Angenommen Herr X betreibt einen Reptilien-onlineshop. Er verkauft Frau Y nach mehrfacher telefonischer Beratung einige Reptilien über den Shop.In seinen AGBS steht ausdrücklich, dass Tiere vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind.Und Frau Y muss vor dem Kauf auch "anklicken", dass Sie mit den AGBs einverstanden ist.
Frau Y überweist den Kaufbetrag auch sofort. Am darauf folgenden Tag schreibt sie dem Verkäufer Herr X eine e-mail, dass ein Bekannter ihr von dem Kauf abgeraten hat, weil angeblich das Terrarium zu klein wäre (Herrn X sagte sie allerdings Maße , die vollkommen in Ordnung waren)und weil man die Tiere nicht vergesellschaften könne. Was nicht stimmt, was auch in diversen Fachlitaraturen nachzulesen ist.
Sie möchte vom Kauf zurück treten.
Herr X ist nun damit gar nicht einverstanden, da er sie 3mal telefonisch vor dem Kauf beraten hat.Und weil ein Rückgaberecht laut seinen AGB`s ausgeschlossen ist.
Hat Frau Y nun das Recht zurück zu treten, oder kann Herr X auf sein Recht bestehen und der Kaufvertrag ist gültig?
Hallo!
Es handelt sich scheinbar um einen Fernabsatzvertrag, der die Lieferung von Waren (Reptil = Tier, wird wie Sache behandelt => Ware) zum Inhalt hat. Ich kann dabei nirgendwo erkennen, dass hierbei das Fernabsatzrecht nicht anwendbar wäre. Somit steht dem Käufer (Verbraucher) ein nicht durch AGB abbedingbares vierzehn-tätiges Rücktricktrittsrecht zur Seite.
Gruss akkon
Anmerkung
Hallo,
Somit steht dem Käufer (Verbraucher) ein nicht durch AGB
abbedingbares vierzehn-tätiges Rücktricktrittsrecht zur
Seite.
und nicht nur das: weil der Verkäufer offensichtlich nichtmal selber darüber informiert ist, wird er wohl seine Kunden auch nicht informiert haben. Ergo können alle seine bisherigen Kunden auch noch mit einem Widerrufsrecht bei ihm aufkreuzen.
Siehe FAQ:1241 mit weiterführendem Link. Dort findet man § 355: ‚Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen‘. Interessant insbesondere Absatz (3) Satz 2.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi
Es handelt sich scheinbar um einen Fernabsatzvertrag, der die
Lieferung von Waren (Reptil = Tier, wird wie Sache behandelt
=> Ware)
Also überall liest man aber das Tiere ebend keine Sache/Verbrauchsgüter sind.
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…
MfG
Lilly
Tiere sind keine Sachen, werden vom BGB aber so behandelt, vgl. dort § 90 a.