rücktritt von der prüfung --sportbootführerschein-

hallo,
ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen thema bin.
also folgender fall:

jemand meldet sich, zb beim spobo-berlin für eine sportbootführerscheinprüfung an. nun kann er aus privaten gründen (also keine krankheit, todesfall, etc) nicht an der prüfung teilnehmen und würde gerne zurücktreten und natürlich auch die prüfungsgebühr zurückerstattet bekommen.
welche rechte/pflichten hat er? gibt es ein recht auf rückerstattung? (es hat ja bis jetzt noch keine prüfung stattgefunden…)

beste grüße
eva

moin,
so ein kompletter fuehrerschein kostet

hallo khs,
da du keine ahnung zu haben scheinst, ignoriere ich deine sinnlose und arrogante äußerung und hoffe, dass sich jemand mit erfahrung und wissen zu diesem thema äußern kann.

dir noch einen schöne zeit beim rumsurfen und leute beleidigen…wenn du das eine sinnvolle zeitnutzung nennst, dann noch viel spaß dabei.

Hallo!

jemand meldet sich, zb beim spobo-berlin für eine
sportbootführerscheinprüfung an. nun kann er aus privaten
gründen (also keine krankheit, todesfall, etc) nicht an der
prüfung teilnehmen und würde gerne zurücktreten und natürlich
auch die prüfungsgebühr zurückerstattet bekommen.

Sofern der Vertrag keine dementsprechende Klausel vorsieht, dürfte er da wenig Chancen haben.

welche rechte/pflichten hat er?

Recht: Er darf an der Prüfung teilnehmen.
Pflicht: Er muss bezahlen.

Wenn er auf das Recht verzichtet, ist das sein Problem.

gibt es ein recht auf
rückerstattung?

Nein.

Gruß,
Max

Hallo,

du meinst also, daß deine Antwort mehr Webspace verdient?

Zur Info: mein Sportbootführerschein hat 2001 ca. 700,- DM gekostet zzgl. Prüfungsgebühren.

Wenn du diese Summe aus dem Ärmel schütteln kannst, ist das schön für dich - andere können es nicht.
Und genau für solche Fragen ist dieses Brett da.

Also, besser mal vorm Schreiben ein wenig nachdenken, gelle?!

Gruß
Christian

@Mod: Keine Löschungsbestätigung notwendig, wenn dieser Unterbaum - hoffentlich - im Nirvana verschwindet.

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