Rücktritt vom Kaufvertrag als privater Verkäufer

Hallo,

angenommen folgender Fall: Käufer ersteigert günstig einen gebrauchten Gegenstand.
Gegenstand geht kurz vor dem Versenden kaputt. Kann der Verkäufer nun ohne Weiteres den überwiesenen Betrag zurückschicken oder muss er dem Käufer einen „Schadensersatz“ leisten, weil dieser sich ja nun drauf verlassen hat, den Artikel sehr günstig zu bekommen?
(Verdacht liegt natürlich nahe, dass dem Verkäufer der Preis nur zu niedrig war, dies ist jedoch nicht der Fall, wie auch aus vielen ähnlichen Verkäufen der gleichen Person hervorgeht bzw. anzunehmen ist).

Gruß
wega

Hallo,

das BGB gilt auch für Privatpersonen, also normalerweise Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach $ 325 ff. BGB.

Viele Grüße

Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das BGB gilt auch für Privatpersonen, also normalerweise
Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach $ 325 ff. BGB.

Aha, vielen Dank.
Nun würde ich noch gerne wissen, ob der Käufer drauf bestehen kann, das Geld im Briefumschlag zurück zu bekommen (also im Prinzip so, dass man als Verkäufer eigentlich keinen Beleg hat)?

Und, angenommen, der Käufer weigert sich, die Kontoverbindung zu nennen, kann man die Buchung dann einfach bei der Bank zurückgehen lassen, so dass er sie zurückerhält?

Gruß
wega

Hallo,

Du kannst immer eine Quittung verlangen. Wie soll das mit einem Brief gehen? Also wenn Geld ohne Bankverbindung geschickt werden soll, dann gibt es dafür Zahlungsanweisungen (Post).

Bei Briefen kannst Du die Annahme verweigern, bei Geld auf dem Konto meines Wissens nicht. Aber frag mal die Bak, ob Sie das Geld zurücküberweisen würden. Ich glaube eher weniger, aber es wäre nett, wenn Du mir Bescheid gibst, ob sowas bei deiner Bank geht.

Viele Grüße
Jürgen

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Hallo,

Du kannst immer eine Quittung verlangen. Wie soll das mit
einem Brief gehen? Also wenn Geld ohne Bankverbindung
geschickt werden soll, dann gibt es dafür Zahlungsanweisungen
(Post).

Bei Briefen kannst Du die Annahme verweigern, bei Geld auf dem
Konto meines Wissens nicht. Aber frag mal die Bak, ob Sie das
Geld zurücküberweisen würden. Ich glaube eher weniger, aber es
wäre nett, wenn Du mir Bescheid gibst, ob sowas bei deiner
Bank geht.

Viele Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

das müsste gehen, mir hat vor kurzem eine Verkäuferin Geld zurücküberwiesen, obwohl ich das gar nicht wollte und sie meine Bankverbindung nicht kennen konnte.

Ich hatte mich über den Zustand der Ware (gebraucht statt neu) beschwert, wollte aber wegen des niedrigen Preises kein Geld zurück, fand aber, dass man auch bei 1-Euro-Startpreis-Auktionen den Zustand der Ware wahrheitsgemäß beschreiben sollte.

Viele Grüße

Anne

Hallo,

Nun würde ich noch gerne wissen, ob der Käufer drauf bestehen
kann, das Geld im Briefumschlag zurück zu bekommen

ich kann keine logischen Gründe entdecken, warum ein Käufer soetwas verlangen sollte. Überweisung geht schneller, man spart Porto, die Gefahr, dass der Brief verlorengeht ist zwar gering, aber vorhanden.

Ich würde den Käufer (nett!) fragen, warum er das denn möchte und ob er das gleiche auch getan hätte, wenn du verlangt hättest er soll dir den Auktionsbetrag per Brief schicken. Oder ob das für ihn nicht auch ein bisschen seltsam wäre.

Für mich riecht das irgendwie danach, dass er gern behaupten möchte das Geld nicht erhalten zu haben. Da ist alles möglich von „Hier ist nie ein Brief angekommen“ bis hin zu „Der Betrag war falsch“. Ich kann dich gut verstehen, mir wäre das auch überhaupt nicht recht.

Ich würde den Käufer auch darauf hinweisen, dass ihm dadurch viel Geld verlorengeht, denn das, was ich für den Versand bezahle ziehe ich natürlich vom Betrag den ich erstatte ab. (Natürlich, weil er den Versand will, Überweisung wäre ja günstiger.) Ein einfacher Brief kommt dabei natürlich überhaupt nicht in Frage, versichert muss es schon sein.

(also im
Prinzip so, dass man als Verkäufer eigentlich keinen Beleg
hat)?

