Hallo,
ich habe ein Problem und ich hoffe es kann mir dabei jemand helfen.
Ich habe vor kurzem einen Mietvertrag unterschrieben, der zum 1.10.2003 gilt. Jetzt habe ich aber gesehen (ziemlich blauäugig, ich weiss), dass es sich um einen Staffelmietvertrag handelt, wo eine jährliche Mieterhöhung von 8% ausgewiesen wird. Mittlerweile habe ich gehört, dass eine Prozenterhöhung unzulässig ist. Kann ich jetzt vom Vertrag zurücktreten?? Und wenn ja, in welcher Form und mit welcher Begründung??
…Staffelmietvertrag (…), :wo eine jährliche :Mieterhöhung von 8% :ausgewiesen wird.
Hallo Tom,
stelle Deine Frage im Brett Mietrecht. Dort wirst Du geholfen.
Nebenbei: Ich halte Staffelmietverträge nur im Ausnahmefall für akzeptabel, etwa in Fällen, in denen die Miete anfänglich unterhalb des ortsüblichen Niveaus beginnt und in vereinbarten Schritten an das übliche Mietniveau angepaßt wird. Die Sprüche, mit denen Staffelmieten zuweilen schmackhaft gemacht werden, sind nur zu gut bekannt: „Dann haben Sie Sicherheit hinsichtlich Mieterhöhungen“. Tatsächlich besteht die Sicherheit nur in der Gewißheit, daß die Miete unabhängig von Markt- und Wirtschaftslage steigt. Dafür kann es im Normalfall keine nachvollziehbare Begründung geben.
Gruß
Wolfgang
Gruß
Wolfgang
Hallo Tom,
der Mietvertrag ist gültig. Hier besteht nur die Möglichkeit, dass Du sofort Dich mit dem Vermieter in Verbindung setzt und den Versuch unternimmst, den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben. Ich würde in diesem Fall freiwillig eine Monatsmiete als Entschädigung anbieten.
Die andere Möglichkei ist, dass Du für die noch nicht bezogene Wohnung das bestehende Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12.2003 kündigst. Solange musst Du jedoch die anfallenden Nebenkosten auch bezahlen. Notfalls musst Du sogar - wenn kein Hausmeister vorhanden ist - die nach Plan anfallenden Kehrwochen und den Winterdienst erledigen.
Ich habe vor kurzem einen Mietvertrag unterschrieben, der zum
1.10.2003 gilt. Jetzt habe ich aber gesehen (ziemlich
blauäugig, ich weiss), dass es sich um einen
Staffelmietvertrag handelt, wo eine jährliche Mieterhöhung von
8% ausgewiesen wird. Mittlerweile habe ich gehört, dass eine
Prozenterhöhung unzulässig ist. Kann ich jetzt vom Vertrag
zurücktreten?? Und wenn ja, in welcher Form und mit welcher
Begründung??
Nein. Der Rücktritt vom Vertrag wegen der Staffelmiete ist nicht möglich. Die unwirksame Staffelmiete ( wegen der fehlenden Ausweisung des EURO-Betrages) ändert nichts am Vertrag. Lediglich muss der Vermieter nach Ablauf eines Jahres jweils eine nach dem Gesetz vorgeschriebene Mieterhöhungserklärung. Diese darf aber - wegen der ungültigen Staffelmiete - nicht höher sein als sie bei der Staffelmiete gewesen wäre.
Gruss Günter
Hallo,
ich sehe das so, daß der Mietvertrag durchaus gültig ist. Ein Rücktrittsrecht besteht daher nicht.
Unwirksam kann die Staffelmietvereinbarung sien, wenn lediglich eine prozentuale Erhöhung und nicht der Geldbetrag der Erhöhung angegeben ist. Ist das so, ist die Staffelung unwirksam. Dadurch wird aber die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel)
Also, kündigen fristgerecht und nächstes Mal aufpassen.
Gruß
Stephan
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