hallo.
ich habe am 28.7 10 meinen neuen mietvertrag zum 1.11.10 unterschrieben.ging über einen makler.der neue vermieter wollte eine bürgschaft haben da meine miete vom arbeitsamt bezahlt wird.(mache gerade eine umschulung).mein freund hat mir vor unterzeichnung zugesichert für mich zu bürgen und mir auch das geld für den makler und kaution(bis ich meine alte kaution vom jetzigen vermieter bekomme) zu leihen.
2 tage nach unterzeichnung des mietvertrages machte er schluß.ich sitze jetzt da mit einem mietvertrag der ab 1.11.2010 läuft, der neue vermieter will dringend die kaution haben und der makler sein geld !!!
KANN ICH VOM MIETVERTRAG NOCH ZURÜCKTRETEN?? sitze voll in der scheisse !!!
wenn in deinem mietvertrag geschrieben steht, dass du die kaution sofort zu leisten hast, gilt das nicht. du musst sodan überhaupt keine kaution leisten. steht darin geschrieben, dass die kaution nach gesetz zu leisten ist, so steht es dir frei sie in 3 raten ab 1.11. zu leisten. den MV kannst du bis 3.9. zum 31.11. fristgerecht aufkündigen, wenn nix anderes vereinbart ist und wenn kündigung vor mietbeginn nicht mit einer klausel ausgeschlossen ist.
dem makler bietest du 31% der provision caschindetäsch in drei raten an und das muss ihm reichen.
Ja tut mir leid… du sitzt da voll drin. Pckt sum surmandum. Verträge müssen gehalten werden… Ein Tipp kann ich dir geben, versuche mal den Kontakt (hoffentlich hast du einen guten) mit dem Arbeitsamt auf zu nehmen ich unterrichte selbst bei einem Bildungsträger und habe auch Umschüler um mich herum da kommt sowas was du hier erlebt hast ab und an auch mal vor. Das Arbeitsamt unterstützt dich da solange du nicht aus dem Verwaltungsbereich der Agentur weg ziehst. Dann gibt es keine Hilfe und deine Umschulung ist auch gleich futsch weil die nicht das mehr weiterhin bezahlen müssen. Wissen viel umschüler nicht!!! also aufgepasst… vielleicht habe ich dir da auch bei geholfen notfalls versuche mit den beteiligten einen Vergleich zu finden. verhandle sonst wir alles eventuell noch teurer
Gruß Peter
Sie können den Mietvertrag zum 31.01.2011 kündigen, wenn der Vermieter nicht vorher selber Abstand nimmt, weil die Mietbürgschaft nicht erbracht wurde. Reden Sie darüber mit dem Vermieter. Der Makler hat seine Schuldigkeit getan und damit steht dem auch die verdienete Provision zu.
Hallo, nein Vertrag ist Vertrag. Ein vermieter kann allerdings nicht eine Bürgschaft und zusätzlich eine Kaution verlangen, eins geht nur. Sprechen Sie mit dem Vermieter, versuchen Sie sich zu einigen, bezüglich des Vertrages haben Sie aber eindeutig die schlechteren Karten.