Du könntest mehrere Leute unterschreiben lassen, was sich in dem Brief befindet. Also in etwa: Ich, Lieschen Müller, bestätige, dass dieser Brief „dies und das“ enthält. Datum, Unterschrift. Das von drei unabhängigen Zeugen (es die 3 eigenen Kinder machen zu lassen empfiehlt sich nicht :wink: machen lassen, am besten mit Durchschlag. Original verbleibt bei dir, Durchschlag schickst du mit. Dazu ein Satz wie: Zu meiner Sicherheit habe ich verschiedene Leute bestätigen lassen, dass sich der korrekte Betrag im Brief befindet.
Idealerweise ist dein letzter Zeuge der Mann (oder die Frau), die den Brief am Postschalter entgegennimmt. Die dürfen zwar wohl eigentlich nichts bezeugen aber nett fragen kann Berge versetzen.

Möchtest du ganz auf Nummer Sicher gehen sag deinem Käufer, dass du das ganze über den Gerichtsvollzieher machen willst, der bestätigt nämlich auch, was im Brief ist. Kostet allerdings ne „Kleinigkeit“, ist aber die sicherste Methode für dich.

Und, angenommen, der Käufer weigert sich, die Kontoverbindung
zu nennen, kann man die Buchung dann einfach bei der Bank
zurückgehen lassen, so dass er sie zurückerhält?

Interessante Frage, die Antwort würde mich auch interessieren.

Grüße,
Sue

Hi

mir hat vor kurzem eine Verkäuferin Geld
zurücküberwiesen, obwohl ich das gar nicht wollte und sie
meine Bankverbindung nicht kennen konnte.

wenn du ihr was überwiesen hast, warum soll sie dann dein eBV nicht kennen? Wenn ich ne überweisung bekomm hab ich doch alle deine Daten?
HH

Hallo,

normalerweise hat man keine Daten vom Geldabsender. Bei welcher Bank bist Du denn, daß Du sie hast?

Viele Grüße

Jürgen

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Hallo,

normalerweise hat man keine Daten vom Geldabsender. Bei
welcher Bank bist Du denn, daß Du sie hast?

Viele Grüße

Jürgen

Hallo Jürgen,
bei vielen Banken (Sparkasse, Volksbank) wird die Auftraggeberbankverbindung mit übermittelt, wenn Du Dir Deine Kontoumsätze per Onlinebanking holst.
Lediglich auf den Papierauszügen wird sie i.d.R. aus Kostengründen (um Platz zu sparen) nicht mit angedruckt.
Gruß
Thomas

Hi
bei nahezu allen inlandseingängen sehe ich blz und kto und namen.
onlinebanking, richtig.
HH

Hallo!

Meine Sparkasse macht das nicht! Daher wusste ich nicht, dass manche Banken das so handhaben.

Viele Grüße

Anne

n den §§ 325 ff. BGB steht überhaupt nichts über Schadensersatz drin. Einschlägig ist vielmehr §§ 437, 280 I, III, 283 BGB, wobei dazu erst mal ein Schaden nachgewiesen werden muss. Das heißt, der Käufer muss so gestellt werden, wie er stünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Dazu muss er den Nachweis führen, dass der Kaufvertrag über einen Preis abgeschlossen wurde, der niedriger war als der Wert der Sache. Und nur die Differenz macht dann überhaupt den Schaden.

Levay

Hallo,
in $ 325 Absatz (1), Satz 1 steht: „Schadensersatz wegen Nichterfüllung“

$ 437 ist für Forderungen, also hier nicht zutreffend.

Grüße
Jürgen

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seufz

in $ 325 Absatz (1), Satz 1 steht: „Schadensersatz wegen
Nichterfüllung“

Falsch.

Zunächst mal musst du dir ein aktuelles BGB besorgen. Dann schaust du in § 325 hinein, doert steht aber nur, dass Schadensersatz und Rücktritt sich nicht ausschließen. Eine Anspruchsgrundlage ist das nicht.

$ 437 ist für Forderungen, also hier nicht zutreffend.

Wieder falsch. § 437 gilt für Sachmangelhaftung. Allerdings war das auch von mir nicht richtig, weil es hier nicht zum Gefahrenübergang kommt. Richtig ist darum §§ 280 I, III, 283, 275 IV. Zu fordern ist hier Schadenseratz statt der Leistung und zwar statt der ganzen Leistung (§ 281 I S. 3).

Levay

Nie ohne Beleg!!!
Da ich annheme, dass er dir das geld überwiesen hat, hast du die Bankverbindung…

Grüße Carolin

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Nie ohne Beleg!!!
Da ich annheme, dass er dir das geld überwiesen hat, hast du
die Bankverbindung…

Nein, eben nicht. Auf meinem Kontoauszug erscheint nicht die Bankverbindung des Überweisenden.

Grüße Carolin

Hallo,

das BGB gilt auch für Privatpersonen, also normalerweise
Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach $ 325 ff. BGB.

Aha, vielen Dank.
Nun würde ich noch gerne wissen, ob der Käufer drauf bestehen
kann, das Geld im Briefumschlag zurück zu bekommen (also im
Prinzip so, dass man als Verkäufer eigentlich keinen Beleg
hat)?

Und, angenommen, der Käufer weigert sich, die Kontoverbindung
zu nennen, kann man die Buchung dann einfach bei der Bank
zurückgehen lassen, so dass er sie zurückerhält?

Gruß
wega