Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz bei Maßschneiderin?

Hallo an alle,

wenn man bei einer Maßschneiderin die Herstellung einer Hose in Auftrag gegeben hat, diese aber nicht verwendbar ist, weil sie schon nach erstmaligem Tragen an den Nähten eingerissen ist, weil der Stoff für die Herstellung der Hose gar nicht geeignet ist und man zuvor falsch beraten wurde, wie bekommt man da sein Geld für Stoff und Herstellung zurück? Reklamation ist bereits erfolgt und eine Einigung, daß eine Reparatur und Nacherfüllung nicht möglich ist. Auch die Herstellung einer neuen Hose kommt für die Schneiderin nicht in Frage.

  1. Müßte man vom Vertrag zurücktreten? Oder reicht es zu schreiben, daß man sein Geld wieder zurück will?

  2. Verfällt der Anspruch auf Schadensersatz, wenn man vom Vertrag zurückgetreten ist, weil er existiert ja dann nicht mehr?

  3. Kann man in einem Schreiben gleichzeitig das Geld für die Hosenherstellung als auch für den Stoff verlangen, also quasi Rücktritt vom Vertrag (bzw. eine Alternative) und Schadensersatzforderung in einem Schreiben abwickeln?

  4. Muß man die Hose bei Vertragsrücktritt aushändigen? Oder kann man sie nur kurzfristig für die Versicherung der Maßschneiderin zur Verfügung stellen und dann mit Fristsetzung zurückverlangen?

Die fiktive :wink: Schneiderin meinte, die Versicherung würde die Hose dann einbehalten, was Quatsch ist, wie ich von anderer Seite erfahren habe. Ich vermute, Sie will die Hose evtl. verschwinden lassen, damit kein Beweis mehr für Schandensersatzansprüche da ist (der Stoff war sehr teuer!), weshalb ich gern alles in einem Aufwasch erledigen wollen würde. Reichen für die Versicherung nicht auch Fotos? Oder kann man sagen, die Hose wird erst nach Rückzahlung der Kosten zur Verfügung gestellt?

Da ich noch nie etwas reklamiert habe, wäre ich für allgemeine Hinweise dankbar!

Liebe Grüße

Sunshine

Dann ist doch alles klar, wenn man sich sogar geeinigt hatte. Was sagt denn die Schneiderin ? Du wirst doch dein Geld (Stoff und Nählohn) zurückgefordert haben. Das ist doch die Konsequenz aus Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Rücktritt vom Kauf und Rückzahlung des Kaufpreises. Der sich hier aus Nählohn (klar) und Stoffbeistellung durch Kunden darstellt.

Wenn alles so klar ist, wieso ist es dann nicht längst abgewickelt ?

Du hast kein Recht an der Hose, wenn Du Geldersatz für alles bekommst. Einfacher Grundsatz Ware zurück, Geld zurück.
Hier hast Du Stoff selbst bereitgestellt (ist also deiner), daraus wurde die Hose genäht. Wenn der Stoffpreis nicht erstattet würde, dann hättest Du Recht. Stoff müsste an Dich zurückgegeben werden.

MfG
duck313

Hi duck313,

danke für Deine Antwort! Es klingt einfach, ist es wohl aber nicht. Der Kaufpreis setzt sich nicht aus Nählohn und Stoffbeigabe zusammen, sondern ist eben nur der Nählohn. Das Geld für den Stoff muß man im Rahmen von Schadensersatz zurückfordern, worauf man auch nur Anrecht hat, wenn man nachweisen kann, daß man den Stoff NACH der Beratung durch die Schneiderin gekauft hat (was ich kann). Deshalb bleiben für mich eben noch die obigen Fragen der Abwicklung der „Geldeintreibung“ offen und habe ich das Geld bisher noch nicht schriftlich mit Fristsetzung etc. eingefordert. Ich wollt mich erstmal erkundigen.

Liebe Grüße,

Sunshine

Sie hatte ja auch geschrieben:

Sie will die nur vorher nicht rausrücken, was verständlich ist, wenn sie der Schneiderin nicht traut.

Guten Abend.

