Wie ist die Rechtslage bei folgendem Sachverhalt:
Man schließt übers Internet einen Vertrag ab (Geld wird vom Konto auch gleich abgebucht), welcher aber anscheinend nicht erfüllt wird. Mehrmaliges nachfragen per Telefon bleibt auch ohne Erfolg. Nach zwei Monaten (als immer noch nichts passiert ist) fordert man über die Bank das Geld zurück und tritt vom Vertrag aufgrund mangelnder bzw. nicht erbrachter Leistung zurück.
Jetzt (also einen Monat nach Kündigung) meldet sich die Firma und fordert das Geld plus Gebühren zurück, da angeblich keine Schuld bei dieser Firma liegt und (Auszug aus AGB) „die Nichtzuteilung bzw. Verzögerung der Zuteilung eines Domainnamens berechtigt weder zur außerordentlichen Kündigung, Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadenersatz, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.“
In der Zwischenzeit wurde der Vertrag mit einer anderen Firma geschlossen und der Vertrag wurde innerhalb von zwei Tagen erfüllt.
Wer ist im Recht ? Die Firma (die ihr Geld haben will) oder ich, die fristlos gekündigt bzw. vom Vertrag zurückgetreten ist ? Was kann ich tun ?
Generell kann man wegen nicht erbrachter Leistungen von Verträgen zurücktreten; allerdings müßte man den Vertragspartner vorher anmahnen und eine genaue Frist setzen. In dieser Mahnung muß dann auch die Konsequenz stehen die nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt: Z.B. „Wenn die vertraglich zugesicherte Leistung nicht bis zum xx.xx.xx erfüllt ist, trete ich vom Vertrag zurück.“
Ich persönlich glaube daß du in deinem Fall zumindest den der Firma entstandenen Schaden erstatten mußt, soweit sie einen solchen nachweisen kann.
Allerdings hätten die dir auch kein Geld einziehen dürfen, ohne eine Leistung zu erbringen.
Genaue Angaben kann dir wohl nur ein Anwalt erteilen, da man auch die AGB des Anbieters prüfen sollte. Diese sind nämlich nicht immer „astrein“.
MfG
Dietmar
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Generell kann man wegen nicht erbrachter Leistungen von
Verträgen zurücktreten; allerdings müßte man den
Vertragspartner vorher anmahnen und eine genaue Frist setzen.
In dieser Mahnung muß dann auch die Konsequenz stehen die nach
fruchtlosem Fristablauf erfolgt: Z.B. „Wenn die vertraglich
zugesicherte Leistung nicht bis zum xx.xx.xx erfüllt ist,
trete ich vom Vertrag zurück.“
Da hast Du Recht. Ich habe (leider nur telefonisch) mehrmals mit denen Kontakt aufgenommen und nachgefragt, wann ich denn mit den Unterlagen rechnen kann, jedesmal sagte man mir, daß die Unterlagen in den nächsten Tagen bei mir eintreffen würden…
Ich persönlich glaube daß du in deinem Fall zumindest den der
Firma entstandenen Schaden erstatten mußt, soweit sie einen
solchen nachweisen kann.
Das wäre zum Beispiel dann die Rücküberweisungsgebühr der Bank…
Allerdings hätten die dir auch kein Geld einziehen dürfen,
ohne eine Leistung zu erbringen.
Sie sagen halt, daß sie bereits für mich tätig geworden sind, z.B. Einrichtung des Speicherplatzes, etc.
Auf AGB kann sich diese Firma nicht berufen
AGB werden nur dann Vertragsinhalt, wenn die Fa. bei Vertragsschluß ausdrücklich auf die AGB hingewiesen hat, UND wenn Du die Möglichkeit hattest, „in zumutbarer Weise“ von den AGB Kenntnis zu nehmen, alles in § 2 I ABG-Gesetz.
Es dürfte an beidem (Hinweis und Möglichkeit der Kenntnisnahme) fehlen, also sind die AGB nicht Vertragsbestandteil.