Rücktritt vom Kaufvertrag / Anwaltskosten

Hallo zusammen,
folgendes Problem.
Es geht um einen gewerblich Verkauf, Einzelunternehmung.
Ein Artikel weisst einen Mangel auf, nach Rücksprache mit dem Verkäufer bat der Verkäufer dem Käufer an den Artikel an zurückzusenden. Der Käufer meldet sich 14 Tage daraufhin nicht, bis ein Schreiben vom Anwalt des Käufers (übrigens gleicher Familienname) eintrifft. Es wird der unmittelbare Rücktritt vom Kaufvertrag gefordert aufgrund einer Unzumutbarkeit gegenüber dem Käufer weil der Verkäufer angeblich seinen Pflichten gegenüber ausweicht. Verkäufer akzeptiert den Rücktritt (jedoch mit dem Vermerk dass die Nachbesserung eindeutig hätte erfolgen können, Käufer sich jedoch nicht mehr gemeldet hat und somit scheinbar keine Nachbesserung wünscht)…

Kann der Käufer dem Verkäufer Anwaltskosten auferlegen, obwohl der Verkäufer dem Käufer deutlich mitgeteilt hat dass eine Nachbesserung erfolgen kann. Der Käufer hat schließlich 14 Tage einfach ohne Rückmeldung nichts von sich hören lassen und dann auf einmal sofort mit Anwaltsschreiben.

Hallo,

ich denke das 14 Tage noch nicht die Einschaltung eines Anwaltes
bedürfen, zumal der Verkäufer offensichtlich mit der Wandlung
einverstanden war. Zudem hat auch der Käufer eine Schadensminderungspflicht, er kann nicht gleich mit Panzern
auffahren und dafür den Sprit verlangen. Anders wäre es, wenn
der Verkäufer die Wandlung abgelehnt hätte.

Ich würde die Rechnung nicht zahlen.

Gruss
Olli

Hallo zusammen,
folgendes Problem.
Es geht um einen gewerblich Verkauf, Einzelunternehmung.
Ein Artikel weisst einen Mangel auf, nach Rücksprache mit dem
Verkäufer bat der Verkäufer dem Käufer an den Artikel an
zurückzusenden. Der Käufer meldet sich 14 Tage daraufhin
nicht, bis ein Schreiben vom Anwalt des Käufers (übrigens
gleicher Familienname) eintrifft. Es wird der unmittelbare
Rücktritt vom Kaufvertrag gefordert aufgrund einer
Unzumutbarkeit gegenüber dem Käufer weil der Verkäufer
angeblich seinen Pflichten gegenüber ausweicht. Verkäufer
akzeptiert den Rücktritt (jedoch mit dem Vermerk dass die
Nachbesserung eindeutig hätte erfolgen können, Käufer sich
jedoch nicht mehr gemeldet hat und somit scheinbar keine
Nachbesserung wünscht)…

Kann der Käufer dem Verkäufer Anwaltskosten auferlegen, obwohl
der Verkäufer dem Käufer deutlich mitgeteilt hat dass eine
Nachbesserung erfolgen kann. Der Käufer hat schließlich 14
Tage einfach ohne Rückmeldung nichts von sich hören lassen und
dann auf einmal sofort mit Anwaltsschreiben.