Hallo!
Vor wenigen Wochen wurde ein Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, welche zuvor durch einen nicht gerade ordentlichen Mieter bewohnt wurde. Nach dem betreten der Wohnung wurde sehr schnell festgestellt, daß es in allen Zimmern der Wohnung sehr unangenehm riecht. Der Mieter hielt sich eine Katze, die anscheinend die Wohnung als ihr Katzenklo mehr oder weniger betrachtete. Die alten Tapeten wurden in allen Zimmern entfernt, der Boden mehrfach intensiv gereinigt und zum Schluß wiederholt mit einem Spezialreiniger behandelt. Dieser Reiniger wurde ebenfalls auf allen Wänden aufgetragen. Nach längerem Lüften der gesamten Wohnung mußte Tage später wiederholt festgestellt werden, daß alles nichts geholfen hat. Es riecht wiederum in allen Zimmern sehr unangenehm. Im Wohnzimmer sogar weiterhin nach „alter Kneipe“ mit Dauerberaucherung. Der zukünftige Mieter sieht inzwischen keinen Anlaß mehr, die neue Wohnung beziehen zu wollen, da angenommen werden muß, daß diese Gerüche in seine Möbel, Wäsche etc. einzieht. Kann der neue Mieter aufgrund der oben genannten Tatsache vom Mietvertrag außergewöhnlich zurücktreten oder muß er sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten?
Vielen Dank für die Hilfe im voraus.
Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Bei Mietverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht.
Kann man auch anders sehen. Unter Umständen kann aber für die verbleibende Zeit die Miete drastisch gemindert werden.
Rechtsbeistand wäre anzuraten.
vnA
Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Bei Mietverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht.
Kann man auch anders sehen.
Was kann man anders sehen? Die Sache mit der Kündigungsfrist, oder ging es Dir um das Rücktrittsrecht?
Unter Umständen kann aber für die verbleibende Zeit die Miete drastisch gemindert werden.
Ist denn nicht der Vermieter in der Pflicht, die Wohnung bewohnbar zu machen?
LG
Bommel
Hallo,
ja und hat der neue Mieter - oder vielleicht Nicht-Mieter - von diesen Zuständen bei der Besichtigung nichts gemerkt?
Die alten Tapeten wurden in
allen Zimmern entfernt, der Boden mehrfach intensiv gereinigt
und zum Schluß wiederholt mit einem Spezialreiniger behandelt.
Dieser Reiniger wurde ebenfalls auf allen Wänden aufgetragen.
Nach längerem Lüften der gesamten Wohnung mußte Tage später
wiederholt festgestellt werden, daß alles nichts geholfen hat.
Dann wird das wohl so in den Boden eingezogen sein, dass nur ein komplettes Austauschen des Bodenbelags hilft. Was ist das denn für ein Boden? Teppich? Laminat?
Also ich würde diese Sache im Heimwerkerforum mal weiter verfolgen.
Der zukünftige Mieter sieht inzwischen
keinen Anlaß mehr, die neue Wohnung beziehen zu wollen, da
angenommen werden muß, daß diese Gerüche in seine Möbel,
Wäsche etc. einzieht.
Das ist verständlich. Was sagt denn der Vermieter zu der Sache? Zeigt er sich gesprächsbereit?
Meiner Meinung nach ist die Wohnung im momentanen Zustand nicht bewohnbar. Es nützt dem Vermieter auch nicht viel, wenn er jetzt auf stur schaltet und auf einer dreimonatigen Kündigungsfrist besteht. Wenn das Problem wirklich so drastisch ist wie hier geschildert, dann wird er wohl oder übel den Boden austauschen lassen müssen.
Und dann kann er es ja ebenso gut gleich machen - dann würde dem Einzug des Mieters ja nichts mehr im Weg stehen.
Daher die Frage, ob der Vermieter gesprächsbereit ist.
-> Erst mal mit dem Vermieter reden, und wenn sich die Sache dann nicht geklärt hat, würde ich mir einen Rechtsbeistand suchen. Und eine andere Wohnung.
Schöne Grüße
Petra
Also im Flur und in der Küche handelt es sich um Steinplatten. Im Badezimmer um Fliesen und im Wohnzimmer, sowie im Schlafzimmer um Laminat. Jedoch muß ich noch dazu sagen, daß der Vormieter in dieser Wohnung noch keine zwei Jahre gewohnt hat. Es war einer von den Mietern, welchen Sauberkeit etc. ein Fremdwort ist. Wie ich heute im Gespräch mit der Vermieterin erfahren habe, will sie wohl plötzlich nichts gerochen haben.
Danke für die Antwort. Das habe ich befürchtet.
Eine Mietminderung würde eh in Betracht kommen, da in der Wohnung ein komplettes Fenster ausgetauscht werden muß. Erschwerend kommt ebenfalls dazu, daß die Vermieterin den Durchlauferhitzer direkt am Fußende der Badewanne gelassen hat. Schon bei der Begehung der Wohnung habe ich darauf hingewiesen, daß dieser dringend versetzt werden muß. Und so ein alter Klapperkasten von Durchlauferhitzer ist das auch. Habe mich schon gefragt, wo das dazugehörige Zündschloß zu finden ist. Es wurde auch sehr schnell klar, daß die Vermieterin nicht gerade erfreut war, als es um das Versetzen des Erhitzers ging.
Ich sehe es eigentlich auch so, daß es Aufgabe des Vermieters ist, eine Wohnung entsprechend bewohnbar zu machen. Schließlich miete ich ein Objekt. Bei den Arbeiten in der Wohnung wurden jedoch immer mehr Mängel erkennbar. Was mir passiert ist, ist anscheinend die Tatsache, daß ich mir in Wirklichkeit eine Baustelle angemietet habe. Daher habe ich der Vermieterin bereits telefonisch erklärt, daß ich diese Wohnung nicht anmieten werde. Klar ist mir auch, sofern ich nichts für eine freiwillige Entlassung aus dem Mietvertrag tun kann, die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten muß.