Hallo,
ich habe bei einer Werkstatt den mündlichen Auftrag für die Bestellung eines neuen Schloss-Satzes für mein Auto gegeben, da die Schlösser hakten (Citroen C1). Dank Spray gehen sie nun wieder, aber die Werkstatt sagt, ich kann von der Bestellung nicht zurück treten, Es geht um Kosten von fast 300,- nur das Material, Einbau käme noch dazu.
Gilt denn bei Kfz-Teilen nicht das normale deutsche Vertragsrecht? - Ich weiß von Ebay, dass man von Käufen bei offiziellen Händlern immer innerhalb einer bestimmten Zeit wegen Widerspruch zurück treten kann. Das müsste doch für die Werkstatt der Firma Citroen gegenüber auch gelten, oder?
Bitte nur Antworten von Wissenden,
DANKE im voraus!