Käufer X hat vor 2 Monaten eine Wohnung gekauft die erst in 1 jahr fertig ist.Da sich aber in seinem Privat Leben einiges verändert hat möchte Käufer X vom Kauf der Wohnung zurücktreten.
wenn er die mit notariellem Kaufvertrag gekauft hat ist nichts mit Storno. Er muss die Wohnung dann halt weiterverkaufen. Dabei bleibt X auf einigen Kosten sitzen:
Notarkosten
Grunderwerbsteuer
Vorfälligkeitsentschädigung (wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird)
Diese Kosten sind nicht als niedrig zu betrachten! Auf Deutsch: Das wird ein sehr teurer Spaß.
Hallo.
Kurze allgemeine Anmerkung: Von einem Kaufvertrag - egal ob notariell oder nicht, egal ob Eigentumswohnung oder Unterhose - kann keiner einfach so zurücktreten. Vertrag ist Vertrag und beide Parteien müssen ihre jeweiligen vertraglichen Pflichten erfüllen.
Du müsstest die Wohnung also selbst weiterverkaufen. Ich weiß nicht ob es evtl. die Möglichkeit gibt, dass Du Dich mit dem Bauträger auf eine Vertagsauflösung einigst, was der sich aber sicher (gut) bezahlen lässt. Auch auf den Notarkosten usw. wirst Du auf jeden Fall sitzen bleiben.