Rücktritt von Küchenbestellung

Hallo,

ich wollte umziehen,aber aus fam. Grüneden hat es sich zerschlagen.
Nun mein Problem:Ich hab mir eine neue Maßküche bestellt.
Dies war am 18.08.2011,am am 29.09.2011 bin ich wieder hin und teilte mit das ich leider nicht umziehen kann und die Küche nicht mehr bräuchte.Daraufhin sagte man mir,das man es stonieren könnte aber das es 30% vom Kaufpreis wären.Ich hatte schon 1000 Euro angezahlt und die wären dann weg.
Heute war ich wieder dort und musste für mein jetzige Küche alles neu planen,obwohl alles vorhanden ist.
Man sagte mir,das der Herstellen den Auftrag schon hat,aber noch nicht in Produktion sei.Komme mir etwas verarscht vor.
Ist das alles so rechtens?

Oder kann ich doch ganz vom Kaufvertrag zurücktretten?

Hallo, yllen!

Bei Kauf in einem Möbelhaus ist kein Rücktrittsrecht vorgesehen, deshalb sprechen Gerichte dem Händler in der Regel Schadenersatz zu.
Die Frage ist nun, ob es sich um einen Ratenvertrag handelt und ob der Händler seiner wesentlichen Vertragspflicht, nämlich die Küchenmaße vor Ort aufzunehmen (damit die Küche perfekt passt) nachgekommen ist. Wenn nicht, kann es sein, dass der Küchenkaufvertrag ev. unwirksam geworden ist. Die Grundlagen, dass der Händler die Küche ordnungsgemäß liefern wird, ist dann dahin. Die Grundlage des Vertrages entfallen.
Letztlich kann nur das Gericht entscheiden, ob in Ihrem Fall ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.
Steht im AGBS etwas über das Widerrufsrecht? Einige Firmen handeln das kulanzhalber so.
Außerdem könnte angeboten werden anstelle der Küche ein anders Einrichtungsteil für die Anzahlung zu kaufen. Da die Küche wegen des fehlenden Aufmaßes noch nicht in der Produktiobn ist, sehe ich hier die größte Chance auf eine gütliche Einigung.
Dies ist allerdings keine Rechtsberatung. Dafür würde ich im Zweifelsfall eine preisgünstige Anwaltshotline in Anspruch nehmen.
Viel Erfolg und alles Gute- Schaddie