Kunde A kauft bei einem großem online Händler B ein TV-Gerät, dieser wird nach einem Jahr, in Absprache mit dem Händler B, zum Hersteller wegen eines Defekts eingeschickt.
Das reparierte Gerät wird kurz darauf wieder in Absprache mit Händler B eingeschickt, weil er das Gerät wieder einen Defekt hat.
Der Hersteller erklärt kurz darauf, dass das Gerät irreparabel sei. Und eine Rückabwicklung über den Händler B folgt.
Händler B erklärt, dass es nicht möglich sei zu dem Gerätepreis auch noch die Versandkosten zu erstatten, die Kunde A beim kauf des Gerätes beim Händler B gezahlt hat. Die Forderung nach der Erstattung der Versandkosten von Kunde A sei völlig haltlos und entspreche nicht der gesetzlichen Lage.
Ich hoffe, dass jemand diesbezüglich helfen kann und danke im voraus.
es wird sich um einen Garantie- und keinen Sachmangelgewährleistungsfall handeln, da ein latenter, versteckter Sachmangel, der bei Lieferung schon vorhanden aber noch nicht nach außen getreten war, vom Kunden wohl nicht bewiesen werden kann.
Eine Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Die Übernahme einer Garantie durch den Händler bzw. Hersteller stellt eine oftmals für den Kunden günstigere Regelung als die gesetzliche Sachmängelgewährleistung dar, da sie auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen und sie oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt wird. Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten.
Insofern müsste man schon wissen, was Händler B oder der Hersteller da in den Garantiebedingungen festgelegt haben.