Rücktritt vom unterschriebenen Arbeitsvertrag?

Guten Abend !

Kurze Frage an die Fachleute: könnte jemand, der einen Arbeitsvertrag als Angesteller unterschreibt mit Arbeitsbeginn zB 01.04. von diesem Vertrag zurücktreten, falls er eine andere Stelle angeboten bekommt,
die viel attraktiver ist ? Der eine Vertrag soll in den nächsten Tagen unterschrieben werden - die andere Möglichkeit würde erst in den nächsten 7-8 Tagen entschieden werden…
Das ist eine Zwickmühle, wer kann helfen ? Es geht eigentlich um ‚lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach‘…
Oder müsste man den einen Job erst antreten und dann innerhalb der Probezeit kündigen ?
Vielen Dank im voraus für Anregungen und Tips…
Liebe Grüsse aus Hamburg von
Manu

Hallo,

Oder müsste man den einen Job erst antreten und dann innerhalb
der Probezeit kündigen ?

das würde ich als die korrekte Vorgehensweise bezeichnen. Derjenige muss dann eben damit leben, dass er im Zweifelsfall 2 Wochen lang der Kopiersklave o.ä. ist. Das sehe ich aber nicht als Problem. Möglicherweise wird er auch gleich freigestellt.

Gruß, Niels

Hallo

Kurze Frage an die Fachleute: könnte jemand, der einen
Arbeitsvertrag als Angesteller unterschreibt mit Arbeitsbeginn
zB 01.04. von diesem Vertrag zurücktreten, falls er eine
andere Stelle angeboten bekommt,

Nein.

Oder müsste man den einen Job erst antreten und dann innerhalb
der Probezeit kündigen ?

Wie Du oben siehst, kann man nicht „zurücktreten“, aber kündigen. Ob eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme möglich ist, hängt vom Wortlaut des Arbeitsvertrages ab, also der Frage, ob eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme ausdrücklich ausgeschlossen oder offensichtlich ungewollt ist.

Davon ab bleibt auch vorher immer die Möglichkeit, den AV in beiderseitigem Einvernehmen aufzuheben.

Gruß,
LeoLo

Hallo Manu,

angenommen, ein AG schließt mit dir einen Arbeitsvertrag. Einige Tage später findet sich ein Kandidat, der viel geeigneter ist als du. Wäre es für dich in Ordnung, wenn der AG dann vom Vertrag zurücktreten könnte?

Gruß

Johannes

Hi Johannes,
natürlich wäre ich nicht begeistert, das ist ja klar. Aber angenommen, es gäbe die rechtliche Möglichkeit, dass der AG so handeln kann, ist es mein Risiko, oder ?
Wie gesagt, es geht nicht um mich, sondern um einen zur Zeit noch theoretischen Fall - der allerdings damit enden könnte, dass Jemand, der zur Zeit aus der Notlage heraus in einem fast unzumutbaren Job arbeitet und die erwähnten zwei Chancen hat - mit der unerfreulichen Option, eventuell wieder so ‚richtig‘ arbeitslos dazustehen…
Trotzdem danke für Deine Mail…
Lg
Manu

Hallo Leo, danke für die deutlichen Worte!
Muss jetzt alles wohlüberlegt werden…
Lg
Manu