Weiß jemand, ob man von einem abgeschlossenen, rechtsgültigen Kaufvertrag (also kein Rücktrittsrecht im Sinne von Haustürgeschäft, Internethandel etc.) zurücktreten kann, weil die Firma, mit der man den Kaufvertrag abgeschlossen hat, verkauft wurde.
Die Abwicklung des Kaufvertrages würde ja dann auf die neue Firma übergehen, die den ursprünglichen Vertragspartner aufgekauft hat. Mit dieser neuen Firma möchte man aber vielleicht keine Geschäfte machen und hätte mit dieser Firma dann wohl auch keinen Vertrag geschlossen, hätte man gewußt, daß ein solcher Verkauf ansteht.
Kann man unter diesen Umständen von einem Kaufvertrag zurücktreten und auch eine gezahlte Anzahlung zurück verlangen? Danke für Euer Input!