Rücktritt vom Mietvertrag

Liebe Experten,

vor kurzem haben wir eine Mietwohnung über einen Makler besichtigt. Dabei hatte der Makler die Schlüssel für den Keller nicht dabei. Am Freitag haben wir dann den Mietvertrag bei der Wohnungsbaugesellschaft, die den Makler mit der Vermietung beauftragt hat, unterzeichnet im Glauben, wir würden das Kellerabteil noch sehen (blöd!). Der Makler hatte die Schlüssel aber immer noch nicht. Daher sind wir am Dienstag aus diesem Grund (wir fühlen uns getäuscht, da er uns die Wohnung nicht vollst. gezeigt hat (- was ist da noch verborgen?)) vom Vertrag zurückgetreten. 1) vom Makler und 2) von der Wohnungsbaugesellschaft. Beide haben den Rücktritt nicht akzeptiert. Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Gerichtsurteil o.ä. , das mir weiterhelfen kann. Aktuell habe ich beiden verständlich gemacht, dass ich rechtlichen Schritten gelassen entgegen sehe. Schönen Dank an alle!

Fred

Hallo Fred,

so leicht würe ich die Angelegenheit nicht sehen.

vor kurzem haben wir eine Mietwohnung über einen Makler
besichtigt. Dabei hatte der Makler die Schlüssel für den
Keller nicht dabei. Am Freitag haben wir dann den Mietvertrag
bei der Wohnungsbaugesellschaft, die den Makler mit der
Vermietung beauftragt hat, unterzeichnet im Glauben, wir
würden das Kellerabteil noch sehen (blöd!). Der Makler hatte
die Schlüssel aber immer noch nicht. Daher sind wir am
Dienstag aus diesem Grund (wir fühlen uns getäuscht, da er uns
die Wohnung nicht vollst. gezeigt hat (- was ist da noch
verborgen?)) vom Vertrag zurückgetreten. 1) vom Makler und 2)
von der Wohnungsbaugesellschaft. Beide haben den Rücktritt
nicht akzeptiert. Jetzt bin ich auf der Suche nach einem
Gerichtsurteil o.ä. , das mir weiterhelfen kann. Aktuell habe
ich beiden verständlich gemacht, dass ich rechtlichen
Schritten gelassen entgegen sehe. Schönen Dank an alle!

Soll es hier zu einer Anfechtung des Mietverhältnisses kommen von Deiner Seite weil der Keller nicht gezeigt wurde ?

Hast Du schriftlich den Makler und die Hausverwaltung unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag aufgefordert den zur Wohnung gehörenden Keller zu zeigen ?

Ist der Keller bei der Wohnung oder gibt es überhaupt keinen Keller ? Welche Massnahmen hast Du eingeleitet um den Keller zu erhalten, wenn er im Mietvertrag enthalten ist ?

Ich sehe Deinen Massnahmen nicht gelassen entgegen, da ich befürchte, dass der Vertrag gültig ist und Du die Miete und die Maklerprovision - soweit eine vereinbart ist - zu zahlen hast.

Gruss Günter

Hallo Fred!

Leider habt ihr einen gültigen Vertrag unterzeichnet, aus dem ihr so schnell nicht wieder rauskommt. Falls wirklich ein Keller zur Wohnung gehört, habt ihr keine Chance den Vertrag anzufechten, auch wenn ihr den Keller nicht gesehen habt. Ich könnt höchstens probieren euch zu einigen. Rechtlich müsstet ihr min. 3 Monate die Wohnung mieten. Vielleicht könnt ihr euch ja auf die Zahlung von 1,5 Monatsmieten einigen. Anders wäre die Sachlage, wenn ihr die Wohnung bei Vertragsabschluss noch nicht gesehen hättet. Aber da der Keller ja nur ein kleines Extra der Wohnung ist, ist dies leider nicht bedeutend.

Schöne Grüße

Fabian Voges