Hallo zusammen,
angenommen Ehepaar A hat gestern Abend am Flughafen eine Reise gebucht. Nun stellt sich heraus dass Ehepaar A zum vereinbarten Zeitpunkt nicht fahren kann.
Reiseveranstalter B meint er kann die Reise nur gegen eine nicht unherhebliche Stornogebühr stornieren.
Reiserücktritt ist vorhanden, Reiseveranstalter B (bei dem diese abgeschlossen wurde) meint diese würde nur bei Krankheit oder Todesfall in der Familie greifen - die Stornogebühr würde ohnhin IN JEDEM FALL anfallen.
Hat er Recht? Ich bin der Meinung man kann innerhalb bestimmter Fristen von jedem Vertrag zurücktreten.
Reiseveranstalter B meint er kann die Reise nur gegen eine
nicht unherhebliche Stornogebühr stornieren.
Dann ist der Reisebeginn sehr bald.
Reiserücktritt ist vorhanden, Reiseveranstalter B (bei dem
diese abgeschlossen wurde) meint diese würde nur bei Krankheit
oder Todesfall in der Familie greifen - die Stornogebühr würde
ohnhin IN JEDEM FALL anfallen.
B wird seine Versicherung kennen, also vermute ich, dass die Auskunft stimmt. Bei den Reiserücktrittsversicherungen die ich kenne, ist immer eine saftige Selbstbeteiligung inbegriffen, also kostenneutral kommt man aus so einer Buchung nie raus.
Hat er Recht? Ich bin der Meinung man kann innerhalb
bestimmter Fristen von jedem Vertrag zurücktreten.
Das stimmt, aber nirgends steht, dass dieser Rücktritt immer kostenlos sein muß. Wenn der Veranstalter durch den Rücktritt vom Vertrag einen finanziellen Schaden erleidet, kann er den vom zurücktretenden Vertragspartner einfordern. Nichts anderes passiert hier.
Hat er Recht? Ich bin der Meinung man kann innerhalb
bestimmter Fristen von jedem Vertrag zurücktreten.
Ich wundere mich immer wieder, mit welcher Selbstverständlichkeit die Leute von solchen Annahmen ausgehen.
Stell Dir doch mal vor, Du sparst seit langer Zeit auf ein bestimmtes Kleidungsstück, Auto, was auch immer. Dann kaufst Du es Dir und freust Dich und nach 3 Tagen kommt der Verkäufer zu Dir und sagt, dass er nun doch vom Vertrag zurücktreten wolle und er will die Sache wieder haben.
Oder der Reisveranstalter sagt, nachdem Du die Reise gebucht und alles geplant und Sachen gekauft und Urlaub genommen hast, dass er nun doch den Reisvertrag nicht mehr mit Dir haben und von diesem zurücktreten wolle. Du könntest halt wann anders fahren.
Das nur mal, um zu verdeutlichen, warum man mit wenigen Ausnahmen, die Levay bestimmt schon dargestellt hat (Fernabsatzgeschäfte), grundsätzlicht nicht von einem Vertrag zurück treten kann, sondern an diesen gebunden ist.
Gruß
Dea
Hat er Recht? Ich bin der Meinung man kann innerhalb
bestimmter Fristen von jedem Vertrag zurücktreten.
Das stimmt
Nein das stimmt nicht, sondern nur dann, wenn es ganz ausnahmweise gesetzlich vorgesehen ist oder ein solches Rücktrittsrecht in den Vertrag aufgenommen wurde (wie allerings in den meisten Reiseverträgen).
Gruß
Dea
Hat er Recht? Ich bin der Meinung man kann innerhalb
bestimmter Fristen von jedem Vertrag zurücktreten.
Das stimmt, aber nirgends steht, dass dieser Rücktritt immer kostenlos sein muß.
Deine Aussage „das stimmt“ stimmt nicht! Ein Vertrag ist zunächst mal ein Vertrag ist ein Vertrag…
In gegenseitigem Einvernehmen kann man andere Vereinbarungen treffen. Aber pauschal muß ein Vertrag eingehalten werden.
Daß heutige Einzelhändler dem Kunden gegenüber äußerst großzügige Konditionen einräumen, bedeutet nicht und niemals, daß man im sonstigen Leben mal eben wieder von irgend einem Vertrag zurücktreten kann.