Man könnte hier wohl verschiedentlich noch weiter in die Details gehen; insb wenn ich sehe, dass man sich zwar schon darauf geeinigt habe, dass man die Voraussetzungen des Rücktritts anerkennt, man nun aber trotzdem fragt, ob man den Rücktritt ausdrücklich erklären müsse, frage ich mich nach der Motivation hierzu.

Kurz zusammengefasst jedenfalls ein paar Dinge:

Man kann Rücktritt und Schadensersatzanspruch nebeneinander geltend machen; auch gleichzeitig. Es ist richtig, dass der Vertrag nach dem Rücktritt ja eigentlich „weg“ ist bzw man das mit gutem Recht so sehen kann; daher hat die Gesetzgeberin das ausdrücklich klargestellt.

Nach einem Rücktritt hat man herauszugeben, was man erhalten hat. Das ist in diesem Fall nicht die Hose und auch nicht der Stoff. Man war vorher Eigentümer des Stoffes und ist nachher Eigentümer der Hose. Erhalten hat man nur die Werkleistung; hierfür ist theoretisch nur Wertersatz denkbar, weil man die Werkleistung schlecht herausgeben kann. Anscheinend war sie hier aber noch dazu wertlos. Umgekehrt hat die Näherin Geld erhalten; dieses hat sie, grundsätzlich mit Zinsen, ihrerseits herauszugeben.

Die Hose wäre grundsätzlich nur dann herauszugeben, wenn die Näherin selbst die gewünschte Hose neu herstellt.

Schöne Grüße

Die Hose wäre grundsätzlich nur dann herauszugeben, wenn die Näherin selbst die gewünschte Hose neu herstellt. Man kann vllt darüber streiten, ob dasselbe gelten muss, wenn man Schadensersatz für zur anderweitigen Mangelbeseitigung erhält.

Danke Droitteur für Deinen Beitrag!

Ich bin nur deshalb misstrauisch, weil sich die Schneiderin von Anfang an gewehrt hat, den Fehler anzuerkennen. Erst als ich mit Anwalt gedroht hab und ihr gesagt hab, daß ich die Hose von einer anderen Schneiderin hab prüfen lassen und daß diese auch vor Gericht aussagen würde, lenkte sie ein.
Sie zahlt mir sicher den Nähpreis zurück, den Stoffpreis denke ich nicht. Deswegen will ich da formal keinen Fehler machen.
Hab jetzt einfach eine Zahlungsaufforderung für Näh- und Stoffpreis per Einschreiben rausgeschickt und schaue was passiert.
Sie will die Hose für ihre Versicherung haben, um sich von der das Geld zurückzuholen. Denke nicht, daß das klappt, denn es war ihr Verschulden. Sie hat den Stoff vor Herstellung der Hose begutachtet und hätte den Auftrag auch ablehnen können.

Lieben Gruß

Sunshine

Sehr gern und Danke für die Rückmeldung! :slight_smile:

Ich kenne ihre Versicherung nicht, aber solange sie nicht vorsätzlich gehandelt hat, kann die Versucherung durchaus auch für verschuldete Schäden aufkommen. Vielleicht kommt ihr ja unkomplizierter weiter, wenn du ihr die Hose für ihre Versicherungsgeschichte gibst und sie dir dafür auch den Stoffersatz zusagt. Vllt wäre das für sie immer noch billiger, als wenn sie gar nichts von der Versicherung erhält und sie die Hose aus eigener Tasche bezahlen muss.

Letztlich hab ich aber von Versicherungen keine Ahnung; vllt solltest du auch einfach auf dein Gefühl hören, aber was wirst du stattdessen machen? Am Ende würde dir so oder so nichts anderes übrig bleiben, als deine Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

Schöne Grüße

Na gerne doch Droitteur,

ich freu mich doch, wenn jemand antwortet und mir helfen möchte. :slight_smile:

Wir werden sehen, wie es sich entwickelt. Einen Anwalt, der das machen würde habe ich ja schon. Nur hoffe ich auch, daß es vielleicht gar nicht nötig sein wird.

Liebe Grüße

Sunshine