Rücktritt vom Vertrag,Schadensersatz, Rechtsanwalt

Ich habe ein altes Haus (Bj. 1880) gekauft nach 3 Besichtigungen. Das ein Renovierungsbedarf besteht, war klar. Wir hatten auch einen Baugutachter dabei, der aber nur dem Augenschein gesagt hat, dass das Haus soweit ok ist. Ein Anheben von Fussbodenbelägen usw. fand nicht statt und war auch nicht gewünscht, im Haus standen noch Möbel.
Nach der Schlüsselübergabe dann die Katastrophe.
Es ist jede Wand, auch die Innenwände feucht und die Fussböden sind alle feucht. Es ist mit Dachpappe, sogar in den Wänden gearbeite worden.
Der Schaden ist sehr hoch. Die Verkäufer sind 3 Geschwister, die das Haus der verstorbenen Mutter geerbt hatten. Die Abwicklunh lief über die Maklerin. Vor dem Kauf haben wir nochmal ausdrücklich und wiederholt nachgefragt, ob das Haus nicht feucht sei, da wie ein Gerücht gehört haben. Die Maklerin aber verneinte es, sie meint sie glaubt das nicht. Es wurde immer nach und nach etwas gemacht. Aber wie. Aufgrund unserer Besichtigung und auch des releativ guten Energiepasses waren wir guter Dinge und hätten auch eine feuchte Wand in Kauf genommen, aber nicht jede Wand und die Fussböden. Am Tag der Schlüsselübergabe haben wir dann nach Entdeckung des Schadens diesen sofort reklamiert.
Danach haben wir uns mit der Maklerin und einem der Verkäufer getroffen, der dann eine Schadensregulierung und sogar einen Rücktritt vom Vertrag vorschlug.
Da er dann aber zur Sicherheit einen Brief von meinem Anwalt bekam, hat er diese Bereitwilligkeit wieder widerrufen und nun wird abgestritten, etwas davon gewusst zu haben. Aber die Söhne waren öfter da zum Rasenmähen und haben auch tapeziert, was ich von der Nachbarin erfahren habe. Zudem wurden die Giebel vor 2 Jahren gemauert. Der Maurer ist ein Nachbar und der hat einem der Verkäufer auch darauf hingewiesen, dass es ein Wunder wäre, wenn keine Feuchtigkeit durch die neuen Giebel ins Haus käme usw. Der Energiepass ist verbrauchorientiert, was nach meinen Kentnissstand nicht richtig ist, da Bj.1880.Es muss ein bedarforientierter sein,mit Begutachtung vor Ort-
Auch hatte man gesagt, das Haus war immer schön warm, was von den Werten aber nicht stimmen kann. Auch fehlte der Modernisierungskatalog.
Warum weiss die Maklerin oder der Schornsteinfeger sowas nicht?
Zudem sollte vor 3 Jahren ein Bauunternehmer die feuchten Wände sanieren, aber da hat die Mutter noch gelebt und die Verkäufer geben an, davon nichts gewusst zu haben.
Was meint Ihr, wie stehen die Chancen, vom Kauf zurückzutreten? Zum Glück zahlt meine Rechtschutz.
Oder könnte man auch Makler oder Schornsteinfeger zusätzlich haftbar machen?

Hallo.

Zunächst einmal ist klar,das Sie einen Anspruch auf Schadenersatz oder wahlweise Rückgängigmachung des Vertrages haben.Solche Mängel dürfen nicht verschwiegen werden( Arglistige Täuschung § 123 BGB ,evt Betrug nach § 263 StGB ).

Schwierig wird es dann wenn Sie dem Verkäufer nachweisen müssen,das er von den Mängeln gewußt hat.

Auf alle Fälle sofort zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich halte sowohl Schadensersatzansprüche als auch einen erfolgreichen Rücktritt vom Kauf für unwahrscheinlich! Sie haben das Haus mehrfach besichtigt und sogar einen Gutachter dabei gehabt! Ob und welcher Form Sie dann das Gebäude begutachten oder sich einfach auf Aussagen des Verkäufers verlassen, obliegt Ihnen ganz allein!

Ein weiterer Aspekt ist, wie genau der Vertrag formuliert ist! Sind Gewährleitungsansprüche in diesem ausgeschlossen, werden Sie wohl leider auf den Kosten sitzen bleiben!

Sie müssten im Streitfall dem Verkäufer nachweisen, dass er Sie bewusst betrogen hat! Das dürfte, trotz aller vorliegenden „Beweise“ schwierig werden!

hallo

Fakt ist aber, dass der Verkäufer mir nichts verschweigen darf und er hatte Kenntnis davon, dass der Giebel nicht reicht, Wasser abzuhalten. Er hat es dann zumibdest billigend in Kauf genommen.
Da ist es egal, ob wir einen Gutachter dabei hatten oder nicht. Es war auch kein Gutachter, sonder nur ein selbständiger Bautechniker-
gruss

Schalten Sie auf jeden Fall einen Anwalt ein! Wenn er fair ist, wird er Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen, ob eine Anfechtung des Vertrages sinnvoll ist oder nicht!

hallo ferry
also mal vorweg, bei der möglichen schadenssumme lohnt sich auf jeden fall ein anwalt, der sich im bereich immobilienrecht/sachenrecht auskennt.
was mir zu deinem sachverhalt einfällt:
die aussage der maklerin, dass sie nicht glaubt, dass das haus feucht sei, könnte als beschaffenheitsvereinbarung gelten, dann hättet ihr euch beim kaufvertrag darauf geeinigt, dass du ein „trockenes“ haus kaufen willst. bekommen hast du ein feuchtes. das nennt man dann sachmangel, 434 bgb.
bei mangelhafter kaufsache gibt es fünf arten, wie man damit umgeht.
nachbesserung oder nachlieferung. das gleiche haus nachliefern geht nicht, die nachbesserung ist vermutlich mit (zu) hohen kosten verbunden, also kommen diese beiden nicht in frage.
minderung, d.h. du könntest verlangen, dass der preis reduziert wird. kommt für dich nicht in frage.
rücktritt: das willst du, dafür müsstest du dem verkäufer eine frist zur nachbesserung setzen, die fällt hier aber vermutlich aus, also kannst du direkt vom vertrag zurücktreten.
schadensersatz für vergeblich aufwendungen kannste auch verlangen, wenn du welche hattest. (schon tapeten gekauft, oder so)
das verhalten der maklerin spielt auch ne rolle, nach §311 Absatz 3 geht das, wenn sie besonderes vertrauen beim vertragsschluss hat. das müsste hier der fall sein.
über den energiepass kann ich dir leider nichts sagen.

unterm strich: einzige offene frage für einen rücktritt ist, ob du vor dem kauf genauer hättest hinsehen müssen. aber da ist meine einschätzung: nein, denn du hattest die energiegutachten, die zusicherung der maklerin, das in-augenschein-nehmen des gutachters etc.

ist für mich ein klarer rücktrittsgrund. kann natürlich dauern, bis du dein geld hast, weil du es gleich mit drei erben zu tun hast. je nachdem, wie die zueinander stehen, kannste dich entweder an jeden einzeln wenden oder musst von allen dreien fordern.
hoffe ich konnte dir helfen.
lg, jürgen