Hoffe irgendjemand kann in diesem verzwickten Fall, wie sollte es anders sein, helfen :o)
Folgender Sachverhalt:
Max hat seine Traumwohnung gefunden und den Mietvertrag unterschrieben. Pflichbewusst überwies er auch direkt die Maklerprovision. 2 Tage später erfuhr er durch großen Zufall in einem Gespräch mit der Vormieterin, dass die Wohnung von Schimmel befallen ist, dies ist durch ein von der Vormieterin angefordertes und vorliegendes Gutachten nachgewiesen.
Max will natürlich sofort vom Vertrag zurücktreten, reicht sein Anliegen schriftlich beim Makler ein, dieser sträubt sich jedoch, hat angeblich keine Kenntnis von dem Schimmelbafall, diskreditiert die Vormieterin und verlangt eine Kündigungsfristeinhaltung von 3 Monaten. Auf seine Provision besteht er auch.
Was kann Max tun? Er will sein Geld (Provision) natürlich zurück und raus aus dem Vertrag, um keine Mietzahlungsverpflichtung zu haben.
Ist diese Antwort ein schlechter Scherz? Bin sicher für sowas gibt es andere Foren!
Ich schreibe hier, weil ich um einen kompetenten Rat bitte…
Max schiebt keine Panik, Max hat ja ein Gutachten und Fotos gesehen und auch mit dem Anwalt der Vormieterin gesprochen, die in dieser Wohnung unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen litt.
Für Max geht es hier um etwa € 5000, die liegen ja nicht irgendwo auf der Straße…
Entweder hat Max die Wohnung nicht besichtigt, oder bei der Besichtigung nicht auf Schimmel geachtet oder es war kein Schimmel da.
Schimmelbefall hat eine Ursache. Diese kann man beseitigen. Entweder war der Mieter Schuld oder die Mietsache. Lass mich raten, der Schimmel war im Schlaf- oder im Kinderzimmer.
Dessen ungeachtet hat Max im Moment keinen Schaden sondern Angst. Ok. Mag begründet sein. Aber warum sollte zum jetzigen Zeitpunkt dafür die Zeche zahlen?
Vielleicht war es ja Mieterverschulden und Max mach alles richtig, so dass überhaupt kein Schimmel entsteht.
Danke, dass du dich mit meinem Fall doch beschäftigst vnA :o)
Max hat die Wohnung besichtigt und hat ein gutes Auge für Mängel ;o)
Der Schimmelbefall ist in der Küche, irgendwie hinter dem Boiler, wohl unter dem Putz, also mit bloßem Auge nicht sichtbar, sicherlich mit Spezialfarbe überstrichen. In der Nachbarwohnung ist laut Vormieterin der Mieter aus gleichem Grund ausgezogen. Ihm sind aufgrund der hohen Feuchtigkeit die Küchenschränke von der Wand gekracht. So wie ich das verstanden habe hängt das mit einem Wasserschaden zusammen, genau weiß ich das leider nicht… Jedenfalls liegt es nicht am falschen Lüften und ist nicht mit einer Renovierung zu beseitigen.
Laut Gutachten ist es eine größere Angelegenheit, das ganze Haus müsste dekontaminiert und saniert werden. Die Vermieterin unternimmt laut Vormieterin jedoch nichts, deshalb ist diese ja aus dieser schönen Wohnung ausgezogen.
Max hat keine Lust dort einzuziehen und dann um angemessene Schritte von Seiten der Vermieterin zu kämpfen, damit diese Wohnung (aus gesundheitlichem Aspekt betrachtet) bewohnbar ist, rein optisch ist sie es, sonst hätte er ja nicht unterschrieben.
Fakt ist, hätte er von dem Schimmelbefall gewusst, wäre es nie zu diesem Vertragsabschluss gekommen. Diese Information wurde ihm wissentlich vorenthalten.
Für mich als Laie sieht das nach arglistiger Täuschung von Seiten des Maklers aus - so kann man natürlich auch seine Provision verdienen, aber ein potenzieller Mieter muss doch vor solchen unlauteren Methoden gesetzlich irgendwie geschützt werden, oder nicht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dem Makler hier eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden könnte. Schließlich setzt diese ja die Kenntnis eines Umstandes voraus, der verschwiegen wurde.
Diesen Umstand - den Schimmelbefall - kennt doch aber im Zweifel eher der Vermieter, nicht unbedingt der Makler. Und wenn schon wegen arglistiger Täuschung angefochten werden soll, dann muss diese Anfechtung doch ohnehin gegenüber dem Vermieter erfolgen, denn schließlich wird der Mietvertrag doch mit dem abgeschlossen, nicht mit dem Makler.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dem Makler hier eine
arglistige Täuschung nachgewiesen werden könnte. Schließlich
setzt diese ja die Kenntnis eines Umstandes voraus, der
verschwiegen wurde.
