Rücktritt vom Mietvertrag vor Mitbeginn

Hallo, wenn man im Frühjahr 2011 einen Mietvertrag unterschrieben hat für Miete Doppelhaushälfte ab September 2011 (Mietzeitbedingung: 2 Jahre), Bezahlung Kaution erst bei Übergabe erforderlich, und jetzt unschlüssig wird… - was kann man tun?

Nun meine Frage: Bis wann könnte man sich zurückziehen vom Vertrag? Werde immer unschlüssiger.
Da genug Interessenten für das neue Haus sind, könnte der Vermieter auf neuen Bewerber zurückgreifen. Falls Vermieter Ausfallmonat hat, weil z.B. erst ab Oktober jemand einziehen kann, müsste man da Ausfall bezahlen (Kaltmiete für September)?

Welche Möglichkeiten hat man, ziemlich kostenfrei oder gar kostenfrei sich zurückzuziehen vom Vertrag?

Kann mir jemand dies beantworten? Bedanke mich im Voraus.

Es grüßt: biggydd

Hallo,

Verträge sind nunmal einzuhalten.

Der Mieter sollte so schnell wie möglich mit dem Vermieter reden. Wenn wirklich so viele andere Mietinteressenten da sind, ist es ja vielleicht möglich, jemand anderen zu finden. Und wahrscheinlich hat der Vermieter auch keine Lust, zwanghaft an jemanden zu vermieten, der vorher schon keine Lust mehr hat, da ist der Stress ja vorprogrammiert.

Aber: das muss der Vermieter nicht, er kann auch am Vertrag festhalten. Dass jemand nicht weiß, was er will, ist nicht sein Problem und jedenfalls kein Grund, sich vom Vertrag lösen zu können.

Falls dem Vermieter durch seine Kulanz Kosten entstehen, z.B. Mietausfall, Inserate, Vermietung nur zu geringerem Mietzins möglich etc. muss das dann natürlich der vertragsbrüchige Mieter bezahlen.

Grüße
Chang

Hallo,

Verträge sind nunmal einzuhalten.

Richtig.

Der Mieter sollte so schnell wie möglich mit dem Vermieter
reden. Wenn wirklich so viele andere Mietinteressenten da
sind, ist es ja vielleicht möglich, jemand anderen zu finden.
Und wahrscheinlich hat der Vermieter auch keine Lust,
zwanghaft an jemanden zu vermieten, der vorher schon keine
Lust mehr hat, da ist der Stress ja vorprogrammiert.

Richtig.

Aber: das muss der Vermieter nicht, er kann auch am Vertrag
festhalten. Dass jemand nicht weiß, was er will, ist nicht
sein Problem und jedenfalls kein Grund, sich vom Vertrag lösen
zu können.

Aber man kann ihn fristgemäß kündigen.

Falls dem Vermieter durch seine Kulanz Kosten entstehen, z.B.
Mietausfall, Inserate, Vermietung nur zu geringerem Mietzins
möglich etc. muss das dann natürlich der vertragsbrüchige
Mieter bezahlen.

Nicht, wenn der Mieter die Kündigungsfrist einhält. Er nutzt halt ggf. die Wohnung nicht, das ist alles. Was Du hier genannt hast, ist ganz allein Problem des Vermieters, das ihm ja bei jeder ganz normalen Kündigung entsteht. Bei der dann schließlich auch keine dieser Kosten auf den kündigenden Mieter zukommen.
Gruß
loderunner (ianal)

Aber man kann ihn fristgemäß kündigen.

Die Formulierung „Mietzeitbedingung: 2 Jahre“ in der Ursprungsfrage riecht aber ganz stark nach einem befristeten Ausschluß der ordentlichen Kündigung für zwei Jahre.

Gruß,
Max

Hallo,

Nicht, wenn der Mieter die Kündigungsfrist einhält. Er nutzt halt ggf. :die Wohnung nicht, das ist alles. Was Du hier genannt hast, ist ganz :allein Problem des Vermieters, das ihm ja bei jeder ganz normalen :Kündigung entsteht. Bei der dann schließlich auch keine dieser Kosten :auf den kündigenden Mieter zukommen.

Die Ausgangsposterin hat von einem 2-jährigen Mietvertrag gesprochen. bei einem Mietvertrag auf Zeit ist üblicherweise die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sonst bräuchte man ihn ja nicht auf Zeit schließen.

Außerdem beginnt das Mietverhältnis erst im Herbst zu laufen und sie schrieb, der fiktive Mieter wolle möglichst ohne Kosten aus der Sache rauskommen. Das wäre jetzt bei einer ordentlichen Kündigung mit üblicherweise 3 Monaten Frist nicht sehr kostengünstig…

Ich glaube, ein neues Inserat oder ein Monat Mietausfall kommt da auf jeden Fall günstiger.

Gruß
Chang

Hallo,

Aber man kann ihn fristgemäß kündigen.

Die Formulierung „Mietzeitbedingung: 2 Jahre“ in der
Ursprungsfrage riecht aber ganz stark nach einem befristeten
Ausschluß der ordentlichen Kündigung für zwei Jahre.

Du hast völlig recht, hatte ich übersehen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Die Ausgangsposterin hat von einem 2-jährigen Mietvertrag
gesprochen. bei einem Mietvertrag auf Zeit ist üblicherweise
die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sonst bräuchte man
ihn ja nicht auf Zeit schließen.

Da hast Du völlig recht.

Außerdem beginnt das Mietverhältnis erst im Herbst zu laufen
und sie schrieb, der fiktive Mieter wolle möglichst ohne
Kosten aus der Sache rauskommen. Das wäre jetzt bei einer
ordentlichen Kündigung mit üblicherweise 3 Monaten Frist nicht
sehr kostengünstig…

Bei einer normalen Kündigungsfrist kann man auch vor dem Einzug schon kündigen, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Aber das trifft ja hier vermutlich eh’ nicht zu.

Ich glaube, ein neues Inserat oder ein Monat Mietausfall kommt
da auf jeden Fall günstiger.

Ja. Aber das wäre dann Verhandlungssache und kein Anspruch des Vermieters. Darauf wollte ich hinaus.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo, danke für die Infos zu meiner Anfrage. wollte noch ergänzen, dass es sich um keinen befristeten Mietvertrag handelt, sondern um die Mindestmietzeit von 2 Jahren!!

biggydd