Rücktritt vom Mietvertrag?!

Guten Tag,

ich habe mal eine dringende Frage bezüglich eines Mietvertrages. Kann man von einem Mietvertrag zurück treten wenn dieser laut Datum erst am 01.09.2009 beginnt? Der Vetrrag wurde auch erst vor ein paar Tagen unterschrieben und nun wurden viele Risse im Mauerwerk sichtbar durch die Renovierung, innen wie außen.
LG. Kathleen

Hallo,

ich habe mal eine dringende Frage bezüglich eines
Mietvertrages. Kann man von einem Mietvertrag zurück treten
wenn dieser laut Datum erst am 01.09.2009 beginnt? Der Vetrrag
wurde auch erst vor ein paar Tagen unterschrieben und nun
wurden viele Risse im Mauerwerk sichtbar durch die
Renovierung, innen wie außen.

nein, kann man nicht.

pacta sunt servanda

Grundsatz des Vertragsrechts, der besagt: „Verträge müssen eingehalten werden“ (lat.).
Wird auch als „Prinzip der Vertragstreue“ bezeichnet.
Dieser Grundsatz beherrscht das deutsche Zivilrecht.

Gruß

S.J.

ich habe mal eine dringende Frage bezüglich eines
Mietvertrages. Kann man von einem Mietvertrag zurück treten
wenn dieser laut Datum erst am 01.09.2009 beginnt? Der Vertrag
wurde auch erst vor ein paar Tagen unterschrieben und nun
wurden viele Risse im Mauerwerk sichtbar durch die
Renovierung, innen wie außen

Hallo,
wie bereits geschrieben, hast du kaum die Möglichkeit eines Rücktritts.
Aber, sende deinem Vermieter, per Einschreiben, eine Mängelliste zu.
Am besten mit Fotos der Mängel und Zeugen. Zusätzlich mußt du ihm eine angemessene Frist setzen, in der die Mängel behoben sein müssen.
Ansonsten kannst du ihn ja noch darauf hinweisen, das für dich das Mietverhältnis erst nach Behebung der Mängel beginnt.
Toll ist es natürlich, wenn man Mitglied in einem Mieterverein ist, aber man bekommt dort auch ohne Mitgliedschaft Auskünfte.

Gruß premme

An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne.

Hallo,

ich habe mal eine dringende Frage bezüglich eines
Mietvertrages. Kann man von einem Mietvertrag zurück treten
wenn dieser laut Datum erst am 01.09.2009 beginnt?

Nein, du kannst ihn aber kündigen, mit der Folge, dass du die Mieten für den Zeitraum der normalen Kündigungsfrist (meist 3 Monate) und Nebenkosten bezahlen musst.

Der Vetrag
wurde auch erst vor ein paar Tagen unterschrieben und nun
wurden viele Risse im Mauerwerk sichtbar durch die
Renovierung, innen wie außen.

Alles keine Gründe für einen „Rücktritt“.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Ansonsten kannst du ihn ja noch darauf hinweisen, das für dich
das Mietverhältnis erst nach Behebung der Mängel beginnt.

was selbstverständlich rechtlich völlig ohne Belang ist…

Gruß

S.J.

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Hi,

Ansonsten kannst du ihn ja noch darauf hinweisen, das für dich
das Mietverhältnis erst nach Behebung der Mängel beginnt.

Auf etwas hinweisen kann man viel, nur wird mit dieser Aktion wohl außer Ärger gleich zu Mietbeginn das Vertragsverhältnis belastet, weil diese Gangart in der BRD nicht vorgesehen wäre.

Toll ist es natürlich, wenn man Mitglied in einem Mieterverein
ist, aber man bekommt dort auch ohne Mitgliedschaft Auskünfte.

Hmm, der VM kann auch in einem Verband sein, die haben auch tolle Rechtsberatungen…

Wer sich immer gleich über die Anwaltschiene unterhält, kann eben wenig über den kleinen Dienstweg regeln und der VM mag es meistens auch nicht ständig sich auf diese Ebene zu unterhalten. Wenn der M mal von VM etwas Kulanz möchte könnte der auch …
…sich an diese Zeiten erinnern.

In diesem Sinne wäre es eher sinnvoll sich um Kompromisslösungen zu bemühen.

vlg MC

Ansonsten kannst du ihn ja noch darauf hinweisen, das für dich
das Mietverhältnis erst nach Behebung der Mängel beginnt.

was selbstverständlich rechtlich völlig ohne Belang ist…

Hallo SJ,
das ist natürlich klar, aber es liest sich gut, wenn ein „normaler Bürger“ dadurch zum Ausdruck bringt, das es ihm ernst ist. Ob es bei der Gegenseite so ankommt ist eine andere Sache.

Gruß premme

Sonne und Mond habe ich gerne, aber schickt mir BITTE keine Sterne

Ansonsten kannst du ihn ja noch darauf hinweisen, das für dich
das Mietverhältnis erst nach Behebung der Mängel beginnt.

Auf etwas hinweisen kann man viel, nur wird mit dieser Aktion
wohl außer Ärger gleich zu Mietbeginn das Vertragsverhältnis
belastet, weil diese Gangart in der BRD nicht vorgesehen wäre.

Hallo,
dadurch kann man aber, in der Bundesrepublik Deutschland,zum Ausdruck bringen, das einem die Behebung der Mängel sehr wichtig sind.

Toll ist es natürlich, wenn man Mitglied in einem Mieterverein
ist, aber man bekommt dort auch ohne Mitgliedschaft Auskünfte.