Heißt das etwa, Max muss die Provision zahlen und hat Pech gehabt, weil der Makler von dem Schimmelbefall nichts gewusst haben soll?
Die Vormieterin hatte ja schon einen Anwalt involviert, der in dieser Sache aktiv war. Die Information über Schimmelbefall der Wohnung muss Max gegenüber doch kommuniziert werden!
Diesen Umstand - den Schimmelbefall - kennt doch aber im
Zweifel eher der Vermieter, nicht unbedingt der Makler.
Sollte die Kommunikation zwischen der Vermieterin und dem Makler nicht stimmen, so kann Max doch nicht der Leidtragende sein!
wenn schon wegen arglistiger Täuschung angefochten werden
soll, dann muss diese Anfechtung doch ohnehin gegenüber dem
Vermieter erfolgen, denn schließlich wird der Mietvertrag doch
mit dem abgeschlossen, nicht mit dem Makler.
Die Vermieterin hat Max nie gesehen und die ist nicht erreichbar, läuft alles über den Makler!
ein Forum ist da um Fragen zu erläutern.
Aber wenn man den Verlauf dieser Frage verfolgt, muss man sich die Frage stellen: hat es etwas gebracht ?
Oft vergessen die Leute, dass es bei solchen Geschichten viel besser ist einen Anwalt zu beauftragen, bzw. wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sich bei der kostenlosen Hotline zu informieren.
zu der aufgeworfenen frage, ob die maklerprovision zu zahlen ist, hat der bgh bereits 1979 entschieden:
„Bei einer Anfechtung des Hauptvertrags wegen arglistiger Täuschung besteht der Provisionsanspruch des Maklers auch dann nicht, wenn die arglistige Täuschung nicht auf dem Verhalten des Maklers, sondern auf dem seines Auftraggebers beruht.“
in BGH, Urteil vom 29. 11. 1978 - IV ZR 44/77 (Karlsruhe) ging es zwar um eine kapitalbeteiliung, aber entsprechendes gilt auch für miet-/kaufverträge.
(dieser entfall des provisionsanspruchs gilt übrigens nicht beim rücktritt, aber den gibt es im mietrecht sowieso nicht…)
da das problem bereits beim vormieter bestand, bestehen gute aussichten, dass man die arglistige täuschung darlegen und beweisen kann.
ein Forum ist da um Fragen zu erläutern.
Aber wenn man den Verlauf dieser Frage verfolgt, muss man sich
die Frage stellen: hat es etwas gebracht ?
Klar, der UP muss dann für sich den nächsten Schritt überlegen.
Oft vergessen die Leute, dass es bei solchen Geschichten viel
besser ist einen Anwalt zu beauftragen, bzw. wenn eine
Rechtsschutzversicherung besteht, sich bei der kostenlosen
Hotline zu informieren.
auch klar, aber vor diesem Schritt holen sich viele gerne einen Rat ein und fragen nach Meinungen.
Rechtlich verbindliche Auskünfte bekommt man hier sowieso nicht und das sollte jeder Frager wissen.
Hinzu kommt dann, das die Frage ein paar andere auch interessiert und so kommt dann eine Diskussion zustande.
Das finde ich gut. Reine Urteils-und §-verlinkerei bringt in den wenigsten Fällen etwas. Jeder Fall ist anders und jedes Gericht urteilt auch Fälle die gleich aussehen trotzdem anders. Deswegen halte ich eine Diskussion mit mehreren Erfahrungen oder Meinungen auch für sinnvoll.
zu der aufgeworfenen frage, ob die maklerprovision zu zahlen
ist, hat der bgh bereits 1979 entschieden:
„Bei einer Anfechtung des Hauptvertrags wegen arglistiger
Täuschung besteht der Provisionsanspruch des Maklers auch dann
nicht, wenn die arglistige Täuschung nicht auf dem Verhalten
des Maklers, sondern auf dem seines Auftraggebers beruht.“
Suuuuper, diese Information macht Mut und hilft mir sehr weiter - vielen Dank :o))
Danke auch an Roland! Du sprichst mir aus dem Herzen.
Ich war ziemlich überrascht, dass ich hier direkt an den Anwalt verwiesen werde - schließlich gibt es ja, wie du sagst, dieses Forum nicht ohne Grund ;o) Finde es toll, dass hier so viele schlaue Köpfe zusammen kommen und sich an einem Meinungsaustausch beteiligen - DAAAANKE daher euch allen!
Und eine Rechtschutzversicherung hat Max nicht, so schlau sich dann an die kostenlose Hotline zu hängen wäre er sonst ganz bestimmt.