Hallöchen zusammen,
jemand bucht ein Hotel über eine Internetseite. Gilt hier dann auch das Fernabsatzrecht? Könnte der Buchende noch innerhalb von 14 Tagen kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten?
Ein Auszug aus der AGB:
_4. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Aufenthaltsbeginn von dem Beherbergungsvertrag und dem Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Navelar. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Der Rücktritt von dem vermittelten Beherbergungsvertrag richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners / Leistungsträgers des Kunden, wenn diese dem Kunden vorlagen und Vertragsinhalt mit dem Kunden wurden. XXX ist dabei berechtigt, an den Kunden die vom Vertragspartner des Kunden, d.h. dem Leistungsträger oder Hotel, berechneten Rücktrittsentschädigungen weiterzuleiten und in Rechnung zu stellen zuzüglich eines eigenen Aufwendungsersatzes bis zu 25,00 Euro. Dem Kunden bleibt dabei stets unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden dem Vertragspartner oder Navelar überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als einer berechneten Pauschalen entstanden ist.
4.3 Sofern keine Rücktrittsbedingungen des Vertragspartners des Kunden Vertragsinhalt wurden, kann Navelar im Namen und in Vertretung des Hotels eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen für die Aufwendungen des Hotels nach dieser Ziffer verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Hotelzimmerpreis unter Abzug des Wertes der vom Hotel gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was es durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann. Das Hotel / Navelar in Vertretung des Hotels kann eine Rücktrittsentschädigung konkret oder pauschaliert unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Aufenthaltsbeginn in Prozent des Zimmer- oder Appartmentpreises wie folgt berechnen:
Bei Beherbergungsverträgen / Mietverträgen / Appartements:
Bis zum 42. Tag vor Aufenthaltsbeginn 20%
ab dem 41. bis 28. Tag vor Aufenthaltsbeginn 40%
ab dem 27. Tag vor Aufenthaltsbeginn
und ab Nichtantritt 80%
Dem Kunden bleibt stets unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen
entstanden ist._
Über Infos würde ich mich freuen!
Danke!