Hallo,
Nun würde ich noch gerne wissen, ob der Käufer drauf bestehen
kann, das Geld im Briefumschlag zurück zu bekommen
ich kann keine logischen Gründe entdecken, warum ein Käufer soetwas verlangen sollte. Überweisung geht schneller, man spart Porto, die Gefahr, dass der Brief verlorengeht ist zwar gering, aber vorhanden.
Ich würde den Käufer (nett!) fragen, warum er das denn möchte und ob er das gleiche auch getan hätte, wenn du verlangt hättest er soll dir den Auktionsbetrag per Brief schicken. Oder ob das für ihn nicht auch ein bisschen seltsam wäre.
Für mich riecht das irgendwie danach, dass er gern behaupten möchte das Geld nicht erhalten zu haben. Da ist alles möglich von „Hier ist nie ein Brief angekommen“ bis hin zu „Der Betrag war falsch“. Ich kann dich gut verstehen, mir wäre das auch überhaupt nicht recht.
Ich würde den Käufer auch darauf hinweisen, dass ihm dadurch viel Geld verlorengeht, denn das, was ich für den Versand bezahle ziehe ich natürlich vom Betrag den ich erstatte ab. (Natürlich, weil er den Versand will, Überweisung wäre ja günstiger.) Ein einfacher Brief kommt dabei natürlich überhaupt nicht in Frage, versichert muss es schon sein.
(also im
Prinzip so, dass man als Verkäufer eigentlich keinen Beleg
hat)?
Du könntest mehrere Leute unterschreiben lassen, was sich in dem Brief befindet. Also in etwa: Ich, Lieschen Müller, bestätige, dass dieser Brief „dies und das“ enthält. Datum, Unterschrift. Das von drei unabhängigen Zeugen (es die 3 eigenen Kinder machen zu lassen empfiehlt sich nicht
machen lassen, am besten mit Durchschlag. Original verbleibt bei dir, Durchschlag schickst du mit. Dazu ein Satz wie: Zu meiner Sicherheit habe ich verschiedene Leute bestätigen lassen, dass sich der korrekte Betrag im Brief befindet.
Idealerweise ist dein letzter Zeuge der Mann (oder die Frau), die den Brief am Postschalter entgegennimmt. Die dürfen zwar wohl eigentlich nichts bezeugen aber nett fragen kann Berge versetzen.
Möchtest du ganz auf Nummer Sicher gehen sag deinem Käufer, dass du das ganze über den Gerichtsvollzieher machen willst, der bestätigt nämlich auch, was im Brief ist. Kostet allerdings ne „Kleinigkeit“, ist aber die sicherste Methode für dich.
Und, angenommen, der Käufer weigert sich, die Kontoverbindung
zu nennen, kann man die Buchung dann einfach bei der Bank
zurückgehen lassen, so dass er sie zurückerhält?
Interessante Frage, die Antwort würde mich auch interessieren.
Grüße,
Sue