Hmm, der VM kann auch in einem Verband sein, die haben auch
tolle Rechtsberatungen…

Ich habe eine Autoversicherung, und bei einem Unfall mein Beteiligter (hoffentlich) auch.

Wer sich immer gleich über die Anwaltschiene unterhält, kann
eben wenig über den kleinen Dienstweg regeln und der VM mag es
meistens auch nicht ständig sich auf diese Ebene zu
unterhalten. Wenn der M mal von VM etwas Kulanz möchte könnte
der auch …
…sich an diese Zeiten erinnern.

Wie kommst du denn auf die RA-Schiene. Hier geht es nur um AUSKÜNFTE, was später daraus wird, steht auf einem anderen Blatt. Ob es dem Vermieter gefällt oder nicht.

In diesem Sinne wäre es eher sinnvoll sich um
Kompromisslösungen zu bemühen.

Und, wie sollen die aussehen, einfach einziehen, mit den Mängeln leben, hoffen das der Vermieter vielleicht irgendwann mal einen Mangel beheben läßt?.

Nein, vor dem Einzug besteht die Chance.

Gruß premme

Sonne und Mond sehe ich gerne, schickt mir BITTE keine Sterne

Ansonsten kannst du ihn ja noch darauf hinweisen, das für dich
das Mietverhältnis erst nach Behebung der Mängel beginnt.

was selbstverständlich rechtlich völlig ohne Belang ist…

das ist natürlich klar, aber es liest sich gut, wenn ein
„normaler Bürger“ dadurch zum Ausdruck bringt, das es ihm
ernst ist. Ob es bei der Gegenseite so ankommt ist eine andere
Sache.

Ich denke, dass sich das gar nicht gut liest. Hiermit vermittelt der Mieter lediglich, dass er keine Ahnung hat, wie die Rechtslage ist, aber auf „Dicke Hose“ macht. Das verhärtet die Fronten bestenfalls.

Ich finde nichts peinlicher als auf Rechte zu pochen, die man gar nicht hat.

Gruß

S.J.

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Ich finde nichts peinlicher als auf Rechte zu pochen, die man
gar nicht hat.

Nun ja,
da du dich vermutlich in diesen Dingen bestens auskennst, und dir vermutlich keiner etwas vormachen kann, findest du diese schriftliche Äußerung „peinlich“.
Aber keiner pocht hier auf Rechte, sondern schreibt einfach nur.

Gruß premme

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne

Hi,

Ansonsten kannst du ihn ja noch darauf hinweisen, das für dich
das Mietverhältnis erst nach Behebung der Mängel beginnt.

Auf etwas hinweisen kann man viel, nur wird mit dieser Aktion
wohl außer Ärger gleich zu Mietbeginn das Vertragsverhältnis
belastet, weil diese Gangart in der BRD nicht vorgesehen wäre.

Hallo,
dadurch kann man aber, in der Bundesrepublik Deutschland,zum
Ausdruck bringen, das einem die Behebung der Mängel sehr
wichtig sind.

Hmm, das einfach der Mietvertrag ausgesetzt wird, sobald ein Mangel auftritt wäre mir sehr neu.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll dies denn möglich sein?

Wer sich immer gleich über die Anwaltschiene unterhält, kann
eben wenig über den kleinen Dienstweg regeln und der VM mag es
meistens auch nicht ständig sich auf diese Ebene zu
unterhalten. Wenn der M mal von VM etwas Kulanz möchte könnte
der auch …
…sich an diese Zeiten erinnern.

Wie kommst du denn auf die RA-Schiene. Hier geht es nur um
AUSKÜNFTE, was später daraus wird, steht auf einem anderen
Blatt. Ob es dem Vermieter gefällt oder nicht.

Hmm, beim UP war keine Frage danach…

In diesem Sinne wäre es eher sinnvoll sich um
Kompromisslösungen zu bemühen.

Und, wie sollen die aussehen, einfach einziehen, mit den
Mängeln leben, hoffen das der Vermieter vielleicht irgendwann
mal einen Mangel beheben läßt?.

Was wäre wenn…
es liegt an den fiktiven Beteiligten eine Lösung zu finden.

Nein, vor dem Einzug besteht die Chance.

Ob die nachträglidch nach einer Besichtigung aufgetretenen Mängel nun einen Vertragsänderung erlauben kann hier doch keiner abschätzen.

Ihmo sind Risse, bei denen man nicht nach außen durchschauen kann, normale Setzungserfscheinungen zB bei Altbauten.
(mal von Köln abgesehen :wink:

Bei einer anstehenden Sanierungsmaßnahme werden sie dann geschlossen.

Gruß premme

vlg MC

Der Spruch nervt einfach mit der Zeit, stelle ihn bitte ab. Das kostet nur Resourcen…

Der Spruch nervt einfach mit der Zeit, stelle ihn bitte ab.
Das kostet nur Resourcen…

Hallo,
weil du so nett geantwortet hast, werde ich es mir überlegen.

Gruß premme

Wir hatten heute 34 Grad.

Hallo,

Ansonsten kannst du ihn ja noch darauf hinweisen, das für dich
das Mietverhältnis erst nach Behebung der Mängel beginnt.

Was dem VM absolut egal sein kann. Vertrag ist Vertrag! und der Mietvertrag beginnt mit dem im Vertrag eingetragenem Datum. Dem Mieter bleibt es allerdings frei, prüfen zu lassen, ob die Mängel nicht ev. eine Mietkürzung rechtfertigen.

Gruß Andreas