Rücktritt vom Vertrag ohne Reparatur?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mir vor knapp 1,5 Jahren ein neues Handy gekauft. Bereits innerhalb der ersten 6 Monate trat das Problem auf, dass sporadisch keine Anrufe/Sms empfangen oder getätigt werden können. Das Problem liegt am Handy selbst, der Netzbetreiber kann als Verursacher ausgeschlossen werden. Sobald das Handy ausgeschaltet und neu eingeschaltet wird, ist das Problem (vorübergehend) behoben.

Ich habe das Handy zurück zum Verkäufer gebracht und um Reparatur gebeten. Dieser hat das Handy an den Hersteller geschickt, welcher keinen Fehler finden konnte (da der Fehler ja wie gesagt auch nur sporadisch auftritt). Einige Monate später habe ich das Handy nochmals zur Reparatur gebracht. Diesmal wurde eine neue Software aufgespielt. Leider war der Fehler immer noch nicht behoben. Also habe ich diesmal (nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen) darum gebeten, mir entweder das Geld zurück zu geben oder ein neues Handy auszuhändigen.

Laut Auskunft des Verkäufers ist dies deshalb nicht möglich, da beim ersten Mal kein Fehler gefunden wurde. Nur, wenn der Fehler entdeckt wurde und daraufhin eine Reparatur erfolgt ist, könne ich das Handy zurückgeben. Ist diese Aussage korrekt? Wenn ja würde das ja bedeuten, dass ich nie zu einem funktionnierenden Handy komme, solange der Fehler nicht gefunden wird?!

Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.

Herzliche Grüße
Iloni