Rücktritt vom Mietkaufvertrag zulässig?

Theoretischer Sachverhalt:

Nehmen wir einmal an, ein junges, unverheiratetes Paar mit 4 Kindern hat am 03.02.2012 nachdem es einige Zeit in einem Haus auf Miete gewohnt hat, dieses per Mietkauf vom Vermieter gekauft. Das Paar wurde von den Eigentümern nicht ausreichend informiert über die Folgekosten und sie selbst haben auch versäumt hierüber Informationen einzuholen.

Nun fordert das Finanzamt rechtmässig die Grunderwerbssteuern. Da die Frau des ursprünglichen Eigentümern hatte vor dem Kaufvertrag irrtümlich behauptet, dass das Paar dies auch in Raten beim Finanzamt abzahlen könnten, sind diese davon ausgegangen, dass dies kein Problem sei. Nun erfahren sie dass dies nicht der Fall ist und infolge der Nichtzahlung wird deren Konto gepfändet. (Vorher wurde dem Finanzamt mehrfach eine Ratenzahlung angeboten). Durch die Pfändung wurde nun 1/3 der Gesamtsumme gezahlt.
Am 10.09.2012 teilt das Finanzamt dem ursprünglichen Eigentümer mit, dass die Grunderwerbsteuer noch nicht gezahlt wurde und dass nun er diese Kosten übernehmen müsse. Diesbezüglich wurde ihm eine Pfändung angedroht, welche er allerdings bis zum heutigem Tage dem Käufer nachweisen konnte (Drittschuldnerregelung).

Am 11.10.2012 schrieb der Verkäufer per Einschreiben die Käufer an und machte folgendes Angebot (?):

„Sollte bis zum 01.11.2012 keine Zahlung beim Finanzamt eingehen, sehe ich mich gezwungen den Betrag zu zahlen, womit ich dann auch berechtigt bin Ihren Abtrag ab dem 01.11.2012 auf 900€ (statt 750€) monatlich zu erhöhen, bis die Schuld beglichen ist.“
Darüber hinaus forderte er die Käufer auf die Hecke und die Rosen zu schneiden, sowie den Rasen zu mähen. Andernfalls würde er nach 3 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Am 26.11.2012 beauftragte der Verkäufer einen Rechtsanwalt, der den Rücktritt das Kaufvertrages nochmals bekräftigte, wenn bis zum 10.12.2012 keine Zahlung an das Finanzamt erfolgt sein sollte.
Am 04.12.02012 antworteten die Käufer dem Anwalt, dass diese bei dem Einschreiben vom 11.10.2012 von einer vertraglichen Nebenabsprache ausgegangen sind und mit der erhöhten Zahlung einverstanden seien, sobald die Grundschuld vom Verkäufer übernommen wurde. Am 29.12.2012 erfragten die Käufer per email nochmals den Anwalt des Verkäufers nach dem Stand der Dinge, ohne eine Anwort zu erhalten.

Am 06.03.2013 kam erst eine Antwort des Anwaltes aus der hervorgeht, dass die o.g. Absprache aus dem Wortlaut nicht zu entnehmen sei und diese daher offentsichtlich falsch sein. Desweiteren meinte der Anwalt, dass sie die gemachte Frist von ihm nicht eingehalten wurde, da er vorerst das weitere Zahlungsverhalten abwarten wollte. Desweiteren wurde eine neue frist bis zum 01.04.2013 gesetzt.

Zu dem o.g. Wortlaut meint der Anwalt : „Unser Mandant hätte sich allenfalls bereit erklärt, den von 750€ auf 950€, also 150€ erhöhten Zahlbetrag, den Sie angeboten hatten, auf die Grunderwerbsteuer zu verrechnen bzw. damit die Grunderwerbsteuer zu zahlen, wenn denn solche erhöhten Zahlungen von Ihnen geleistet worden wären.“

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Fragen zum Sachverhalt:

  1. Ist das Einschreiben des Verkäufers mit dem eindeutigem Wortlaut („sehe ich mich gezwungen den Betrag zu zahlen womit ich dann (also folglich danach) auch berechtigt bin Ihren Abtrag…zuerhöhen …“) als rechtsmässige Absprache bzw. Angebot anzuerkennen?

  2. In wiefern geht dem Verkäufer der Zustand des Grundstückes etwas an, wobei er nur Informationen von Nachbarn erhalten hat. Wenn im Kaufvertrag stehen würde „Die Übergabe erfolgt am 01.03.2012. Mit diesem Tag gehen alle Rechte und Pflichten, die Gefahr des zufälligen Unterganges und Verschlechterung und die mit dem Vertragsgegenstan verbundene Haftung, sowie die Nutzung auf die Käufer über.“

  3. Inwiefern kann eine nicht rechtzeitige Zahlung der Grunderwerbsteuer zum Rücktritt des Kaufvertrages durch den Verkäufer rechtmässig sein.

  4. Inwiefern ist der Verkäufer überhaupt noch als Drittschuldner für die Grunderwerbssteuern heranziehbar?

  5. Inwiefern ist die zuerst vom Anwalt gemachte Fristsetzung zum 10.12.2012 rechtsverbindlich? Bzw. kann er von sich aus die Frist verstreichen lassen und willkürlich neue Fristen setzen?

