Rücktritt vom Kaufvertrag als Verkäufer

Hallo!

Angenommen Verkäfuer A hat eine EBK verkauft, die er noch benutzt. Käufer B hat unterschrieben und einen Teil angezahlt.

Nun sind während der Nutzdauer 2 E-Geräte defekt gegangen. Verkäufer A will die Küche so nicht an Käufer B verkaufen und bietet ihm an, die Anzahlung sofort zurückzugeben und den Vertrag aufzulösen.

Käufer B will jedoch den Rest der Küche unbedingt haben und verlangt einen neuen preis.

Verkäufer A will die Küche jedoch nicht so verkaufen.
Muss Verkäufer A die Küche zu einem neuen preis verkaufen? Muss Käufer B die Küche zu einem etwas geringerem Preis abkaufen, dafür aber ohne E-geräte?

Was ist, wenn der Rep-Preis mehr als die Hälfte des Verkaufpreises ausmacht und somit für den Verkäufer A nicht lohnend sei?

Hallo,

siehe BGB § 433:

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Demnach hat der Verkäufer die Sache mangelfrei an den Käufer zu übergeben. Ggf. müsste er also für die Instandsetzung sorgen, um die Sache vertragsgemäß übergeben zu können.

Gruß

S.J.