar. (es handelt sich im übrigen um ein PDA und
Handy in Einem. xda) Und zwar ist der Lautsprecher nicht ganz
in Ordnung, die Klingeltöne sind oft recht scheppernd…

Nun ja, ist das wirklich ein Mangel?
Wenn ein Klingelton recht „scheppernd“ klingt ist dieses erst einmal subjektiv.
Sollte es aber andere PDA’s geben, wo dieses nicht der Fall ist und/oder man hat die beim Kauf einen „besseren“ Klang versprochen dann kannst du auch hier wiederum vom Vertrag zurücktreten weil ein Mangel vorliegt.

Nun, ich rief die Hotline. Ich bekam folgende Antwort:
zum Lautsprecher: das wäre normal, das liegt momentan an den
Frequenzen, das haben alle pdas z.Z. Da können wir momentan
nichts tun.

Hahaha, sorry :wink: aber typisch Hotline.

zum Schaden an der Antenne: im Grunde erfolgt das tragen des
Gürtelclips auf eigene Gefahr und ich wäre quasi selber
Schuld. Aber ich könne es einschicken und es würde geprüft und
dann würde entschieden zu welchem Preis ich einen Austausch
machen lassen könne.

Wie gesagt, lese oben. EIN Vertrag mit gleichzeitigem Verkauf von PDA nebst Clip, dann kannst du zurücktreten.

Toller Service… !!! Ich würde jetzt gerne zurücktreten.
Geht das irgendwie??? Hat da jemand Ahnung?

Aus dem Mobilfunkvertrag wirst du m.E. so ohne weiteres nicht rauskommen.

Gruß
der ALex

Hi!

Ja, gibts oft - Sieh doch einfach einmal nach. Ich denke es sind 14 Tage.

Aber das würde Dich ja nur vom Providervertrag bei o2 lösen. Ich erinnere noch einmal, Du hast:

  1. Einen Kaufvertrag(!) über ein Handy zu günstigen Konditionen, weil Du

  2. einen 24 monatigen Providervertrag(!) hast.

Solltest Du jetzt den Providervertrag (2) kippen, wirst Du das Handy nachbezahlen müssen. Also, das drauf zahlen, was bis zum normalen Marktpreis fehlt.
Man möge mich berichtigen aber ich denke das dies sicherlich bei denen in den AGB steht. Wegfall des Subventionsgrundes (…) oder so ähnlich.

Fazit aus meiner Sicht: Der Proververtrag müsste doch zu beseitigen sein (14 Tage Rücktrittsrecht), das Handy behältste aber und zahlst was nach.

Eine Möglichkeit einen Mangel am Handy durchzudrücken sehe ich nicht, da die Materialschwäche am Clip sehr schwer zu beweisen sein dürfte.

-----Am Rande--------

Mit dem Klingeltonproblem wirst Du nicht weit kommen. Es sei denn, o2 hätte das Gerät gerade wegen seiner „besonderen Soundeigenschaften“ (o.ä.) beworben. Sonst bleibt es bei dem schon erwähnten subjektiven Empfinden.


Also Leute, wer hat Ahnung wie sich Mobilfunkriesen in diesen Situationen geben?

Beste Grüße,

Tillmann

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Hi,

bisher ist ja alles richtig.

Nur wird sich der Provider nicht um die Reparatur des Gerätes kümmern. Warum auch? Dafür ist der Hersteller verantwortlich (letztendlich). Also dort direkt noch mal anfragen. Als Garantiebeleg gilt ja der Kaufbeleg.

Jedenfalls habe ich so damals bei meinem Siemens-Handy gehandelt und die Reparatur (auch Gürtelclip geplatzt und Fallschaden) auf Garantie (Kulanz?) bekommen. Der Händler oder damals Mannesmann haben meine Sorgen überhaupt nicht interessiert, runtergefallen ist runtergefallen.

Gruß
André