Hallo Leute,
Annahme: man schließt Mitte Januar einen Vertrag mit einem Internetanbieter ab, der fixiert, dass man ab dem 06.02. DSL-Zugang hat und auch die entsprechende Hardware bis zu diesem Termin geliefert werden würde und dieser Termin wird nicht eingehalten. Es ist mittlerweile der 25.02. und man schreibt eine Mail an den Anbieter, dass man vom Vertrag zurücktreten will aufgrund nicht erfüllten Vertragsbestands. Antwort vom Anbieter: Gesetzlicher Widerruf nur innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, daher nicht möglich, die Mindestgebühr müsste bezahlt werden bis die Vertragslaufzeit rum ist. Ist das wirklich rechtens, dass sich der Anbieter nicht an die Vertragsbestandteile und Fristen halten muss, ICH aber schon? Hätte ich gewusst, dass es so unzuverlässig läuft, hätte ich sicher innerhalb der 14 Tage gekündigt oder erst gar nicht beauftragt! Meiner Ansicht nach wurde der Vertragsinhalt durch den Anbieter nicht erbracht und sollte somit ungültig sein! Man kann doch nicht die Menschheit dieser Willkür ausliefern, unterschreiben lassen, nicht die Leistung erbringen und auf die verfallen Frist pochen!
Wie sieht es hier rechtlich aus?
MFG
Sonja