Rücktritt vom Mietvertrag

Da ich in meiner bisherigen Wohnung gekündigt wurde, habe ich mir vor einigen Tagen eine andere Wohnung angesehen. Weil mir diese gefiel und die Hausmeisterin mir sagte, dass sich am Abend noch eine andere Person die Wohnung ansehen wollte, habe ich dummerweise sofort den Mietvertrag unterschrieben.

Als Hartz4-Empfängerin darf ich eine Wohnung bis 54qm und bis 206,40€ Kaltmiete nehmen. Die Hausmeisterin versicherte mir, dass auch die vereinbarten 220€ Miete kein Problem seien, da ich dann nur die restlichen 14,60€ selber tragen müsse.

Im Mietvertrag selbst ist keine Wohnungsgröße angegeben, aber in der Mietbescheinigung für’s Amt hat der Vermieter 50qm angegeben.

Heute war ich beim Amt und dort wurde mir mitgeteilt, dass das Amt die Wohnungskosten nicht übernimmt, da diese Wohnung „unangemessen“ in Größe und Mietpreis ist. Außerdem habe ich inzwischen die Wohnung grob vermessen und dabei festgestellt, dass sie sogar noch um einiges größer als 50qm ist.

Welche Möglichkeiten habe ich ,vom Mietvertrag zurückzutreten? Ich kann die Wohnung ja unter diesen Umständen nicht beziehen und auch nicht bezahlen.

Ich weiss, dass ich viel zu naiv und übereilt gehandelt habe, aber habe ich trotzdem noch eine Chance, aus diesem Schlamassel herauszukommen?

Vertrag ist Vertrag, sprechen sie mit dem Vermieter

kein arbeitsamt kann dir vorschreiben, wo und für wieviel du wohnst. wnn du schon wohnst, gibst du deinen antrag ab und wenn auf deinem mietvertrag 1000 eur steheen, hast du sie 6 monate zu bekommen. danach 110 prozent bezogen auf die angemessene größe für 1 person. den rest selbst zu zahlen kannst dir dann überlegen. schließt du den mv ab ohne vorher den wertlosen anmessen´heitsbescheid einzuholen, wird dir die übernahme von kaution oder umzugskostenbeihilfe verwehrt-mehr nicht. spare deine kaution selber an und es bleibt dein geld.

Da ich in meiner bisherigen Wohnung gekündigt wurde, habe ich
mir vor einigen Tagen eine andere Wohnung angesehen. Weil mir
diese gefiel und die Hausmeisterin mir sagte, dass sich amkein arb
Abend noch eine andere Person die Wohnung ansehen wollte, habe
ich dummerweise sofort den Mietvertrag unterschrieben.

Als Hartz4-Empfängerin darf ich eine Wohnung bis 54qm und bis
206,40€ Kaltmiete nehmen. Die Hausmeisterin versicherte mir,
dass auch die vereinbarten 220€ Miete kein Problem seien, da
ich dann nur die restlichen 14,60€ selber tragen müsse.

Im Mietvertrag selbst ist keine Wohnungsgröße angegeben, aber
in der Mietbescheinigung für’s Amt hat der Vermieter 50qm
angegeben.

Heute war ich beim Amt und dort wurde mir mitgeteilt, dass das
Amt die Wohnungskosten nicht übernimmt, da diese Wohnung
„unangemessen“ in Größe und Mietpreis ist. Außerdem habe ich
inzwischen die Wohnung grob vermessen und dabei festgestellt,
dass sie sogar noch um einiges größer als 50qm ist.

Welche Möglichkeiten habe ich ,vom Mietvertrag zurückzutreten?
Ich kann die Wohnung ja unter diesen Umständen nicht beziehen
und auch nicht bezahlen.

Ich weiss, dass ich viel zu naiv und übereilt gehandelt habe,
aber habe ich trotzdem noch eine Chance, aus diesem
Schlamassel herauszukommen?

Hi kannst du keinen "Zweiten Mietvertrag mache in dem alles ok ist? und den ersten bezahlen dann eben mit der Differenz aus deiner eigenen Tasche???
War ja nur mal ein Gedanke…
gruß Peter