Rücktritt von einem Privatverkauf

Für den Rein hypothetischen Fall,
dass jemand Beim ,via internet besprochenen, Kauf von Aquariumfischen
sich auch noch das Becken ( Kaufpreis 120 €) hat aufschwatzen lassen,
aber selbst keine Ahnung von Preisen und Qualitätsstandards in diesem Bereich hat. Ihr wurde aber noch am selben Tag gesagt, das das Alter und die Beschaffenheit einen solchen Preis nicht rechtfertigen.
Wie kommt diese Person aus einem Solchen( mündlcihen ) Vertrag wieder Raus.
ich hattte schon überlegt, da es sich um einen Kauf in einer Privatwohnung handelt, dessen vertragsgegenstand erst in der Wohnung verhandelt wurde(Haustürgeschäft?), und Gewährleistungen und Rücktritt nicht ausgeschlossen wurden, das eine 2 wöchige Rücktrittsregelung gilt ( ohne angaben von Gründen).§312 und §355 BGB

Anders dachte ich auch, Diese Fiktive Person um die Beschaffenheiten bei gebrauchten Aquarien nicht bescheid wusste, dass der Irrtumsparagraph vielleicht ziehen könnte. §119 BGB

Hat da jemand eine Ahnung und kann mir bei diesem hypothetischen Fall helfen?

Hallo,

Gegenbeispiel: jemand hat sich beim Verkauf eines Aquariumbeckens für 120 Euro griechische und italienische Geldscheine aufschwatzen lassen aber dann am selben Tag erfahren, daß Herkunft und Beschaffenheit die Abgabe des Aquariums dafür nicht rechtfertigen.

Frage:

Wie kommt diese Person aus einem Solchen( mündlcihen ) Vertrag
wieder Raus.

Gar nicht.

Gründen).§312 und §355 BGB

Sind nicht einschlägig, da kein Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher.

Anders dachte ich auch, Diese Fiktive Person um die
Beschaffenheiten bei gebrauchten Aquarien nicht bescheid
wusste, dass der Irrtumsparagraph vielleicht ziehen könnte.
§119 BGB

Der will nicht darauf hinaus, daß man sich beim Kauf irgendwie vertan hat, sondern daß man eine Willenserklärung abgab, die man nicht abgeben wollte. Hier: 1200 Euro statt 120 oder 120 für ein verlaustes Sofa statt für ein Aquarium. Die Person wollte aber das Aquarium für 120.

Wenn man Deinem Ansatz folgte, ließe sich die Hälfte aller Geschäfte bei Ebay & Konsorten wegen Irrtums anfechten, weil die Leute zu viel Geld für irgendwelchen Plunder bezahlen bzw. mehr zahlen als sie bei Amazon o.ä. dafür bezahlen müßten.

Auch wenn der Gesetzgeber immer mehr in die Richtung geht, wird der Bürger nicht vor jeder Dummheit geschützt.

Gruß
Christian