  6. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man als Käufer, wenn der Verkäufer aufgrund einer nicht rechtzeitig gezahlten Grunderwebssteuer vom Kaufvertrag zurück tritt, bzw. ist ein solcher Rücktritt rechtlich unbedenklich möglich? Gibt es z. B. Möglichkeiten gegen dieses Vorgehen zu klagen und welche Erfolgschancen gebe es theoretisch bei einer solchen Sachlage?

Hierbei geht es nun um einen theoretischen Fall, wobei es mir grundsätzlich um die Klärung der Rechte als Käufer geht. Gibt es diesbezüglich rechtskräftige Urteile als Vergleichs-Fälle?

Antwort mit diesen Angaben nicht möglich.
Lieber Ratsuchender,

das geht über die allgemeinen Ratschläge weit hinaus.
Und es kann sich hier nicht um einen „theoretischen Fall“ handeln.

Und ich denke auch, dass diese Problematik niemals „aus der Hüfte“ und aufgrund dürftiger Angaben verbindlich beantwortet werden kann.
Ich bin zwar unabhängiger Fachmann für Immobilienangelegenheiten, werde mich aber hüten aus ein paar Angaben daraus ein Bild zu produzieren, was dann letztlich nicht zutrifft.

Dies ist eine Sache, die gründlich angegangen werden muss. Dazu sind alle Dokumente, notarieller Kaufvertrag, sämtliche Korrespondenz und alle möglichen Nebenabreden einzusehen.
Nach entsprechender Einarbeitung kann womöglich eine Lösung erzielt werden, was aus Ihren Angaben noch nicht ersichtlich ist.
Wie in meinem Profil bereits angemerkt, werden diese Anfragen nicht beantwortet, sondern nach kostenpflichtiger Beauftragung gründlich bearbeitet, weil dies einer professionelle Behandlung bedarf.

Noch anzumerken sei noch, dass es völlig gleichgültig ist, wer, welche junge oder alte Familie, mit oder ohne grosse oder kleine Kinder, dieses Objekt gekauft hat.
Es zählen ausschliesslich die Fakten, Vereinbarungen und eingegangene Verpflichtungen. Diese sind in jedem Fall im notariellen Mietkaufvertrag enthalten.
Und es besteht keinerlei Verpflichtung durch den Verkäufer, den Käufer aufzuklären, auch wenn er völlig unbedarft ist.
Es gibt keine derartige Pflicht.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Hallo,
sorry da bin ich mir nicht sicher desshalb bitte jemand anderes fragen.
Gruss Simon

Guten Tag, zu der Schilderung kann ich leider nicht viel sagen, da noch nie Kontakt mit Mietkaufverträgen hatte. Man wird bei Mietkauf direkt Eigentümer, sprich wird im Grundbuch eingetragen. Aber rechtlich wird man erst Eigentümer nacht der letzten Rate. Werden die nicht, wie vereinbart gezahlt, ist der Mietkaufvertrag nicht erfüllt und der Verkäufer kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags einfordern.

Wenn ich einen Bekannten hätte, der in der geschilderten Situation ist, würde ich Ihm Raten zu versuchen eine Bankfinanzierung zu bekommen und die Erwerbskosten mitzufinanzieren. Oder nur die Erwerbssteuer zu finanzieren.

Da man ja Eigentümer ist, entscheidet man selber, wann man die Hecke schneidet :wink:

Sorry! Da ich kein Jurist bin, kann und darf ich keine Rechtsauskunft erteilen. Ich würde mich an Ihrer Stelle an den Notar (Einser-Jurist) wenden, der den Kaufvertrag beurkundet hat und alle Fragen beantworten dürfte und müßte. M.E. kostenlos.
Ansonsten wünsche ich Ihnen viel Erfolg anderweitig.
Gruß Arthur

Hallo Troll,
es tut mir leid - damit kenne ich mich nicht aus. Die Sache ist auch so verzwickt, dass m. E. nur ein Jurist dir helfen kann.
Vielleicht noch ein Rat: Trete dem Haus- und Grundbesitzerverein bei. Das kostet zwar eine Aufnahmegebühr, aber (zumindest bei mir ist das so, kläre es vorab) du hast dafür kostenlos die Möglichkeit, mit einem Anwalt zu sprechen und kannst die sonstigen Leistungen des Vereines in Anspruch nehmen. Bei mir hat sich das schnell ausgezahlt, sie stehen generell immer mit einem guten Rat zur Seite.
Generell: sich nie auf die Aussagen anderer verlassen, wenn es um so wichtige Dinge geht. Sonst zahlt man leider schnell Lehrgeld.

Alles Gute für euch!

In dieser Sache gibt es nur einen Ratschlag::

Gehen Sie unverzüglich zum Anwalt-

Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg, Nonne213

Leider bin ich kein experte was mietkauf angeht weil das nochmal eine sache für sich ist, tut mir leid hätte gerne geholfen

Dieser Sachverhalt kommt mir sehr bekannt vor man könnte meinen das es sich um einen Streit in Süderfahrenstedt handelt dieser mir sehr vertraut ist !
Sind die angeblichen Hausbesitzer ( stehen nicht mal im Grundbuch ) Analphabeten oder warum muss das der Mieter vom Oben schreiben ?!

Dieser Sachverhalt kommt mir sehr bekannt vor man :könnte meinen das es sich um einen Streit in :Süderfahrenstedt handelt dieser mir sehr :vertraut ist !
Sind die angeblichen Hausbesitzer ( stehen nicht :mal im Grundbuch ) Analphabeten oder warum :muss das der Mieter vom Oben schreiben ?!