Wenn ich gemerkt habe, dass ich beim Wohnungskauf betrogen wurde, wie lange habe ich dann Zeit um rechtlich was dagegen zu unternehmen?
Weiß das jemand?
liebe Grüße
Wenn ich gemerkt habe, dass ich beim Wohnungskauf betrogen wurde, wie lange habe ich dann Zeit um rechtlich was dagegen zu unternehmen?
Weiß das jemand?
liebe Grüße
Hallo Dogain,
wenn Du die FAQ beachtest wird die Frage beantwortet!
Also durchlesen und noch einmal stellen.
(Das ist keine Klugschei…ei,sondern Bestandteil und Spielregel in diesem Forum.)
mfg Bollfried
Hallo,
aufgrund der sparsamen Sachverhaltsschilderung:
3 Jahre Verjährung nach § 195 BGB (Bginnt am Ende des Jahres)
und
5 Jahre (ab Tat) wenn es um die Ahndung (und auch die Anwendung des § 73 StGB) wegen des Betruges geht.
Gruss
Iru