Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund eines Betruges

Wenn ich gemerkt habe, dass ich beim Wohnungskauf betrogen wurde, wie lange habe ich dann Zeit um rechtlich was dagegen zu unternehmen?

Weiß das jemand?

liebe Grüße

Hallo Dogain,

wenn Du die FAQ beachtest wird die Frage beantwortet!

Also durchlesen und noch einmal stellen.

(Das ist keine Klugschei…ei,sondern Bestandteil und Spielregel in diesem Forum.)

mfg Bollfried

Hallo,

aufgrund der sparsamen Sachverhaltsschilderung:

3 Jahre Verjährung nach § 195 BGB (Bginnt am Ende des Jahres)

und

5 Jahre (ab Tat) wenn es um die Ahndung (und auch die Anwendung des § 73 StGB) wegen des Betruges geht.

Gruss

Iru