Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo,

es geht um folgendes Problem:

A verkauft eine PS3. B ist interessiert, ist aber noch nicht volljährig. A und B setzen einen Kaufvertrag auf, indem alles geregelt ist, bis auf den Kaufpreis. B unterschreibt selbigen schon törichterweise sofort, weil er denkt, dass alles schon stimmen wird und seine Eltern bestimmt nichts dagegen haben werden. A denkt B sei Volljährig.

Nachdem B von A mehrere Wochen nichts mehr gehört hat, kauft er sich, von seinem Geburtstagsgeld zum 18. Geburtstag, eine Wii Konsole im Elektroladen.

B kommt A auf ihn zu und will das Geld von B - „Vertrag ist Vertrag“. A sagte er habe den marktüblichen Gebrauchtwert in die Spalte des Kaufpreises eingetragen, da er die Konsole nicht billiger als marktüblich hergeben wollte und das B gewusst haben musst.

Kommt B aus diesem Vertrag wieder herauskommen?
Bitte um Hilfe! Danke!

A verkauft eine PS3. B ist interessiert, ist aber noch nicht
volljährig.

Damit darf er nur in engen Grenzen Verträge eingehen.

A denkt B sei Volljährig.

Das reicht nicht.

Kommt B aus diesem Vertrag wieder herauskommen?

B sollte sich auf seine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit berufen und mit der fehlenden Zustimmung des Erziehunsgberechtigten argumentieren. Ob A dann die Vertragserfüllung noch durchsetzen kann, wage ich zu bezweifeln, aber: IANAL

Offener Dissens, daher Vertrag nicht geschlossen
Hallo,

unabhängig von der Frage der Geschäftfähigkeit dürfte hier ein offener Dissens vorliegen, da über einen ganz wesentlichen Vetragsbestandteil, nämlich den Preis, keine Entscheidung gefallen ist und beide Vertragspartner dies auch wissen. Der Vertrag gilt also als noch nicht geschlossen (§154 Abs.1 BGB).

Gruß

S.J.

A verkauft eine PS3. B ist interessiert, ist aber noch nicht
volljährig. A und B setzen einen Kaufvertrag auf, indem alles
geregelt ist, bis auf den Kaufpreis. B unterschreibt selbigen
schon törichterweise sofort, weil er denkt, dass alles schon
stimmen wird und seine Eltern bestimmt nichts dagegen haben
werden. A denkt B sei Volljährig.

Nachdem B von A mehrere Wochen nichts mehr gehört hat, kauft
er sich, von seinem Geburtstagsgeld zum 18. Geburtstag, eine
Wii Konsole im Elektroladen.

B kommt A auf ihn zu und will das Geld von B - „Vertrag ist
Vertrag“. A sagte er habe den marktüblichen Gebrauchtwert in
die Spalte des Kaufpreises eingetragen, da er die Konsole
nicht billiger als marktüblich hergeben wollte und das B
gewusst haben musst.

Kommt B aus diesem Vertrag wieder herauskommen?
Bitte um Hilfe! Danke!

Hallo!

…und ich ergänze: strafrechtlich haben wir auch noch eine Urkundenfälschung, wenn man mal von Vorsatz ausgeht.

Gruß
Tom

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Hallo Tom!

…und ich ergänze: strafrechtlich haben wir auch noch eine
Urkundenfälschung, wenn man mal von Vorsatz ausgeht.

Gruß
Tom

Wo siehst Du hier eine Urkundenfälschung?

Gruss akkon

Hallo!

Es wurde nach der Unterschrift ein Preis eingefüllt. Damit stammt die Urkunde, so wie sie jetzt ist, nicht von dem, der als Aussteller aufscheint.

Gruß
Tom

Hallo,

danke für eure guten Beiträge.

Es wird sicherlich schwierig das mit dem nachträlichen Eintragen zu beweisen, weil vor Gericht Ausage gegen Aussage steht und es keine Zeugen gibt.

Wie läuft das mit der Anfechten wegen Minderjährigkeit?

Gruß euer,

Claus R.

Hallo!

Es wurde nach der Unterschrift ein Preis eingefüllt. Damit
stammt die Urkunde, so wie sie jetzt ist, nicht von dem, der
als Aussteller aufscheint.

Gruß
Tom

Stimmt, hast Du besser gelesen als ich.

Schönes WE noch

Gruss akkon