Rücktritt vom Mietvertag innerhalb zwei Wochen wegen Mängel

Hallo!

Meine Mutter zieht aus beruflichen Gründen in meine Stadt.
Ihre Alte Wohnung ist bereits gekündigt und jetzt hat sie unter Druck einen Mietvertrag unterschrieben.
Das ganze ist zwei Wochen her.

Gestern hat sie den Schlüssel von einer Bekannten des Vermieters übergeben bekommen.
Laut Mietvertrag solle die Wohnung frisch gestrichen übergeben werden. Ich selbst war bei der Besichtigung mit dabei und kann bezeugen, dass der Vermieter versprochen hat alle Mängel zu beheben und die Einbauküche abzumontieren.

Nun ist er für zwei Wochen nicht da, die Einbauküche steht immer noch(wo soll denn meine Mutter ihre neue Küche hinstellen??) und die Wohnung ist weder frisch gestrichen und alles ist im alten Zustanden, bzw sehr schlampig bearbeitet worden.

Ich weiß, dass es bei Mietverträgen normalerweise kein zweiwöchiges Rücktrittsrecht gibt. Aber gibt es unter gegebenen Bedingungen nicht doch eine solche Lösung, oder andere?

Kann mir jemand in dieser Sache helfen?
Ich freue mich über schnelle Antworten und danke für alle Ratschläge!

D.N.

vermieter mit einwurfeinschreiben an schreiben und mitteilen, dass er sich mit dem vertragsgemäßen zustand der mietsache in verzug befindet. frist von 2 wochen zur erfüllung setzen und androhen, dass die einbauküche auf seine kosten zurück gebaut und eingelagert sowie die wohnung renoviert wird als auch die einlagerungskosten für die eigene küche geltend gemacht werden und alle diese kosten bei der lfd. miete in abzug gebracht werden.

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Hallo, die Wohnung ist nicht im vertragsgemäßen Zustand. Geben sie dies dem Vermieter schriftlich und setzen sie eine Frist. Wenn auch damit nichts erreicht wird, gehen sie zum Anwalt. Sie werden ihn brauchen, die Anwaltskosten trägt ggf. auch der Vermieter. Also keine Angst.

Viele Grüße

Sorry kann ich dir auch nicht 100%tig sagen. Aber ich denke ein Sonderkündigungsrecht in der Sache hast du nicht… Denke das du streichen mußt und das dann dafür hinterher nichtzu machen brauchst. Diese solltest du aber schriftlich dem Vermieter vorab mitteilen auch wenn dieser nicht an den Briefkastengehen will und kann. Das ist nicht ihr Problem… das mit der Küche ist ärgerlich… habe dafür keine Lösung wie abbbauen und den Aufwand verlangen Dabei die Küche sicher unterstellen sonst… geht der Schuß nach hinten los…
Gruß Peter