Rücktritt von einem mundlichen Kaufvertrag!

Ich habe letztes Jahr von einem Bekannten ein Bett bekommen. Er wollte dafür 300Euro.
Als ich das Bett aufgebaut hatte hat sich herausgestellt das es nicht 1,4 sondern 1,2 breit ist.
Sollte es nicht mehr und hatte mit ihm besprochen das er es entweder wieder haeben kann oder ich es versuche zu verkaufen.
Er war damit einverstanden. Ich habe nun das Bett über ebay versucht zu verkaufen und auch über an-/verkauf Geschäften.
Da es leider keiner wollte ist er mit dem Preis auf 150Euro runter gegangen. hab es aber auch zu dem Preis nicht verkauft bekommen.
Dann hat er gedroht das Bett abzuholen. War inzwischen ganz froh das es so geregellt wird und habe ich ihm dreimal eine e-mail geschrieben mit verschiedenen Terminen. Auf keine hat er geantwortet.
Jetzt 6 monate später will er das Geld von mir haben und behauptet ich habe mich auf keine e-mail gemeldet, obwohl ich es gemacht habe und in den letzten 6 monaten keine mehr bekommen habe.
Leider habe ich die ersten e-mail nicht mehr und weiß jetzt nicht was ich machen soll!!!

Bitte helft mir!

Sie haben das Bett nicht erworben, da es nie zu einer Einigung über den Kaupreis gekommen ist. Einigung und Übergabe sind aber die Mindestanforderugnen an ein Kaufgeschäft, aus dem dann ein zahlungsanspruch abzuletien wäre. An Ersterem mangelt es für einen solchen Vertag. Nachdem sich herqusgestellt hat, das das Kaufangebot nicht dem entsprach, was Sie erwartet hatten, haben Sie ja das Angebot abgelehnt. Danach ist es erneut zu fruchtlosen Verhandlungen über den Kaufpreis gekommen und das bei Ihnen einstweilen abgestellte Bett sollte wieder abgeholt werden. Verlangen Sie ultimativ die Abholung und reden Sie dabei nicht von einem Kaufvertag, den es ja nicht gibt!

hi, weiss Du was? Ignorier den Typ! Was ist das für ein/e Bekannte? Ein Ar…?
Von dem würde ich nicht mehr vor dem Haustür stehen lassen!
Brich einfach den Kontakt zu der/m! Er ist nicht Wert!!!