Hallo,
es geht um folgenden Fall:
Angenommen ein Kunde hat vor zwei Jahren einen teuren Laptop gekauft. Nun geht dieser in der Garantiezeit (sagen wir mal nach etwas über einem Jahr) kaputt. Ursache: Gehäuse defekt. Jedoch liegt keine fehlerhafte Handhabung des Gerätes vor. Der Hersteller erkennt diesen Defekt an und tauscht große Teile des Gehäuses aus.
Nun tritt genau der selbe Fehler wieder auf(kurz vor Ablauf der Garantiezeit). Wieder werden die defekten Komponenten ausgetauscht.
Wenn sich nun der selbe Fehler innerhalb einer erweiterten Garantiezeit (für die Reperatur) erneut ankündigen würde, könnte der Kunde dann trotzdem noch vom Kaufvertrag zurücktreten oder in irgendeiner Form etwas vom Hersteller einfordern?
Ein erneuter Ausfall des Gerätes wäre in diesem Falle ja abzusehen.
Danke schonmal für eure Antworten.
Chris