Rücktritt vom Kaufvertrag Hund als KÄUFER?

Hallo! Ich habe folgendes Problem. Ich habe am 09.01.2011 eine Deutsche Dogge gekauft (Privat mit Schutzvertrag), bei dem der offensichtlichste Mangel, dass der Hund taub ist, klar dargelegt wurde und keinesfalls das Problem der Sache ist. Laut Schutzvertrag ist der Hund geimpft, gechipt und kerngesund gewesen bei Abholung.

Bereits in der ersten Woche nach Abholung mussten wir zum Tierarzt, da der Hund extremen Durchfall hatte seit er bei uns war und anfing zu dehydrieren. Der Tierarzt bestätigte unseren Verdacht, einen Magen-Darm-Infekt, der anscheinend schon länger anhielt. Dazu kam eine Bindehautentzündung, die auch schon länger bestehen musste, da der Arzt den Grad der Reizung ja einschätzen konnte. Zudem war der Hund nicht geimpft und es liegt wahrscheinlich auch noch HD vor. Die angeforderte Krankenakte des Hundes beim Tierarzt des Vorbesitzers erhalten wir auch nicht!!
Da er sich auch nicht wie gehofft, mit unserem Ersthund versteht, baten wir die Vorbesitzer, den Hund zurückzunehmen. Sie weigerten sich, aufgrund von Krankheit. Zudem sei es nicht vertraglich festgehalten, sondern nur, dass wir sie über Weiterverkauf, Schenkung oder einer eventuellen Abgabe ins Tierheim informieren müssten.
Mittlerweille artet es so aus, das der Hund sich überhaupt nicht mehr als stubenrein erweist, mir sämtlichen Teppich und Laminat ruiniert und mit unserem Ersthund nur am Beißen ist (ich habe ein Kind, viel zu gefährlich). Meine Frage ist ganz einfach, muss der Vorbesitzer den Hund wirklich nicht zurücknehmen aufgrund der vertraglichen Unwahrheiten und uns den Kaufpreis erstatten???
Es wäre super wenn mir möglichst bald jemand einen Hinweis auf ein Gesetz geben könnte, oder eine klare Antwort, damit ich diesen leider armen Hund zurückbringen kann. Denn weder ihm noch uns geht es bei so einem Stress hier gut!!
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus…