wir versuchen ein Haus zu kaufen. Dabei tritt folgendes Problem auf:
Der Makler weigert sich, mit dem Verkäufer über den Preis zu verhandeln, möchte aber nicht, dass wir mit dem Verkäufer direkt sprechen. Er ist am Telefon auch schon öfters nicht nur unhöflich, sondern auch unverschämt geworden.
Zu dem jetzigen Preis möchten wir das Haus nicht kaufen, wir vermuten auch, dass uns der Verkäufer noch ein Stück entgegen kommt. Der einzige Störfaktor ist der Makler.
Wir haben keinen Maklervertrag unterschrieben. Wenn wir dem stillschweigenden Maklervertrag ausdrückllich widersprechen, was passiert dann?
Können wir das Haus direkt vom Verkäufer kaufen, ohne dass eine Maklerprovision fällig wird? Mit Makler wird das Geschäft nicht zustande kommen, ohne wahrscheinlich schon.
Wir möchten hier nicht einen Menschen um sein verdientes Geld prellen, sondern wir möchten, dass der Kauf zustande kommt. Und dafür, dass wir einen Störfaktor umgehen (was zusätzlichen Ärger bereitet) nicht auch noch eine -stellige Summe bezahlen.
Kennt sich jemand aus mit dem Widerspruch zum stillschweigenden Provisionsvertrag? Hat das jemand schon mal gemacht?
Wie immer, ist dies keine Rechtsberatung, die nur RA durchführen dürfen.
Es spricht alles dafür, dass Sie einen Maklervertrag konkludent geschlossen haben. Insofern wird wohl auch Provision fällig - selbst wenn Sie „direkt“ kaufen.
Gleichwohl erscheint das Verhalten des Maklers sonderbar, wofür es verschiedene Erklärungen geben könnte ( z.B. Mehrerlösklausel oder wirtsch. Verbundenheit). Sie sollten den Makler schriftlich zur Verhandlung auffordern, er ist zum Tätigwerden verpflichtet (Kopie an Verkäufer). Ein konkretes Gegengebot ist dabei sinnvoll, um die Ernsthaftigkeit des Interesses zu dokumentieren.
Kennen Sie den Eigentümer, dann sprechen Sie diesen doch einfach direkt an (ggf. Nachbarn nach Name/Anschrift fragen). Allerdings ist auch der Makler verpflichtet, den Namen des Verkäufers zu benennen. Fordern Sie ihn hierzu ebenfalls auf. Kommt er der Bitte nicht nach, könnte er u.U. seinen Anspruch gegenüber ihnen verlieren
Falls der Makler möchte oder nicht, spielt übrigens überhaupt keine Roll. Er hat seine Verpflichtungen zu erfüllen !
Falls notwendig gerne mehr …
Hallo,
wir versuchen ein Haus zu kaufen. Dabei tritt folgendes
Problem auf:
Der Makler weigert sich, mit dem Verkäufer über den Preis zu
verhandeln, möchte aber nicht, dass wir mit dem Verkäufer
direkt sprechen.
natürlich könnt ihr auch direkt mit dem Verkäufer verhandeln,was aber nicht heißt das die Provision
für den Makler entfällt.In jedem Fall hat der Makler Anspruch auf Provision. Sollte der Verkäufer loyal gegenüber seinem Makler sein wird er Sie in jedem Fall
wieder an den Makler zurückverweisen.
Wenn der Makler mit dem Hausbesitzer nicht reden kann bzw. wird es auch sein Grund haben, dass der Hausbesitzer nicht mehr runter gehen kann oder er will nicht ständige Diskusionen haben wie auf dem Basar es liegt nicht alles am Makler es hat auch seine Gründen wieso er mit Ihn nicht spricht.
Bevor ein Hausbesitzer ein Auftrag erteilt an Makler es wird auch mit dem Hausbesitzer Vereinbarungen getroffen und der Makler muss die auch Anhalten.
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ich bin seit über 20 Jahren selbständiger Immobilienmakler.
Solch ein Verhalten des Makler ist mir unerklärlich. Da scheint irgendetwas nicht zu stimmen!!??
Der Makler muss dem Interessenten die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages nachweislich darbringen. Dazu gehört auch Name, Anschrift und Telefonnummer des Eigentümers zu nennen. Damit kann der Interessent auf Wunsch auch mit dem Verkäufer verhandeln.
Bzgl. Courtageverpflichtung kann ich hier keine Auskunft geben. Das kann nur ein Anwalt.
Nehmen Sie doch direkt Kontakt mit dem Verkäufer auf und schildern Sie Ihre Probleme.
Alle Auskünfte ohne Haftung und Gewähr.
Viele Grüße!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich gehe mal davon aus, daß der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Somit wird bei einem Kauf ohne den Makler
der Provisionsanspruch fällig.
Andererseits ist für uns üblich Kaufangebote an den Eigentümer zu übermitteln. Letztlich ist es ja Sache des Eigentümers zu entscheiden zuw welchem Preis er letztlich verkauft.
Ich würde an Ihrer Stelle per Einschreiben oder per Fax dem Makler ein Kaufangebot mit Ihrer Preisvorstellung machen.
Der Makler ist eigentlich verpflichtet diese an den Eigentümer zu weiterzugeben.
Sollte der Makler allerdings Interessenten haben, die einen höheren Preis bieten, wird er diese sicher vorziehen.
Mit freundlichen Grüßen
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Ralf Limbach
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Mitglied im Immobilienverband Deutschland - IVD
Mitglied in der Vereinigung Europäischer Makler - CEI
Händelstraße 25-29, D-50674 Köln
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Internet: www.msrheinland-immo.de
AG Köln HRB 35184, Geschäftsführer: Ralf Limbach
es kommt darauf an, was der Makler mit dem Verkäufer vereinbart hat.
Handelt er im „Qualifizierten Alleinauftrag“, kann er tatsächlich verlangen, dass der Auftraggeber nicht selbst tätig werden darf und alle Interessenten für das Objekt, an den Makler verweisen muss. Dieser muss jedoch zum Schutz des Auftraggebers befristet sein.
Daher würde ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen was vereinbart wurde.
Bei diesen Vereinbarungen können Sie ungehindert mit dem Verkäufer in Verbindung treten:
Allgemeinauftrag (der Auftraggeber kann weitere Makler einschalten, sowie selbst tätig werden)
Alleinauftrag (der Auftraggeber darf keine weiteren Makler einschalten, allerdings ist dem Auftraggeber der Eigenverkauf/-kauf weiterhin gestattet)
Der Anspruch auf die Maklerprovision besteht, wenn die Vermittlung schlüssig ist. Nach Ihrer Schilderung dürfte das zutreffen.
Hallo,
ziemlich seltsam das ganze. ist das der makler vom verkäufer oder ihrer?Er muss doch mit irgend jemanden einen vertrag abgeschlossen haben.ziemlich unseriös!!
Das der makler nicht über den preis verhandeln will finde ich mehr als fraglich, weil genau dies seine aufgabe ist, erst recht, wenn sie mit ihm einen „vertrag“ haben. er arbeitet doch für sie!! wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das ihr makler, mit dem sie aber nur mündlich ein abkommen haben. soweit ich weiß, verpflichtet sie das zu gar nichts. aber ich würde an ihrer stelle zu einem anwalt gehen, sollte er tatsächlich auf eine provision bestehen. Versuche sie mit dem verkäufer direkt in kontakt zu treten, denn wenn sie keinen vertrag unterschrieben haben, kann er ihnen das auch nicht verbieten.
Alle Infos sind ohne Gewähr, nur meine persönliche Meinung.