Rücktritt vom vom Vertrag der Ferienwohnung,
für den Urlaub wegenKrankheit.
Welche Pflichten, welche Rechte habe ich.
Ich habe den Vermieter 8 Tage vorher die Krankheit informiert. (Minuskusriss am Knie)
Wielviel oder übehaupt muß ich zahlen?
Rücktritt vom vom Vertrag der Ferienwohnung,
für den Urlaub wegenKrankheit.
Welche Pflichten, welche Rechte habe ich.
Ich habe den Vermieter 8 Tage vorher die Krankheit informiert. (Minuskusriss am Knie)
Wielviel oder übehaupt muß ich zahlen?
Hi,
Du wirst ja hoechstwahrscheinlich bei Vertragsabschluss mit Deiner Unterschrift bestaetigt haben dass Du die AGB gelesen und akzeptiert hast. Da wird es drinstehen. Als schau da nochmal nach…
Gruss
K
hallo,
der Vertrag kam ohne AGB nur per E-Mail zustande.
Ich habe die Ferienwohng privat aus dem Internet.
Wichtig war mir diese Frage, ob bei Krankheit keine Kosten enstehen, oder ob ich 50% bis 100% zu zahlen habe.
HaJoSo
Vertragsrecht
Moin,
also zu klären wäre die Frage: Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ? Und: Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Vertragsverhältnis (wenn denn eins zustande gekommen ist) ?
Das sind Fragen, die du besser im Rechtsbrett stellst.
Liebe Grüße
Hallo,
Es besteht kein schriftlicher Vertrag, keine Unterschrift, sondern nur gegenseitige E-Mail-Bestätigung, den Urlaub in der Ferienwohnung zu mieten.
HaJoSo
Ein Vertrag ist sicher zustande gekommen. Man war sich ja einig. Stichwort: Beherbergungsvertrag. Sicher am allerbesten wenn man dem Vermieter einfach mal eine nette Mail schreibt und sagt „Sorry, das ist passiert, ich kann nicht kommen, was nun?“ als gleich mit Paragraphen um sich zu werfen.
Meine Meinung
K
Hi,
aus Krankheitsgründen kannst Du so einen Vertrag nur in äußerst seltenen Fällen kostenlos kündigen. Eine Stornogebühr wird also ziemlich sicher fällig.
Alles Weitere kann Dir nur der Vermieter sagen.
bye
Rolf
Hallo Hajo,
warum, glaubst Du, gibt es Reiserücktrittsversicherungen?
Der Vermieter muß Dir das anteilige Geld für Strom, Gas, Wasser und Endreinigung erlassen.
Du hast das Recht, einen Ersatzmieter zu gleichen Konditionen, die für Dich galten, zu stellen.
Der Vermieter kann sich um einen Ersatzmieter kümmern, kann aber die Differenz der Mieten, wenn er die Wohnung zum Sonderpreis anbietet, einbehalten, ebenso ein Vermittlungshonorar für Inserate oder persönliche Bemühungen.
Trotzdem gute Besserung!
Manfred
Hallo,
Der Vermieter muß Dir das anteilige Geld für Strom, Gas,
Wasser und Endreinigung erlassen.
wie kommst Du darauf?
Vorab zur Information: ein Vermieter ist kein Reiseveranstalter.
Gruß
Christian
HaJoSo sagt danke
Der Gastaufnahmevertrag
Vertragsabschluss
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.
Vermieterpflichten
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung oder das Ferienhaus in einwandfreier Beschaffenheit nach den gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung oder das Ferienhaus trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, reservierte Ferienwohnungen oder Ferienhäuser baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Pflichten des Gastes
Wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung oder das Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der eingesparten Aufwendungen zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise fällig.
AGB, BGB
Der Gastaufnahmevertrag
Das sind AGB, die Du im Netz gefunden hast, im BGB steht davon nichts.
Rechte und Pflichten von Gästen und Gastgebern.
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung von Ferienwohnungen und / oder Ferienhäusern nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung und -reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtssprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten.
Aus http://www.mueritzinformation.de
Ich halte mich dennoch dran, ohne juristische Kleinkrämerei.
Hallo,
beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages
(BGB) und sind verbindlich.
da steht aber nichts über die Abrechnung von Gas, Wasser oder Endreinigung bei Stornierung.
Ich halte mich dennoch dran, ohne juristische Kleinkrämerei.
Das ist ja auch wunderbar, nur sind es eben keine gesetzlichen Regelungen. Natürlich kann man die Endreinigung nicht als separaten Posten in Rechnung stellen, wenn der Kunde gar nicht aufläuft, aber wenn die Reinigung im vereinbarten Preis enthalten ist, wird es schwierig, das auseinanderzuklamüsern - erst recht, wenn die Putzfrau fest engagiert ist und nicht stundenweise bezahlt wird.
Für Gas, Wasser, Strom usw. gilt das analog.
Gruß
Christian
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