Guten Tag, X hat folgendes Problem. Seine Eltern haben einen Makler beauftragt mit dem Verkauf ihres Hauses (mündlich). Vor einem Monat hat der Makler einen Interessenten gefunden. Dieser war kaufbereit. Nun versucht der potentielle Käufer seit ca. 1 Monat eine Bank zu finden, die ihm einen Dahrlehen in der gewünschten Höhe vergibt. Mittlerweile ist es den Eltern von X zu viel „Wartezeit“ und sie haben sich sogar dafür entschieden nicht zu verkaufen. Dies freut den Makler natürlich sehr wenig und dieser verlangt nun die Maklerprovision von den Eltern. Hat der Makler Recht? Würde er ein Rechtstreit gewinnen? Vielen Dank schon mal für die Antworten! Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
nach meinem Wissen hat der Makler nur einen Anspruch, wenn es zu einem Kaufvertrag gekommen ist.
Aus welchem Grunde, ist eigentlich egal.
Wenn er mit seinem Auftraggeber (dem Verkäufer) nicht mehr zufrieden ist, dann sollte er den Makelvertrag kündigen.
mfg
wissender
Maklerprovision von den Eltern. Hat der Makler Recht? Würde er ein Rechtstreit gewinnen?
Die Antwort steht im Maklervertrag drin. Üblicherweise wird der Makler nur vergütet, wenn es zu einem Kauf- oder Mietvertrag kommt. Eine abweichende Klausel könnte aber im Vertrag enthalten sein.
mit dem Verkauf ihres Hauses (mündlich).
Hier wird dem Makler sein Problem liegen. In dem Fall geht man üblicherweise davon aus, dass erst die positive Vermittlung eine Courtage auslöst.
Selbst wenn der Vertrag mündlich zustande gekommen ist, ist das noch kein „Exklusivvertrag“, d.h. hier sind keine Kosten angefallen…