Hallo Immobilien-Experten!
Würde mich über Hilfe in einer Immobilienangelegenheit sehr freuen.
Wir haben einen Makler vor einem halben Jahr mit einem Hausverkauf
beauftragt. Bis vor kurzem konnten keine potentiellen Käufer gefunden
werden. Auf privatem Weg rief uns ein Kaufinteressent an (ein quasi-
Nachbahr), er habe grosses Interesse das Haus zu kaufen, wolle aber
die Maklergebühr sparen und das Geschäft auf privatem Weg
abschließen.
Problem ist, dass er die Wohnung mit dem Makler besichtigt hat, der
Kontakt also über den Makler gelaufen ist.
Welche Möglichkeiten bestehen aus dem Maklervertrag auszusteigen und
den Verkauf privat zu regeln? (Argument der fehlenden potentiellen
Käufer?, etc.)
Könnte der private Verkauf ein rechtliches Nachspiel haben?
Bis vor kurzem konnten keine potentiellen Käufer
gefunden
werden. Auf privatem Weg rief uns ein Kaufinteressent an (ein
quasi-
Nachbahr), er habe grosses Interesse das Haus zu kaufen, wolle
aber
die Maklergebühr sparen und das Geschäft auf privatem Weg
abschließen.
Problem ist, dass er die Wohnung mit dem Makler besichtigt
hat, der
Kontakt also über den Makler gelaufen ist.
Na dann ist doch alles klar, der Makler hat hier erfolgreich einen Käufer vermittelt und zwar vor Künfigung des Maklervertrages. Die Tatsache, dass dies ein Nachbar ist, tut dabei nichts zur Sache.
Welche Möglichkeiten bestehen aus dem Maklervertrag
auszusteigen und
den Verkauf privat zu regeln? (Argument der fehlenden
potentiellen
Käufer?, etc.)
Könnte der private Verkauf ein rechtliches Nachspiel haben?
Na du bist mir ja ein schönes Früchtchen. Was ihr da vorhabt ist ganz klar illegal, denn ihr versucht den Makler um seine ihm hier ganz klar zustehende Vergütung zu bringen. Zivilrechtlich wird, wenn die Sache rauskommt, der Makler seinen Lohn einklagen und damit auch bei Gericht durchdringen, strafrechtlich wird man bei entsprechender Anzeige von Betrug ausgehen müssen.
Sorry, aber dass ihr da ein übles Spiel spielt, müsste euch doch eigentlich selbst klar sein. Makler sind bei Juristen zwar ähnlich unbeliebt wie Gebrauchtwagenhändler und Leute die ihren eigenen Körper verkaufen, aber wenn ein Makler ganz sauber seiner Verpflichtung nachgekommen ist und einen Kauf vermittelt hat, dann steht ihm hierfür auch der Mäklerlohn zu.
Na dann ist doch alles klar, der Makler hat hier erfolgreich
einen Käufer vermittelt und zwar vor Künfigung des
Maklervertrages. Die Tatsache, dass dies ein Nachbar ist, tut
dabei nichts zur Sache.
KLAR ist heutzutage ziemlich wenig, sonst gäbe es dieses Forum nicht.
Na du bist mir ja ein schönes Früchtchen. Was ihr da vorhabt
ist ganz klar illegal, denn ihr versucht den Makler um seine
ihm hier ganz klar zustehende Vergütung zu bringen.
Zivilrechtlich wird, wenn die Sache rauskommt, der Makler
seinen Lohn einklagen und damit auch bei Gericht durchdringen,
strafrechtlich wird man bei entsprechender Anzeige von Betrug
ausgehen müssen.
Sorry, aber dass ihr da ein übles Spiel spielt, müsste euch
doch eigentlich selbst klar sein.
Siehe oben.
Gespielt wird erstmal gar nicht. Es geht um eine Einschätzung der
Möglichkeiten die ich mir als Laie durch dieses Forum erhoffe.
KLAR ist, dass ich als Verkäufer in keine rechtlichen Schwierigkeiten
geraten möchte.
KLAR ist auch, dass der Käufer natürlich versucht, wenn möglich, den
Kauf privat abzuschließen, um die Zahlung der vollen Maklergebühr zu
umgehen.
Der Makler ist wie ich glaube, nur provisionsberechtigt bei
Verkaufserfolg, d.h. wenn ER den Verkauf des Hauses abwickelt. Es
könnte ja durchaus legale Wege geben den Verkauf privat abzuwickeln.
Evtl. gibt es so etwas wie eine Aufwandsentschädigun für den Makler,
etc.
Sicherlich sind Sie als Makler ein Betroffener, der solche „Umwege“
nicht gut heissen kann. Verständlich!
Makler sind bei Juristen
zwar ähnlich unbeliebt wie Gebrauchtwagenhändler und Leute die
ihren eigenen Körper verkaufen, aber wenn ein Makler ganz
sauber seiner Verpflichtung nachgekommen ist und einen Kauf
vermittelt hat, dann steht ihm hierfür auch der Mäklerlohn zu.
Der Makler ist wie ich glaube, nur provisionsberechtigt bei
Verkaufserfolg, d.h. wenn ER den Verkauf des Hauses abwickelt.
Nein, der Nachweis des Käufers reicht aus, wenn dieser ursächlich für den Vertragsabschluss ist (§ 642 BGB). D.h. wenn erst durch den Makler der Nachbar auf das Haus aufmerksam geworden ist, gibt es keine Chance mehr, dass er das Haus jetzt legal unter Umgehung des Maklers kaufen kann.
Sicherlich sind Sie als Makler ein Betroffener, der solche
„Umwege“
nicht gut heissen kann. Verständlich!
Wie kommen Sie denn auf die Idee, dass ich Makler wäre? Nein, stimmt nicht, ich bin Rechtsanwalt, mag aber trotzdem keine krummen Touren egal von wem gegen wen auch immer. Und wenn im Vorfeld die Frage aufkommt, ob man alten Omas die Handtasche wegnehmen darf, dann maximiert es zwar sicherlich nicht meinen Gewinn (Strafverteidigung bringt mehr), aber ich rate trotzdem ab.