hallo,
ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen thema bin.
also folgender fall:
jemand meldet sich, zb beim spobo-berlin für eine sportbootführerscheinprüfung an. nun kann er aus privaten gründen (also keine krankheit, todesfall, etc) nicht an der prüfung teilnehmen und würde gerne zurücktreten und natürlich auch die prüfungsgebühr zurückerstattet bekommen.
welche rechte/pflichten hat er? gibt es ein recht auf rückerstattung? (es hat ja bis jetzt noch keine prüfung stattgefunden…)
beste grüße
eva