Hallo liebe Wissende,
ich versuche es kurz zu machen:
ich habe etwas bei ebay versteigert und es ist nicht gerade für wenig Geld weggegangen. Ich bitte meine Käufer immer innerhalb von 7Tagen zu bezahlen (irgendwann muss die Auktion ja auch mal zu Ende sein).
Die Käuferin hat nicht bezahlt, also habe ich ihr nach 10 Tagen eine freundliche Zahlungserinnerung geschickt, mit der erneuten Aufforderung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.
Darauf bekam ich doch tatsächlich eine Antwort (Ausrede?!) und zwar habe ihre Schwester den Artikel über ihren Ebay-Account gekauft und sie würde dann jetzt bezahlen.
Natürlich (ich hab’s irgendwie geahnt, aber man glaubt ja an das Gute im Menschen) kam wieder kein Geld und keine Reaktion. Nach weiteren 7Tagen habe ich dann die Unstimmigkeit bei ebay eröffnet - keine Reaktion. Heute war es mir dann zu blöd (inzwischen ist seit Auktionsende ein Monat vergangen) und ich habe die Unstimmigkeit geschlossen, damit ich den Artikel wieder einstellen kann.
Reicht es, den Kaufvertrag (der ja so dann noch besteht) über das ebay Mailsystem zu kündigen, oder muss ich tatsächlich ein Einschreiben schicken?
Ich meine, wer beweist mir denn, dass ich in den Einschreibebrief kein leeres Blatt gelegt habe?
Und wer sagt mir, dass die bei ebay angegebene Adresse stimmt?
Kommt dann wieder die Ausrede mit der Schwester? Ich meine, die Inhaberin des Accounts ist doch verantwortlich für das, was mit ihm gemacht wird? Oder lieg ich da falsch?
Dake schonmal und Viele Grüße
chEngel