Rücktritt vom Kaufvertrag seitens Käufer möglich?

Hallo zusammen,

Am gestrigen Tag wurde ein reparaturbedürftiges Auto von privat an einen Gebrauchtwagenhändler verkauft.
Die Mängel haben wurden gemeinsam vor Ort mündl. besprochen.
Im Verkaufsvertrag wurde dann definiert das dass Fahrzeug Rep.bedürftig ist und die Mängel bekannt sind.
Am Tag darauf möchte der Händlerkäufer aufgrunddessen das dass Fahrzeug angeblich ein Getriebeschaden hat vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dieser Schaden war dem Verkäufer nicht bekannt gewesen.
Hat der Käufer als Händler nun ein Recht von dem Kaufvertrag zurückzutreten?

Die Mängel haben wurden gemeinsam vor Ort mündl. besprochen.

dumme idee. warum genau nicht schriftlich?

Im Verkaufsvertrag wurde dann definiert das dass Fahrzeug
Rep.bedürftig ist und die Mängel bekannt sind.

nett. warum wurden die mängel nicht benannt?

aber entscheidend: wurde die sachmangelhaftung (vulgo: gewährleistung) ausgeschlossen?

Also im Kaufvertrag steht wörtlich:

ohne Garantie
Fzg reparaturbedürftig
gewerblicher Ankauf

Das die Mängel nicht genau schriftl. aufgeführt habe war wahrscheinlich wirklich eine leicht dumme Idee :confused:

ohne Garantie

das ist der entscheidende punkt, auch wenn hier ‚garantie‘ und nicht - wie vermutlich gemeint - sachmangelhaftung steht.
wenn der käufer trotzdem irgendwelche diesbezüglichen rechte anmelden will, muss er beweisen, dass ein mangel arglistig (also absichtlich, obwohl der verkäufer davon wusste) verschwiegen wurde.
ich weiß natürlich nicht, ob der verkäufer den schaden hätte kennen müssen. das ist von der art des schadens abhängig und das muss sich der verkäufer jetzt gründlich überlegen.