Rücktritt von Grundschuldbestellung?

Moin moin,
folgendes:
Ich bin äusserst unzufrieden mit der Bank, bei der ich grad einen Darlehensvertrag unterschreiben will. Die schreiben an der Ausfertigung des Antrags mittlerweile fast 4 Wochen. Seither werde ich vertröstet mit „Urlaub“, „EDV-Unstellung“ etc. Leider habe ich schon die Grundschuldbestellungsurkunde bekommen und diese beim Notar vorgelegt (eingetragen). Und leider habe ich vom Verkäufer der Wohnung schon eine Mahnung bekommen (okay, der hat ein paar Tage Kulanz eingeräumt)

Nur mal grundsätzlich:
Könnte ich davon kurzfristig zurücktreten, um die Bank zu wechseln? (kosten entstehen natürlich…)

Dank!!
b.

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du noch keine Darlehensvertrag abgeschlossen. Dann gibt es auch nichts, wovon Du zurücktreten kannst. Bezüglich der Grundschuldbestellung ist die Bank verpflichtet Dir eine Löschungsbewilligung zu erteilen. Ist die Eintragung schon erfolgt ? Evtl. kann der Notar den Auftrag beim Grundbuchamt noch zurücknehmen.
Ein Problem bekommst Du evtl. mit dem Verkäufer. Schwierig wird es sein eine Bank zu finden, bei der Du schnell einen Vertrag bekommst. Solltest Du schon einen Vertrag unterschrieben haben, kommt auf jeden Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung / Nichtabnahmeentschädigung auf Dich zu. Kann teuer werden.
Allerdings würde ich bei der Bank einfach mal Druck machen. Vorstandsbeschwerde ist da das Zauberwort.
Evtl. kannst Du auch versuchen, Sie für Schäden haftbar zu machen. Z.B. die Verzugszinsen, die die verspätete Kaufpreiszahlung evtl. verursacht.

Gruß Tanja

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tach auch Tanja,

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du noch keine
Darlehensvertrag abgeschlossen. Dann gibt es auch nichts,
wovon Du zurücktreten kannst. Bezüglich der
Grundschuldbestellung ist die Bank verpflichtet Dir eine
Löschungsbewilligung zu erteilen. Ist die Eintragung schon
erfolgt ? Evtl. kann der Notar den Auftrag beim Grundbuchamt
noch zurücknehmen.

Darlehensvertrag ist noch nicht abgeschlossen - eine frage ist: wie schnell „muss“ die bank die löschungsbewilligung herausgeben? immerhin möchte ich ja, dass die potentiell neue bank schnell auszahlt…
den notar werde ich gleich morgen anrufen.

Ein Problem bekommst Du evtl. mit dem Verkäufer. Schwierig
wird es sein eine Bank zu finden, bei der Du schnell einen
Vertrag bekommst. Solltest Du schon einen Vertrag
unterschrieben haben, kommt auf jeden Fall eine
Vorfälligkeitsentschädigung / Nichtabnahmeentschädigung auf
Dich zu. Kann teuer werden.

der verkäufer ist erfreulicherweise recht kulant und auf unserer seite (auch er hat die bank schon am telefon erlebt… kopfschüttelnd… er glaubt uns und hat das auch von der bank bestätigt bekommen, dass wir alles korrekt und schnell eingereicht haben)

Allerdings würde ich bei der Bank einfach mal Druck machen.
Vorstandsbeschwerde ist da das Zauberwort.
Evtl. kannst Du auch versuchen, Sie für Schäden haftbar zu
machen. Z.B. die Verzugszinsen, die die verspätete
Kaufpreiszahlung evtl. verursacht.

immerhin weiss der leiter der kreditabteilung bescheid… ich will solche institute nur einfach nicht mit meinem geld (und das ist in diesem fall recht viel und über 20 jahre…) unterstützen (bisher habe ich das mit der „servicewüste deutschland“ immer für ünertrieben gehalten…). und wenn es irgendwie noch geht wird dies „mein exempel“ sein:wink:) (sorry für humor…)

danke & grüsse, bosm.

Gruß Tanja