Rücktritt von einem noch nicht erfüllten vertrag

hallo zusammen,

wenn person a heute einen vertrag unterschreibt, am 01.01.2025 etwas z.b. ein mietverhältnis einzugehen…ist person unbedingt an die gesetzlichen kündigungsfristen gehalten, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde?wie kommt man da wieder vorher raus, wenn man morgen feststellt, dass der vertrag käse ist?das mietrecht ist deshalb genannt, weil hier zb. die kündigungsfristen explizit definiert sind, hätte aber auch ein arbeitsverhältnis sein können…

mein rechtsgefühl versteift sich darauf, dass eine gesetzliche kündigungsfrist dann doch nicht greifen kann, wenn die dafür vorgesehene situation noch in der zukunft liegt…?

Oder?

danke im vorraus
terror

Hallo terror,

grundsätzlich gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Wenn Du Dich also heute verpflichtest, in 20 Jahren irgendetwas zu machen, dann hast Du das zu machen, auch wenn Du es später für Käse hälst. Grundsätzlich kannst Du also nur in dem im Gesetz vorgegebenen Rahmen einen Vertrag kündigen, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, im Extremfall von einem Vertrag loszukommen. Vorliegend scheint es aber keine solche Ausnahme zu geben. Vielleicht könnte der Vertrag auch aus irgendeinen Grund nichtig sein. Aber dazu hast Du auch keine Anhaltspunkte gegeben.

Letztlich sind die Kündigungsgründe der einzelnen Vertragsverhältnisse so unterschiedlich, dass man keine allgemeine Aussage dazu geben kann. Gerade beim Arbeitsrecht gibt es bei der Kündigung so viele Besonderheiten, dass man keine so pauschale Aussage treffen kann, wie Du es Dir vielleicht gerne wünschst.

Gruß
Andreas

Servus,

auch wenn du hier im Brett „allg. Rechtsfragen“ nochmal das gleiche wie bei „Mietrecht“ anfragst, so ändert sich an der Antwort, die dir anscheinend nicht gefällt, auch nichts.

Stell dir vor, du unterschreibst heute einen Mietvertrag mit Mietbeginn 01.01.2006. Stell dir weiter vor, der Vermieter möchte dich auf einmal nicht mehr einziehne lassen und kündigt deshalb vor Mietbeginn den Mietvertrag. Wäre dir das recht? Du hast deinen momentan noch bestehenden Mietvertrag betreits auf 31.12.2005 gekündigt. Was machst du dann? Und bis zu welchem Zeitpunkt soll die vorzeitige Kündigung des unterschriebenen Mietvertrags zulässig sein? Kann auch noch am 30.11. vorzeitig gekündigt werden? Oder am 15.12.? Wie wäre es mit dem 31.12.?

Es bleibt dabei:
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

Grüße von
Tinchen